Corona-Hilfen

Land verlängert Corona-Härtefallhilfen für Unternehmen

Zwei Männer arbeiten gemeinsam an einem Computer.

Das Land verlängert die Corona-Härtefallhilfen für Unternehmen, die trotz coronabedingter Existenzbedrohung keinen Zugang zu den bestehenden Hilfsprogrammen haben, bis zum 30. September 2021. Dies betrifft besonders junge Unternehmen, für welche die Härtefallhilfen wichtige Unterstützungsmaßnahmen sind.

Das Land verlängert die Härtefallhilfen bis 30. September 2021. Damit können Unternehmen, die trotz einer coronabedingt existenzbedrohlichen Situation keinen Zugang zu den bestehenden Hilfsprogrammen haben, auch für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen. „Mit den Härtefallhilfen schließen Bund und Länder eine wichtige Lücke der bestehenden Programme. Denn kein auch noch so breit angelegtes Programm kann alle individuellen Problemsituationen abdecken“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Aus den bislang eingegangenen Anträgen zeigt sich, dass insbesondere junge Unternehmen Schwierigkeiten haben, sich für eine Unterstützung im Bundesprogramm zu qualifizieren. Die Härtefallhilfen sind daher ein kleiner, aber wichtiger Mosaikstein im Gefüge unserer Unterstützungsmaßnahmen.“

Bis zum 18. August 2021 sind in Baden-Württemberg 65 Anträge eingegangen. Damit liegt das Land, auf das rund ein Sechstel aller bundesweit gestellten Anträge entfällt, gleichauf mit Bayern und Nordrhein-Westfalen. Mit rund einem Viertel aller bundesweit bewilligten Anträge ist Baden-Württemberg auf einem guten Weg: Auf Baden-Württemberg entfallen bisher neun von bundesweit 37 Bewilligungen.

Antragstellung auf der Antragsplattform der Länder

Die Härtefallhilfen des Bundes und der Länder sind am 18. Mai 2021 gestartet. Die Unterstützung orientiert sich in ihrer Höhe grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe III des Bundes und soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen.

Anträge auf Härtefallhilfe können über die gemeinsame Antragsplattform der Länder gestellt werden. Dabei muss dargestellt werden, inwieweit eine Existenzbedrohung des Unternehmens vorliegt, jedoch kein anderes, bestehendes Hilfsprogramm des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden kann. Eine vom Land Baden-Württemberg berufene Härtefallkommission begutachtet jeden Antrag individuell und entscheidet über die Gewährung der Unterstützung. Die Kommission besteht aus erfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern aus dem Handel, dem Gastgewerbe und Tourismus, der Dienstleistungsbranche, dem Handwerk und den Freien Berufen.

Anträge können für einen Zeitraum zwischen November 2020 und September 2021 gestellt werden. Unternehmen, die bereits einen Antrag für den bisherigen Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 gestellt haben, können für die Monate Juli bis September 2021 einen Folgeantrag stellen. Die Antragsfrist für die Härtefallhilfen ist der 31. Oktober 2021.

Härtefallhilfe in Baden-Württemberg beantragen

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