Justiz

Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes beschlossen

Richter im Landgericht Stuttgart

Der Landtag von Baden-Württemberg hat die im Juli bereits vom Kabinett gebilligte Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes beschlossen. Die Mitwirkungsrechte der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis in Baden-Württemberg werden dadurch massiv gestärkt. Die neuen Regelungen sind heute in Kraft getreten.

Minister Stickelberger wies darauf hin, dass bereits im Jahr 2013 die Mitbestimmungsrechte in personellen Angelegenheiten deutlich ausgeweitet wurden. Die nun beschlossenen Änderungen sehen eine Stärkung der Beteiligungsrechte in allgemeinen und sozialen Angelegenheiten für die rund 2.100 Richterinnen und Richter sowie rund 500 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vor. „Unsere Richter und Staatsanwälte leisten tagtäglich eine sehr anspruchsvolle und mit hoher Verantwortung verbundene Tätigkeit. Diese ungemein wichtige Arbeit sichert erst die moderne, bürgernahe und leistungsfähige Justiz, auf die die Bürgerinnen und Bürger in unserem Rechtsstaat vertrauen dürfen. Daher ist es unsere besondere Verantwortung, dass die für die Justiz bedeutsamen Entscheidungen offen und transparent in einem fairen Austausch mit der Praxis getroffen werden. Die bundesweit schon heute einzigartig stark ausgestalteten Mitwirkungsrechte der Praxis werden durch die neuen Regelungen nun noch ausgebaut“, sagte der Minister.

Konkret sieht das beschlossene Gesetz unter anderem vor, dass auf der Ebene der Obergerichte und Generalstaatsanwaltschaften spezielle Vertretungsgremien, die sog. Bezirksrichter- bzw. Bezirksstaatsanwaltsräte, eingerichtet werden. Bislang fand eine Beteiligung der Richter und Staatsanwälte in allgemeinen und sozialen Angelegenheiten lediglich an der Basis, also bei den jeweiligen Gerichten und Staatsanwaltschaften vor Ort, statt. Künftig wird diese neue „Bezirksebene“ in wesentliche Entscheidungen mit überörtlicher Bedeutung einbezogen. Darüber hinaus werden die bei allen fünf Obergerichten und zwei Generalstaatsanwaltschaften installierten Gremien in Konfliktfällen herangezogen, in denen sich der örtliche Richter- oder Staatsanwaltsrat und die jeweilige Dienststelle nicht einigen können. Auf der Ebene des Justizministeriums wird ein weiteres zentrales Beteiligungsorgan eingesetzt, der „Landesrichter- und Staatsanwaltsrat“. Dadurch ist in Justizangelegenheiten von grundsätzlicher und landesweiter Bedeutung ein unmittelbarer Austausch zwischen der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis und der Landesjustizverwaltung gewährleistet. „Als besonderes Beteiligungsinstrument haben wir zudem die justizweite Anhörung gesetzlich festgeschrieben. Damit ist erstmals neben der traditionellen gremiengestützten Mitwirkung die direkte Beteiligung der unmittelbar betroffenen Personen in institutionalisierter Art und Weise sichergestellt. Die baden-württembergische Justiz schlägt damit einen bundesweit einzigartigen Weg ein“, sagte der Minister.

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