Der Täter-Opfer-Ausgleich bleibt in Baden-Württemberg nicht länger auf Täter beschränkt, die in Freiheit sind. Justizminister Rainer Stickelberger startete das Projekt „Täter-Opfer-Ausgleich im Justizvollzug“. „Auch die Opfer inhaftierter Straftäter haben - soweit das jeweils möglich ist - einen ideellen und materiellen Ausgleich verdient“, sagte er: „Wir dürfen ihnen die Chance auf eine Verarbeitung der Tat und eine Wiedergutmachung nicht versagen, nur weil der Täter in Haft ist.“
Gemeinsam mit den Vorsitzenden des Netzwerks Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg, Klaus Pflieger (Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V.), Dr. Karl Michael Walz (Badischer Landesverband für soziale Rechtspflege) und Hansjörg Böhringer (Der Paritätische Baden-Württemberg) unterzeichnete der Minister nun Standards für den Täter-Opfer-Ausgleich im Vollzug.
Anhand der Standards wird der Täter-Opfer-Ausgleich in den Justizvollzugsanstalten Adelsheim, Heimsheim (mit der Außenstelle Pforzheim), Rottenburg und Schwäbisch Gmünd erfolgen. Dafür wählen die sogenannten Vollzugsplanungskonferenzen und insbesondere die Sozialdienste geeignete Fälle aus und leiten sie den jeweils zuständigen Mitarbeitern der freien Straffälligenhilfe zu. Diese führen daraufhin die Gespräche mit Tätern und Opfern. Im Anschluss an den Täter-Opfer-Ausgleich geben sie eine Rückmeldung an die beteiligte Justizvollzugsanstalt. Dort wird dann entschieden, inwiefern sich der Täter-Opfer-Ausgleich auf die weitere Vollzugsgestaltung des Täters oder der Täterin auswirkt.
Auch die Opfer selbst können auf einen Täter-Opfer-Ausgleich hinwirken, indem sie sich direkt oder über den Weißen Ring e.V. an die Vereine der Straffälligenhilfe wenden. Koordiniert wird das gesamte Projekt vom Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich, Wolfgang Schlupp-Hauck. „Der Täter-Opfer-Ausgleich im Justizvollzug wird sich sicherlich nicht in jedem Fall anbieten“, stellte der Justizminister fest. „Aber jeder einzelne Fall, in dem er gelingt, ist ein Erfolg. Denn er schafft Gerechtigkeit für Opfer und Täter gleichermaßen.“
Als amtierender Vorsitzender des Netzwerks Straffälligenhilfe dankte Pflieger dem Justizministerium für eine bereits in vielen Projekten bewährte Kooperation. Sie setze sich nun mit der Übernahme dieses weiteren Projekts fort, so Pflieger: „Vereine der freien Straffälligenhilfe bringen ihr Know-How im Bemühen um eine Frieden stiftende Justiz und einen opferorientierten Strafvollzug ein.“
Projekt „Täter-Opfer-Ausgleich im Justizvollzug“
Mit den nun unterzeichneten Standards wird das Projekt „Täter-Opfer-Ausgleich im Justizvollzug“ bis Ende des Jahres 2014 verfolgt. Auf Basis der gesammelten Erfahrungen werden die Standards anschließend überarbeitet. Auch eine Evaluation des Projekts ist vorgesehen. Die Finanzierung in Höhe von insgesamt 160.000 Euro erfolgt aus Haushaltsmitteln, welche die Regierungsfraktionen dem Justizministerium zur Entwicklung von Standards für die Sozialarbeit im Vollzug zur Verfügung gestellt haben. Als Vereine wirken Hilfe zur Selbsthilfe e.V. in Reutlingen, Grecht e.V. in Heidenheim und der Bezirksverein für soziale Rechtspflege in Pforzheim an dem Projekt mit.