Gemeinsame Agrarpolitik

Strategieplan für Deutschland genehmigt

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Traktor auf dem Feld

Durch die nun erfolgte Genehmigung des Strategieplans in der Gemeinsamen Agrarpolitik kann Baden-Württemberg seine landwirtschaftlichen Förderprogramme ab 2023 starten. Die Förderprogramme drehen sich um Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz sowie Tierwohl und ländliche Entwicklung.

„Mit der Genehmigung des nationalen Strategieplans in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 ist endlich der Weg frei, für die Umsetzung der baden-württembergischen Förderprogramme für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums. Leider hat der Bund den GAP-Strategieplan erst sehr spät eingereicht. Die Genehmigung kommt aber gerade noch rechtzeitig, sodass wir bereits Anfang Dezember 2022 mit den Antragsverfahren, beispielsweise zum Agrarumweltprogramm FAKT für 2023 starten können“, sagte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, am 22. November 2022 in Stuttgart, anlässlich der Genehmigung des GAP-Strategieplans durch die Europäische Kommission.

Baden-Württemberg habe bei der Erarbeitung des GAP-Strategieplans weiterhin die Möglichkeit, maßgeschneiderte Förderprogramme nach regionalen und nachhaltigen Erfordernissen anzubieten. Ebenfalls sei es gelungen, wichtige baden-württembergische Standpunkte in der neuen GAP durchzusetzen.

Minister Peter Hauk betont: „Die kleinen und mittleren Familienbetriebe, die bei uns einen Anteil von über 90 Prozent ausmachen, werden deutlich stärker unterstützt. Diese Betriebe profitieren besonders von der Förderung der ersten Hektare, für die künftig zwölf Prozent der Direktzahlungen eingesetzt werden.“

Fördergelder fließen vor allem in die Bereiche Öko-Landbau, Agrarumwelt, Klima und Tierwohl

Baden-Württemberg konnte auch erreichen, dass die Umschichtung von Direktzahlungen der ersten Säule in die zweite Säule zur stärkeren Förderung der ländlichen Entwicklung angemessen gestaltet wird, ansteigend von zehn Prozent im kommenden Jahr auf 15 Prozent bis 2026. „Diese Umschichtungsmittel werden vielen Betrieben Baden-Württembergs zugutekommen, denn Fördergelder fließen vor allem in die Bereiche Öko-Landbau, Agrarumwelt, Klima und Tierwohl“, sagte Peter Hauk. Ebenso erfreulich sei die Einführung der gekoppelten Unterstützung der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltung. Zudem habe Baden-Württemberg sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch mutterkuhhaltende Betriebe berücksichtigt werden.

Mit den Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) in Höhe von 706,5 Millionen Euro und der Ko-Finanzierung des Landes und des Bundes starten die 16 baden-württembergischen Agrarförderprogramme in die Förderperiode 2023 bis 2027.

„Mit dem Mittelrahmen von 1,53 Milliarden Euro setzen wir nicht nur die nationale GAP-Strategie um. Baden-Württemberg stärkt damit insbesondere die bäuerlichen Familienbetriebe und die Lebensmittelproduktion im Land bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen. In der neuen GAP geht es um Zukunftsfähigkeit und die gesellschaftliche Akzeptanz der Landwirtschaft und der Stärkung des ländlichen Raums,“ betonte Minister Peter Hauk.

Mit den vielfältigen Förderprogrammen habe man eine gute Balance zwischen ambitionierten Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie Investitionsförderung und Risikomanagement und Unterstützung über angepasste Weiterbildung und Beratung gefunden. Ebenso wolle man die Betriebe verstärkt bei Investitionen zu Anpassungen in den Bereichen Tierwohl und Emissionsminderung unterstützen und vorbeugende Maßnahmen gegen Extremwetterereignisse fördern.

Neue Akzente in den regionalen Förderprogrammen

Baden-Württemberg setze neue Akzente in den regionalen Förderprogrammen. So liege neben der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und dem Ausbau von regionalen Wertschöpfungsketten ein Fokus auf der Stärkung der umwelt- und klimabezogenen Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft.

„Vor allem die Förderung der Biodiversität im Einklang mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz des Landes und die Reduktion des chemisch-synthetischen Pflanzenschutzes sollen erreicht werden“, betonte Peter Hauk. Zudem habe sich Baden-Württemberg das Ziel gesetzt, den Ökolandbau bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent in der Fläche auszuweiten. Die Förderung der Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau, die als Förderprogramm in den GAP-Strategieplan integriert wird, soll die Anpassung an den Klimawandel für Obst- und Weinbaubetriebe gewährleisten. Für eine zukunftsfähige Nutztierhaltung werden Änderungen im Agrarinvestitionsförderprogramm sowie neue Maßnahmen zur Förderung des Tierwohls im Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) vorgesehen. Für die Stärkung des Wissensaustauschs werden neue Maßnahmen in der Weiterbildung angeboten. Ebenso sollen mit den Fördermaßnahmen die Klimaresilienz und der Naturschutz unserer Wälder gestärkt werden. Mit dem Regionalentwicklungsprogramm LEADER, der Naturparkförderung und innovativen Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF) werden die erfolgreichen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums fortgesetzt.

„Baden-Württemberg ermöglicht damit optimale Perspektiven für eine zukunftssichere, moderne und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft. Wir geben allen landwirtschaftlichen Betrieben passgenaue Förderinstrumente an die Hand und stärken diese bei der Erbringung wertvoller gesellschaftlicher Aufgaben“, sagte Hauk.

Förderprogramme in Baden-Württemberg

Deutschland hat am 14. Oktober 2022 unter Berücksichtigung der Anmerkungen der Europäischen Kommission vom 20. Mai 2022 den entsprechend überarbeiteten GAP-Strategieplan-Entwurf erneut eingereicht. Die EU-Kommission hat den deutschen GAP-Strategieplan für Deutschland am 21. November 2022 genehmigt. Nach der Genehmigung stellt er die Grundlage für die Förderangebote der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 dar.

Die über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) geförderten Programme der 2. Säule der GAP sind Teil des GAP-Strategieplans. Deren Umsetzung liegt in der Verantwortung der Länder.

Insgesamt werden 16 Förderprogramme der 2. Säule in Baden-Württemberg ab 2023 in der neuen Förderperiode in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz und Tierwohl sowie im Bereich der ländlichen Entwicklung angeboten:

  1. Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II)  
  2. Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
  3. Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL)
  4. Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)    
  5. Umweltzulage Wald (UZW) 
  6. Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) inklusive Junglandwirteförderung
  7. Diversifizierung
  8. Förderung von Investitionen in kleine landwirtschaftliche Betriebe
  9. Marktstrukturverbesserung 
  10. Förderung von Ertragsversicherungen im Obst- und Weinbau 
  11. Beratung landwirtschaftlicher Betriebe
  12. Zusammenarbeit/Europäische Innovationspartnerschaft (EIP)
  13. Weiterbildungsoffensive in der Landwirtschaft und im Ländlichen Raum
  14. Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF) 
  15. Naturparke in Baden-Württemberg (NPBW)
  16. Regionalentwicklungsprogramm LEADER

GAP-Förderperiode Baden-Württemberg

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