Durch die Grundbuchamts- und Notariatsreform in Baden-Württemberg werden nicht nur wesentliche Strukturen in der Justiz komplett neu gefasst. Auch für rund 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringt die Reform erhebliche Veränderungen mit sich. „Es ist uns ein besonderes Anliegen, die Reform sozialverträglich umzusetzen“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger in Stuttgart. Die Landesregierung habe in dieser Woche verschiedene Maßnahmen beschlossen, die das gewährleisten sollen. Im Rahmen der Reform gelten damit die gleichen Standards wie bei der Verwaltungs- und der Polizeistrukturreform.
So sollen Beamtinnen und Beamte bei einer Versetzung grundsätzlich ihren bisherigen Status behalten, Tarifbeschäftigte sollen grundsätzlich einen mindestens gleichwertigen Arbeitsplatz erhalten. Im Falle einer nicht eingruppierungsgerechten Versetzung wird ihnen eine finanzielle Rechtsstandswahrung gewährt. Um die persönlichen Belange berücksichtigen zu können, sollen die bestehenden Ermessensspielräume so weit wie möglich ausgeschöpft werden. Die Bedürfnisse von Teilzeitbeschäftigten, die aufgrund familiärer Verpflichtungen auf einen wohnortnahen Arbeitsplatz angewiesen sind, werden besonders berücksichtigt.
Darüber hinaus ist die Zahlung von Abfindungen vorgesehen, sofern Tarifbeschäftigte aufgrund der Reform im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Zudem gab die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Anhörung frei, wonach beim Wechsel des Dienstorts in besonderen Härtefällen für eine Übergangszeit Trennungsgeld bezahlt werden kann.
„Ein solch immenses Vorhaben wie die Grundbuchamts- und Notariatsreform ist nur gemeinsam mit den Bediensteten zu meistern“, erklärte der Justizminister: „Daher dürfen wir ihre Belange nie aus den Augen verlieren.“ Die beschlossenen Maßnahmen zur sozialverträglichen Umsetzung der Reform würden nun in enger Abstimmung mit den betroffenen Verbänden, Gewerkschaften und Personalvertretungen umgesetzt.