Justizminister Rainer Stickelberger hat es begrüßt, dass die Europäische Kommission die Bedingungen für eine grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen erleichtern will. Beim Vorschlag einer EU-Richtlinie über sogenannte Einpersonengesellschaften, mit dem sich der Bundesrat an diesem Freitag befasste, sieht er allerdings noch deutlichen Nachbesserungsbedarf.
„Die seitens der EU beabsichtigte Einführung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter zeigt Lücken bei der Rechtssicherheit und beim Gläubigerschutz“, sagte der Minister. „Sie birgt damit eine große Gefahr der Manipulation und des Missbrauchs.“
Darüber hinaus sei damit zu rechnen, dass der vorgesehene europaweit einheitliche Rechtsrahmen der Einpersonengesellschaften ins Leere laufen werde. „Die konkrete Ausgestaltung der Gesellschaften würde dem jeweiligen nationalen Recht unterliegen, womit wir letztlich so viele Varianten wie Mitgliedstaaten hätten“, erläuterte Stickelberger. Weil zudem die Trennung von Satzungssitz und Verwaltungssitz vorgeschlagen wurde, könnten sich Gründer von Einpersonengesellschaften die für sie vorteilhafteste nationale Rechtsordnung auswählen. „Und das wiederum kann dazu führen, dass Regelungen zur Mitbestimmung und zum Kündigungsschutz, die in Deutschland gelten, umgangen werden“, stellte Stickelberger fest. „Das dürfen wir nicht zulassen.“
Diese und eine Reihe weiterer Punkte führte der Bundesrat in seiner Stellungnahme an die Europäische Kommission auf und machte entsprechend Klarstellungs- und Nachbesserungsbedarf geltend. Der Justizminister geht nun davon aus, dass der Diskussionsprozess zum Vorschlag der EU-Richtlinie andauern wird. „Wir bringen uns in diesen Prozess weiterhin ein“, so Stickelberger: „Denn dem begrüßenswerten Ziel einer erleichterten grenzüberschreitenden Tätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen kommen wir nur näher, wenn wir uns auf rechtssichere, praktikable, vertrauenswürdige, unternehmens- und verbraucherfreundliche Wege verständigen.“
Weitere Informationen
Im Frühjahr 2014 hat die Europäische Kommission den Vorschlag einer Richtlinie über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter veröffentlicht. Der Richtlinienvorschlag hat zum Ziel, die grenzüberschreitende Tätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu erleichtern. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die mit der Gründung von Gesellschaften - insbesondere von Tochtergesellschaften - im Ausland verbundenen Kosten und der damit verbundene Verwaltungsaufwand verringert werden. Die Mitgliedstaaten sollen in ihren Rechtsordnungen eine Gesellschaftsrechtsform vorsehen, die unionsweit die Abkürzung SUP („Societas Unius Personae“) trägt und denselben Gründungsvorschriften unterliegt.