EU-Agrarmittel

Neues Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl

„Baden-Württemberg hat bei der Verteilung der EU-Agrarmittel für die neue Förderperiode von 2014 bis 2020 erfolgreich verhandelt. Während Deutschland Einbußen von fünf Prozent zu verzeichnen hat, konnte Baden-Württemberg insgesamt sogar leicht zulegen – beim Fonds für Landwirtschaft und Ländliche Räume sogar um fünf Prozent“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde.

„Diese Gelder setzen wir so ein, dass alle davon profitieren. Deswegen richten wir das neue Programm für Agrarumweltmaßnahmen stärker an Vorgaben für Umwelt- und Klimaschutz und Tierwohl aus – entsprechend den aktuellen Zielen der EU-Agrarpolitik. Das neue Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl, kurz FAKT, baut auf dem bisherigen MEKA auf und entwickelt es in vielen Punkten weiter“, so Bonde weiter.

Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen

„In der neuen Förderperiode legen wir Wert darauf, die Fördergelder stärker am Prinzip ‚öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen‘ auszurichten. Um die bäuerliche Landwirtschaft in Baden-Württemberg zu erhalten, ist es wichtig, die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für die Gesellschaft zu würdigen – diese lassen sich über den Produktpreis alleine nicht erwirtschaften. Denn vom Erhalt unserer Kulturlandschaften und von einem Plus an Umwelt-, Klima-, Ressourcen- und Tierschutz profitieren alle Bürgerinnen und Bürger“, so Bonde. Die Neuausrichtung sei damit auch eine Chance, die Agrarförderungen auch für zukünftige Förderperioden zu sichern. „Für Mitnahmeeffekte – also für Geld ohne Gegenleistung – gibt es keine gesellschaftliche Mehrheit mehr“, so Bonde.

FAKT fördert konkrete Leistungen für die Gesellschaft

„Mehr Tierwohl soll sich zukünftig auch finanziell bemerkbar machen. Konkret fördern wir beispielsweise eine Weideprämie für Rinder, Stroheinstreu statt Beton-Spaltenböden für Schweine und Freilandausläufe für Geflügel“, so Bonde. Für den Klimaschutz seien unter anderem die extensive Grünlandbewirtschaftung und die Winterbegrünung der Bracheflächen zum Ressourcenschutz förderfähig. „Bausteine aus dem Bereich Agrarumwelt sind der Nützlingseinsatz als Alternative zu Spritzmitteln, eine fünfgliedrige Fruchtfolge für mehr Biodiversität oder die Steilstlagenförderung zum Erhalt dieser wertvollen Biotope“, sagte Bonde. Seit dem Regierungswechsel 2011 und auch in Zukunft sei der Einstieg in den Ökolandbau wieder förderfähig. „Ökolandbau trägt zum Umwelt- und Klimaschutz bei und verbessert gleichzeitig das Tierwohl. Um die steigende Nachfrage an Bio-Lebensmitteln möglichst aus regionaler Produktion decken zu können, war es uns wichtig, neben den vielen Programmteilen für konventionell wirtschaftende Betriebe weiter einen Förderschwerpunkt auf den Ökolandbau zu legen“, so Bonde.

Weitere Förderprogramme ergänzen FAKT

FAKT wird als Flächenprogramm ergänzt durch den überwiegend mit Landesmitteln finanzierte Vertragsnaturschutz. Während FAKT gesellschaftliche Ziele wie Klima- und Ressourcenschutz in die normale Landbewirtschaftung integriert, steht bei der Landschaftspflegerichtlinie der Naturschutz im Mittelpunkt. Landwirte werden über den Abschluss von Landschaftspflege-Verträgen gezielt für Naturschutzpflegemaßnahmen bezahlt. „Damit hat Baden-Württemberg einen in Deutschland und Europa einzigartigen Ansatz, der auf großen Flächen die unterschiedlichen Ansprüche der Landwirtschaft, der Kulturlandschaftspflege und des Naturschutzes zusammenbringt“, sagte Bonde abschließend.

Förderprogramm FAKT

Das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) umfasst mehr als 35 Einzelmaßnahmen. Das Gesamtvolumen in der Förderperiode 2014 bis 2020 beträgt etwa 630 Millionen Euro. FAKT wird mit EU- und Bundesmitteln kofinanziert.

Die Finanzierung des Vertragsnaturschutzes über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) erfolgt überwiegend aus Landesmitteln.

Die Fördermaßnahmen des FAKT-Programms für die Förderperiode 2014 bis 2020 inklusive der Höhe der Fördersätze stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission.

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