Strasse

Planungsstandards in der Neubauplanung an Landesstraßen

Straßenbaustelle bei Dotternhausen (Symbolbild) (Bild: dpa)

In den vergangenen drei Jahren wurde das Thema Standards im Straßenbau intensiv diskutiert. Die Erkenntnisse der geführten Dialoge und Workshops mit internen und externen Experten im Bereich Straßenbau sollen jetzt an zwei Neubauprojekten des Generalverkehrswegeplans umgesetzt werden – der Ortsumgehung von Hölzern im Zuge der L 1036 und der Ortsumgehung von Öschelbronn im Zuge der L 1125.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat sich das Ziel gesetzt, die Kosteneffizienz im Straßenbau zu verbessern. In den vergangenen drei Jahren wurde das Thema Standards im Straßenbau deshalb intensiv diskutiert. Klar war dabei von Anfang an, dass ein Mix von Ansätzen benötigt wird, um jeweils kosteneffiziente Lösungen zu finden. Verkehrsstaatssekretärin Gisela Splett freut sich über die vielversprechenden Ergebnisse: „Mit der Umsetzung der Landesstandards in Planung und Bau erreichen wir angepasste Lösungen und können so die zur Verfügung stehenden Mittel effizienter einsetzen, um den größtmöglichen Nutzen für das Gesamtnetz der Landesstraßen zu erzielen.“

Im Bereich der Neubauplanung haben sich die Regelwerke fortentwickelt, so dass die lokal im Straßenraum auftretenden Probleme wesentlich detaillierter untersucht werden können. Deshalb werde für Neuplanungen die Beschreibung der Bestandsituation zukünftig breiter angelegt. Ziel sei es, bestehende verkehrliche Defizite genauer zu beschreiben und auf dieser Basis die jeweils optimale Planungslösung zu finden. Dieses Vorgehen unterstütze auch die Forderungen nach größtmöglicher Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Planungsprozess, der von einem Arbeitskreis vor Ort begleitet werden soll. 

Die Erkenntnisse der geführten Dialoge und Workshops mit internen und externen Experten im Bereich Straßenbau sollen jetzt an zwei Neubauprojekten des Generalverkehrswegeplans umgesetzt werden – der Ortsumgehung von Hölzern im Zuge der L 1036 und der Ortsumgehung von Öschelbronn im Zuge der L 1125. Die Regierungspräsidien Stuttgart und Karlsruhe werden hierzu als „Startschuss“ den beiden Gemeinden Eberstadt und Niefern-Öschelbronn in den nächsten Tagen das geplante Vorgehen und den vorgesehenen Untersuchungsumfang erläutern. 

„Die betroffenen Kommunen erhalten so die Möglichkeit, ihr Wissen über die örtlichen Probleme einzubringen, damit diese frühzeitig in die Planungsdiskussionen einfließen können“, freut sich Splett. Ein Musterbeispiel für eine neue Beteiligungskultur in der Straßenplanung!

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