Klimaschutz

Monitoring-Bericht zum Klimaschutz im Land veröffentlicht

Grafik des Deckblatts des „Monitoring-Kurzberichts 2014“ zum Klimaschutz

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat den „Monitoring-Kurzbericht 2014“ zum Klimaschutz veröffentlicht. Schwerpunkte des Berichts sind die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg sowie ein Überblick zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes (IEKK).

Seit dem Jahr 1990 sind die Treibhausgasemissionen im Land um 12,5 Millionen Tonnen zurückgegangen, das entspricht einer Reduktion von 14 Prozent. „Um das im Klimaschutzgesetz verankerte Ziel zu erreichen und die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent gegenüber 1990 zu verringern, müssen wir aber noch zusätzlich zehn Millionen Tonnen einsparen“, betonte Umweltminister Franz Untersteller.

Reduktion der Treibhausgase ist kein Selbstläufer

Welch große Anstrengungen hierzu weiterhin erforderlich seien, zeigten aktuelle Schätzungen, die für das Jahr 2013 einen Anstieg der Treibhausgasemissionen im Land um rund 1,5 Prozent von 76 Millionen Tonnen in 2012 auf 77,3 Millionen Tonnen ergäben, erklärte der Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft weiter. „Diese Entwicklung ist insbesondere auf den gestiegenen Anteil der Stromerzeugung aus Kohle um nahezu 20 Prozent und den damit verbundenen Anstieg der CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung von 14,4 Millionen Tonnen im Jahr 2012 auf 16,4 Millionen Tonnen in 2013 zurückzuführen“, so Franz Untersteller. Für mehr Klimaschutz müssten sich daher die derzeit für die Kohleverstromung günstigen Rahmenbedingungen, insbesondere die niedrigen Preise für Emissionszertifikate, ändern. „Wir werden uns daher weiterhin beim Bund und auf europäischer Ebene für eine wirksame Reform des Emissionshandels einsetzen.“

Auch im Verkehrssektor zeigt der Bericht eine negative Tendenz auf, die der aktuell niedrige Rohölpreis weiter befördert. Das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept des Landes (IEKK) sieht für diesen Bereich zahlreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung auf Ebene der EU, des Bundes, des Landes sowie der Kommunen vor. Der überwiegende Teil der 23 konkreten Maßnahmen, die das Land betreffen, wie der Ausbau der Fahrrad- und Fußgänger-Infrastruktur oder die Förderung von ÖPNV-Pilotprojekten und integrierten Mobilitätskonzepten in dünn besiedelten Räumen, wurde bereits auf den Weg gebracht.

Eine positive Entwicklung stellt der Kurzbericht für den Sektor Industrie fest. Das Ziel, bis zum Jahr 2020 die Treibhausgasemissionen um 55 bis 60 Prozent zu reduzieren, erfordert hier eine Reduktion des jährlichen Ausstoßes von 10,7 Millionen Tonnen im Jahr 1990 auf 4,4 Millionen Tonnen. Im Jahr 2013 betrug der CO2-Ausstoß noch geschätzt 5,6 Millionen Tonnen. „Das zeigt, dass sich die Wirtschaftsleistung im Land von den Treibhausgasemissionen abkoppelt“, sagte Minister Untersteller. „Wenn sich dieser Trend fortsetzt, kann die zusätzlich erforderliche Einsparung von 1,2 Millionen Tonnen bis zum Jahr 2020 erreicht werden.“

Der Monitoring-Bericht informiert auch über den Stand der Umsetzung des Mitte 2014 fertiggestellten integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes. Von den insgesamt 108 Maßnahmen des Konzeptes wurden vier Vorhaben bereits vollständig umgesetzt, darunter zum Beispiel die kürzlich vom Landtag verabschiedete Novelle des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes. Bei 77 Maßnahmen wurde mit der Umsetzung begonnen, weitere 21 Maßnahmen sollen noch in der laufenden Legislaturperiode starten. Die restlichen sechs Maßnahmen sollen zwischen 2016 bis 2020 umgesetzt werden.

„Der Bericht gibt uns wertvolle Hinweise, wo wir in Sachen Klimaschutz stehen und an welchen Stellschrauben wir weiter drehen müssen“, lautete das Fazit von Minister Untersteller. Das Papier verdeutliche zudem, dass neben der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes des Landes auch die europäische Ebene sowie der Bund die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen müssten. „Die Landesregierung wird daher nicht nur das IEKK mit Hochdruck weiter umsetzen, sondern auch die erforderlichen Maßnahmen in Berlin und in Brüssel intensiv begleiten“, sagte Untersteller.

Ergänzende Informationen

§ 9 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg fordert ab dem Berichtsjahr 2014 einen jährlichen Monitoring-Kurzbericht. Alle drei Jahre, beginnend ab dem Jahr 2016, hat die Landesregierung einen ausführlichen Monitoring-Bericht vorzulegen.

Weitere Informationen

Umweltministerium: Klimaschutz

Umweltministerium: Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept  (IEKK)

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