Das Justizministerium hat seinen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes in die Anhörung gegeben. Er sieht vor allem ein Absenken der Hürden für die nachträgliche Wärmedämmung von Gebäuden in Grundstücksgrenznähe und neue Regelungen zur Verringerung der Verschattung von Photovoltaik- und Solaranlagen vor.
Justizminister Rainer Stickelberger: „Wir wollen die energetische Gebäudesanierung und den Ausbau erneuerbarer Energien erleichtern. Die neuen Regeln sollen helfen, unnötigen Streit zwischen Nachbarn zu vermeiden.“
Der Gesetzentwurf ist ab heute bis zum 27. September 2013 auf dem Beteiligungsportal unter www.beteiligungsportal-bw.de/nachbarrecht eingestellt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können dort den Gesetzentwurf nebst Begründung einsehen und über die Kommentarfunktion ihre Anregungen und Kritik mitteilen.
Das Justizministerium wird nach Ende der Anhörungsphase die eingegangenen Beiträge auswerten und danach auf der Seite des Beteiligungsportals eine zusammenfassende Stellungnahme hierzu abgeben. Ob und in welcher Form das Gesetz zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes verabschiedet wird, entscheidet der Landtag von Baden-Württemberg.