Innovationsprogramm Pflege

Rund 6,2 Millionen Euro für Angebote der Tages- und Kurzzeitpflege

Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.

Im Rahmen des „Innovationsprogramms Pflege“ fördert das Sozialministerium 14 Projekte zur Tages- und Kurzzeitpflege mit rund 6,2 Millionen Euro. Dadurch sollen vor allem die ambulante Versorgung sowie pflegende Angehörige gestärkt werden.
 
Mit rund 6,2 Millionen Euro fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration im Zuge des „Innovationsprogramms Pflege“ 14 Projekte zur Tages- und Kurzzeitpflege. Damit sollen vor allem die ambulante Versorgung sowie pflegende Angehörige gestärkt werden. Eine Liste der Projekte sowie die jeweiligen Fördersummen finden Sie am Ende dieser Meldung.

Pflegeplätze weiter ausgebaut

„Unser Ziel ist eine wohnortnahe und stabile Versorgung für Menschen mit Pflegebedarf“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am 19. Juli 2023 in Stuttgart. „Mit der neuen Förderrunde entstehen nunmehr in sechs Tagespflegeeinrichtungen sowie einem weiteren Projekt 15 Kurzzeit-Pflegeplätze und 123 Plätze in der Tagespflege. Hinzu kommen relativ schnell insgesamt 32 Plätze aus dem Bereich Kurzzeitpflege der Projekte in Göppingen und Freiburg. Die eingereichten Vorschläge und Ideen zeigen, dass wir uns alle gemeinsam den Herausforderungen in der Pflege stellen.“

Im Zuge des Innovationsprogramms werden zudem sechs Modellprojekte gefördert, um die Qualität in der Kurzzeitpflege zu verbessern. Insgesamt haben fünf Modellprojekte starke Bezüge zum Thema Kurzzeitpflege, zum Beispiel der Antrag der „Poststationären Übergangspflege“ der Wilhelmshilfe Göppingen – ein interdisziplinäres und sektorenübergreifendes Konzept, das mit 20 Plätzen speziell die Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt in den Blick nimmt und die Rückkehr ins eigene Zuhause sicherstellen soll.

Vielversprechend ist auch der Antrag „Ambulant betreute Verhinderungspflege in einer betreuten Wohnung im Quartier mit eingebundenem Case Management“ der Evangelischen Sozialstation Freiburg im Breisgau gGmbH. Hier wird mit der Förderung die Erprobung einer ambulant betreuten Verhinderungspflege, zum Beispiel bei Urlaubs-/Krankheitsvertretung des pflegenden Angehörigen, mit zwölf Plätzen in ländlich geprägten Stadtteilen von Freiburg ermöglicht. Besonders interessant ist dabei ein in die ambulante Versorgungslandschaft wirkender, sogenannter Case-Management-Ansatz, bei dem die Sozialstation als ambulanter Pflegedienst und Betreiberin der Verhinderungspflege enge Bezüge ins Quartier nutzen kann.

Unterstützung für pflegende Kinder und Jugendliche

„Besonders am Herzen liegt mir auch der Antrag der Stadt Schwäbisch Gmünd zum Thema ‚Young Carer‘. Leider spielt sich der Alltag von Kindern und Jugendlichen, die zuhause die Pflege ihrer Eltern oder eines Elternteils alleine übernehmen, sehr im Verborgenen ab“, so Minister Manne Lucha. „Sie nehmen häufig keine Angebote in Anspruch. Ich begrüße daher den Antrag aus Schwäbisch Gmünd, um an dieser Stelle Unterstützung zu bieten.“

Die Förderung der innovativen Projekte wird zudem wissenschaftlich evaluiert, um daraus weiterführende Erkenntnisse abzuleiten. Viele Projektergebnisse, zum Beispiel zum notwendigen Case Management in der Kurzzeitpflege, sind bereits in konzeptionelle und gesetzgeberische Überlegungen der Länder zur zukunftsfähigen Pflege eingeflossen. Den Vorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (BLAG Pflegereform) unter Vorsitz Baden-Württembergs, einen Vergütungszuschlag für Case Management und die medizinische Behandlungspflege in der Kurzzeitpflege einzuführen, wird gegenüber dem Bund auch weiter konsequent verfolgt.

Innovationsprogramm Pflege 2023: Übersicht der geförderten Projekte

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Gruppenfoto zur 142. Bauministerkonferenz in Baden-Baden. Erste Reihe v.l.: Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg, Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Karen Pein, Senatorin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg. Zweite Reihe v.l.: Christian Bernreiter, Staatsminister im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft des Freistaats Thüringen, Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, und Felix Edlich, Abteilungsleiter im Ministerium für Finanzen Rheinland-Pfalz. Dritte Reihe v.l.: Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen des Landes Berlin, Uwe Schüler, Staatssekretär Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg, Jens Deutschendorf, Staatssekretär für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen des Landes Hessen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes, Thomas Schmidt, Staatsminister für Regionalentwicklung Sachsen.
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