Landwirtschaft

Tierschutz-Nutztier­haltungsverordnung im Bundesrat

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Säue schauen durch die Absperrung eines Stalles auf einem Bauernhof. (Bild: © dpa)

Der Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Schweinehaltung geht in den Bundesrat. Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, forderte längere Übergangsfristen zur neuen Verordnung.

„Eine Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die unsere Bauern nicht mitnimmt, ist ein Muster ohne Wert. Wenn die Anforderungen praxisfern und die Übergangsfristen zu kurz sind, werden viele schweinehaltenden Betriebe in einem wirtschaftlich ohnehin schwierigen Umfeld aufgeben. Die Schweinefleischproduktion wird dann dorthin abwandern, wo wir keinen Einfluss auf Tierwohl- oder Umweltstandards haben. Das kann nicht unser Ziel sein“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk mit Blick auf die Sitzung des Bundesrats am Freitag, 5. Juni 2020, bei der es um die Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gehen soll.

„Mein Ziel ist es, das Tierwohl in den Ställen gemeinsam mit unseren bäuerlichen Familienbetrieben im Land weiterzuentwickeln und nicht gegen sie. Besonders die derzeit diskutierten sehr kurzen Übergangsfristen der neuen Verordnung sehen wir mit Blick auf die eher kleinstrukturierten Betriebe im Land sehr kritisch. Das könnte vielen Betrieben das Genick brechen. Aus meiner Sicht wäre der Verordnungsentwurf des Bundes mit einer Übergangsfrist von 17 Jahren das richtige Signal gewesen, leider wird dies nach den aktuellen Beratungen in den Ländern keine Mehrheit finden.“

Übergangsfrist von zehn Jahren in der Debatte

„Deshalb plädiere ich dafür, dass Baden-Württemberg dem Kompromissantrag von Nordrhein-Westfalen zustimmt. Dieser sieht eine Übergangsfrist von zehn Jahren vor. Dieser Zeitraum gibt unseren Bauern Planungssicherheit und zumindest etwas Zeit, ihre Betriebe auf die neuen Anforderungen umzustellen“, erklärte Hauk.

Solle aus dem ohnehin schon laufenden Strukturwandel bei den Schweinehaltern kein Strukturbruch werden, brauche es angemessene Übergangsfristen, die den betroffenen Betrieben Zeit und Luft für die notwendigen Investitionen einräumen. Grundsätzlich sei es wichtig, im Sinne der Rechtssicherheit für die Betriebe eine tragfähige Lösung zu finden.

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