Hochschulen

Landesregierung fördert berufsbegleitendes Studium mit 10 Millionen Euro

Theresia Bauer, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst bei einer Debatte im Landtag (Bild: dpa).

Der demographische Wandel und der Fachkräftemangel stellen unsere Wissensgesellschaft vor große Herausforderungen. Das Land fördert deshalb Modellprojekte für berufsbegleitende Studiengänge mit 10 Millionen Euro.

„Lebenslanges Lernen und wissenschaftliche Weiterbildung gewinnen immer mehr an Bedeutung. Es ist wichtig, dass die Hochschulen im Land ihr Angebot an berufsbegleitenden Masterstudiengängen stärker ausbauen“, so Ministerin Theresia Bauer in Stuttgart. Die Ausschreibung solle einen finanziellen Anreiz zur Einrichtung innovativer und strukturell nachhaltiger Initiativen schaffen. Dies sei ein weiterer Baustein in der Weiterbildungsstrategie des Landes, nachdem die wissenschaftliche Weiterbildung bereits als Kernaufgabe der Hochschulen festgelegt und in Form von Modul-/Kontaktstudien gesetzlich verankert worden sei.

Das Förderangebot richtet sich an die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Duale Hochschule im Land. Gesucht werden Initiativen, die nachhaltige und möglichst zentrale Strukturen zur Entwicklung insbesondere berufsbegleitender Masterstudiengänge und hochschulinterner Modul-/Kontaktstudien aufbauen. Besondere Berücksichtigung sollen dabei die methodisch-didaktische Ausrichtung auf die Lernerfordernisse Berufserfahrener, neue Studienformate und professionelle Betreuungsstrukturen für die Studierenden finden.

„Mit der Ausschreibung streben wir die Konzeption von Modellinitiativen an, weshalb maximal zehn Initiativen - gerne Verbundanträge mehrerer Hochschulen, auch hochschulartenübergreifend - mit jeweils bis zu 1 Mio. Euro unterstützt werden sollen“, so Bauer.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der ersten Ausbaustufe des Ausbauprogramms „Master 2016“. Das Land investiert über eine Laufzeit von fünf Jahren jährlich 2 Mio. Euro und damit insgesamt 10 Mio. Euro. Die Hochschulen sollen am Ende der Anschubfinanzierung in der Lage sein, Strukturen und Weiterbildungsangebote mittels Gebühren in eigener Verantwortung selbst zu finanzieren.

Die Anträge können bis 20. September 2013 beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gestellt werden. Über die Förderung entscheidet ein unabhängiges Gutachtergremium, dem Vertreter aus Hochschulen und Wirtschaft angehören. Als Förderbeginn wird 1. Januar 2014 angestrebt.

www.mwk.baden-wuerttemberg.de/service/aktuelle-ausschreibungen

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