Klimaschutz

Novelle zum Klimaschutzgesetz zur Anhörung freigegeben

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an. (Bild: © Patrick Pleul / dpa)

Das Kabinett hat die Novelle zum Klimaschutzgesetz zur Anhörung freigegeben. Der Gesetzentwurf legt erstmals ein verbindliches Klimaschutzziel fest. Wesentliche Neuerungen sind die Erfolgskontrolle der Maßnahmen, eine Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohngebäude und die kommunale Wärmeplanung.

Die Landesregierung hat die Novelle zum Klimaschutzgesetz zur Anhörung freigegeben. Umweltminister Franz Untersteller teilte mit, dass er davon ausgehe, den Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause dem Landtag zur Beratung zuleiten zu können. „Ich freue mich, dass wir die nächste Hürde im Novellierungsprozess genommen haben. Das Klimaschutzgesetz ist ein Aushängeschild der baden-württembergischen Politik. Es ist von zentraler Bedeutung, dass wir die Novelle umsetzen“, sagte Untersteller.

Erstmals verbindliches Klimaschutzziel für 2030

Das neue Klimaschutzgesetz des Landes legt erstmals ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 fest: Die Treibhausgasemissionen des Landes sollen bis dahin um mindestens 42 Prozent unter denen des Jahres 1990 liegen. Dieses Ziel orientiert sich an den Klimaschutzzielen und -programmen des Bundes sowie der Europäischen Union (EU) und ist ein Etappenziel bis zum Jahr 2050. Dann will Baden-Württemberg seine Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um mindestens 90 Prozent gesenkt haben.

Es ist kein Geheimnis, dass wir in diesem Jahrzehnt deutlich stärkere Einsparanstrengungen unternehmen müssen, als in der Vergangenheit“, sagte Umweltminister Untersteller. „Das wird alles andere als ein Spaziergang, aber es gibt zum Klimaschutz keine Alternative.“ Untersteller rief erneut dazu auf, die Corona-Krise zu nutzen, um die Wirtschaft nachhaltiger und damit zukunftsfähiger und stärker zu machen. „Ein Konjunkturprogramm, das wir nach Corona sicher benötigen, darf nicht ohne starke Elemente des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit auf den Weg gebracht werden.“

Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen

Baden-Württemberg werde seine Maßnahmen zur Erfüllung der Klimaschutzziele in der Fortschreibung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes vorlegen, das derzeit erarbeitet werde, so Untersteller. Als eine wesentliche Neuerung im Klimaschutzgesetz bezeichnete Untersteller in diesem Zusammenhang die Erfolgskontrolle der ergriffenen Klimaschutzmaßnahmen. „Das Monitoring soll sicherstellen, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, sagte der Minister. „Wenn nicht, wird die Landesregierung weitere Maßnahmen beschließen, um das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren.“

Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohngebäude und kommunale Wärmeplanung

Weitere entscheidende Punkte bei der Weiterentwicklung der Klimaschutzpolitik des Landes seien die im Gesetz verankerte Photovoltaik (PV)-Pflicht für Nicht-Wohngebäude ab 2022 und die kommunale Wärmeplanung für die Stadtkreise und Großen Kreisstädte, ergänzte Untersteller. „Diese beiden Punkte werden uns weit in die Zukunft tragen. Und sie machen das neue baden-württembergische Klimaschutzgesetz zum Maßstab für andere Bundesländer.“

Auszüge aus der Novelle des Klimaschutzgesetzes

Hier finden Sie Auszüge aus der vom Kabinett zur Anhörung freigegebenen Novelle des Klimaschutzgesetzes. Zu beiden Themen führt das Gesetz noch Näheres aus, unter anderem zu möglichen Ausnahmen von der PV-Pflicht und zur Kostenerstattung für den finanziellen Aufwand, den die Wärmeplanung den Kommunen verursacht.

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