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Prüfung einer Liegenschaft für die Erstaufnahme von Geflüchteten

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Unterkunft für Flüchtende
Symbolbild

Das Land leitet eine Prüfung ein, ob sich ein Landesgrundstück in Ludwigsburg für die Erstaufnahme von Geflüchteten eignet. Die Zugänge von Geflüchteten bewegen sich auch zu Beginn des Jahres 2023 auf einem sehr hohen Niveau. Die Suche nach geeigneten Liegenschaften ist daher zu einer Daueraufgabe aller Aufnahmeebenen geworden.

Das Land leitet eine Prüfung ein, ob sich ein Grundstück im Gebiet „Schanzacker“ in Ludwigsburg als Areal für eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes eignen könnte. Es handelt sich um ein unbebautes, landeseigenes Grundstück, das am Rand der Gemarkung Ludwigsburg liegt und an die Gemarkungsgrenzen der Städte Asperg und Tamm angrenzt. Die Prüfung erfolgt ergebnisoffen und soll zunächst eine Einschätzung hinsichtlich der Geeignetheit des Grundstücks für Zwecke der Flüchtlingserstaufnahme ermöglichen. 

Im Jahr 2022 hat Baden-Württemberg rund 178.000 Schutzsuchende aufgenommen, deutlich mehr als im gesamten Jahr 2015, dem Höhepunkt der damaligen Fluchtbewegungen, und dem Jahr 2016 zusammen. Die Zugänge von Geflüchteten nach Baden-Württemberg bewegen sich auch zu Beginn des Jahres 2023 auf einem sehr hohen Niveau. Insbesondere die Zahl der Asylsuchenden, die in den ersten Wochen des Jahres 2023 in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes angekommen sind, überschreitet die Vergleichszahlen der Vorjahre deutlich. 

Die Suche nach geeigneten Liegenschaften ist zu einer Daueraufgabe aller Aufnahmeebenen geworden. Das Land ist daher gehalten, alle in Betracht kommenden Möglichkeiten zu prüfen, die zu einer Erweiterung der Kapazitäten der Erstaufnahme beitragen könnten.

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