Wohnungsbau

Neue Landesbauordnung vom Landtag verabschiedet

Bauarbeiter auf Baustelle

Mit der Novellierung der Landesbauordnung sorgt Baden-Württemberg nach den Worten von Verkehrsstaatssekretärin Gisela Splett für ein modernes Baurecht unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten.

„Ein wichtiges Ziel hierbei ist es, das Angebot an barrierefreiem Wohnraum zu vergrößern“, sagte Staatssekretärin Splett am Mittwoch, 5. November in der abschließenden zweiten Lesung der LBO-Novelle im Landtag. Zugleich trage das Land gesellschaftlichen Entwicklungen wie einem veränderten Mobilitätsverhalten Rechnung, indem beispielsweise bei Neubauten die Schaffung zweier Abstellplätze pro Wohnung für Fahrräder vorgeschrieben wird und zugleich der Zwang für mindestens einen Auto-Abstellplatz entfallen kann.

Als wichtigste soziale Maßnahme im Gesetzentwurf nannte die Staatssekretärin die Verbesserung der Barrierefreiheit im Wohnungsbau. Künftig müssen bereits in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses und die Wohn- und Schlafräume sowie Bad und Küche mit dem Rollstuhl erreichbar sowie barrierefrei nutzbar sein. Die Änderung wird die Nutzung der Wohnungen durch behinderte Menschen deutlich erleichtern, da dann die notwendigen Bewegungsflächen für die Benutzung mit normalen Rollstühlen vorhanden sind.

Zusätzlich werden mit Regelungen zur Begrünung baulicher Anlagen und zur erleichterten Nutzung regenerativer Energien Anreize für einen ökologisch hochwertigen Baustil gesetzt. „Begrünung – gerade in dicht bebauten Quartieren – beeinflusst das Kleinklima positiv und erhöht die Aufenthaltsqualität.“ Zudem dienten die erweiterten Verwendungsmöglichkeiten von Holz als Baustoff auch dem Klimaschutz.

Bei all diesen Regelungen wird die Landesbauordnung nach den Worten von Staatssekretärin Splett mit Augenmaß novelliert. Sie betonte: „Es ist auch keineswegs so, dass der Gesetzentwurf nur Maßnahmen enthält, die zu Mehrkosten führen. Er enthält nämlich auch eine Vielzahl von Änderungen, die die Baukosten senken.“ Als Beispiele nannte sie die Möglichkeit für die Kommunen, die KfZ-Stellplatzverpflichtung auf Null zu senken oder die Aufnahme weiterer baulicher Anlagen in den Katalog der verfahrensfreien Vorhaben.

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