Beim Neujahrsempfang der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat Justizminister Rainer Stickelberger am Freitag (24. Januar 2014) auf die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung hingewiesen.
„Ich bin mir mit dem Minister für Finanzen und Wirtschaft einig über das Verfahren zur Aufstellung des Haushalts“, sagte er. „Ich habe schon immer deutlich gemacht, dass ich zur Konsolidierung des Haushalts stehe. Die Justiz nimmt sich dabei nicht aus. Das gilt. Selbstverständlich halten wir uns an die gemeinsamen Beschlüsse des Kabinetts mit den verabschiedeten Orientierungsplänen. Sie sind für uns der Maßstab der Haushaltsaufstellung.“
Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist große Herausforderung
In seinem Grußwort bezeichnete der Minister die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs als eine große Herausforderung der kommenden Jahre. „Heute stehen wir am Beginn eines Prozesses, der uns in den kommenden Jahren gemeinsam umtreiben wird“, stellte er fest. Bislang sei der elektronische Rechtsverkehr lediglich in einzelnen Bereichen der Justiz möglich - etwa im Zusammenhang mit dem automatisierten Mahnverfahren, mit dem Handelsregister und den Grundbuchsachen. Durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichten stehe nun der Zeitplan für eine flächendeckende Einführung fest.
Das Gesetz sieht vor, dass zunächst - ab 1. Juli 2014 - Möglichkeiten zur Einführung elektronischer Formulare und zur elektronischen Zustellung geschaffen werden. Zum 1. Januar 2016 richtet die Bundesrechtsanwaltskammer dann für alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besondere elektronische Anwaltspostfächer ein. Über diese Postfächer soll die sichere Übertragung von Dokumenten an Gerichte ohne eine, die Unterschrift ersetzende, sogenannte „qualifizierte“ elektronische Signatur möglich sein. Daneben kann die Kommunikation mit den Gerichten auch über De-Mail und weiterhin über die qualifizierte Signatur erfolgen.
Ab dem Jahr 2018 ist der neue elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten für alle Bürgerinnen und Bürger möglich - sofern das jeweilige Bundesland die „Öffnung seiner elektronischen Gerichtspforten“ nicht um ein oder gar zwei Jahre verschiebt. Spätestens ab 2022 sind Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Behörden bundesweit verpflichtet, Dokumente elektronisch bei Gericht einzureichen. Unter bestimmten Umständen können die Länder die Verpflichtung dieser Personen zur Einreichung elektronischer Dokumente bei Gericht für einzelne oder mehrere Gerichtsbarkeiten bis Januar 2020 vorziehen.
Laut Stickelberger bietet der elektronische Rechtsverkehr die Möglichkeit, die Arbeitsabläufe in der Justiz effizienter zu gestalten. Dabei komme die zeitgemäße elektronische Kommunikation nicht allein der Justiz selbst, sondern auch der Anwaltschaft zugute. Behörden, Bürgerinnen und Bürgern würden ebenso davon profitieren.