Justiz

Stickelberger für verstärkte Nutzung moderner Informationstechnik in der Justiz

Justizminister Rainer Stickelberger hat sich dafür ausgesprochen, in der Justiz künftig verstärkt die Möglichkeiten moderner Informationstechnik zu nutzen. „Vor die Wahl gestellt zwischen der herkömmlichen Papierakte und der elektronischen Akte soll letztere in immer stärkerem Maße freiwillig gewählt werden“, sagte er während der IT-Tage Justiz 2011 (12. und 13. Juli) in Stuttgart. Als Beispiel nannte er die elektronische Grundakte, die Baden-Württemberg ab dem Jahr 2012 als erstes Bundesland einführen werde.

Der Minister erinnerte an Zeiten, in denen Assessorinnen und Assessoren noch gebeten wurden, zum Dienstantritt einen privaten Computer mitzubringen. Dienstlich genutzte Rechner und Programme dienten damals der sogenannten Geschäftsstellenautomation und die Juris-Recherche erfolgte unter Umständen über einen einzelnen Computer in der Bibliothek. Das habe sich deutlich geändert. „Mehr als 12.000 Arbeitsplätze in der baden-württembergischen Justiz sind mit moderner Hard- und Software ausgestattet und verfügen über Internet und E-Mail-Zugang zu dienstlichen Zwecken“, stellte Stickelberger fest: „Eine funktionsfähige Justiz ohne moderne EDV ist heute nicht mehr denkbar.“

Dass es bei der Einführung neuer Systeme Probleme geben könne, gab er offen zu und versprach, die Kritik der Anwenderinnen und Anwender ernst zu nehmen. Manche Ideen würden sich bewähren, andere müssten kontinuierlich verbessert werden. „Ich bin aber überzeugt, dass sich einmal mehr zeigen wird, dass eine Anwendung umso mehr geschätzt wird, je länger sie im Einsatz ist und im engen Dialog mit den Anwendern fortentwickelt wird“, so der Minister.

Die IT-Tage Justiz fanden das erste Mal in dieser Form statt. Mehr als 300 Gäste aus Justizbehörden, der Rechtsanwaltschaft und den Notariaten nutzten die Gelegenheit, sich ausführlich über die Nutzung der Informationstechnik in den verschiedenen Bereichen der Justiz zu informieren. Dabei ging es die IT-Sicherheit, um Möglichkeiten und Grenzen der Videokonferenzvernehmung, um den elektronisch überwachten Hausarrest, die elektronische Akte in der Justiz und die Geschichte der Gemeinsamen DV-Stelle Justiz. Präsentiert wurden zudem das elektronische Handelsregister, das elektronische Grundbuch, das automatisierte Mahnverfahren und die Automation der Serviceeinheiten bei Staatsanwaltschaften und Gerichten.

Quelle:

Justizministerium Baden-Württemberg

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