Landwirtschaft

Land vereinbart mit Rheinland-Pfalz enge Zusammenarbeit der landwirtschaftlichen Einrichtungen

Am Rande der Agrarministerkonferenz in Bad Homburg unterzeichneten die Minister aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit der landwirtschaftlichen Behörden und Einrichtungen beider Länder.

„Mit der Vereinbarung bringen wir die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz in der Landwirtschaft weiter voran. Die Vereinbarung bildet gleichzeitig den Rahmen für weitere bilaterale Kooperationen zwischen den Einrichtungen unserer beiden Länder“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde am Rande der Agrarministerkonferenz bei der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung.

„Mit unserer Zusammenarbeit bauen wir die Basis der angewandten Forschung im Agrar- und Ernährungsbereich aus und wir verbessern das Angebot für die Wirtschaft“, sagte die rheinland-pfälzische Staatsministerin Ulrike Höfken. Wie wichtig eine enge Abstimmung sei, zeige sich auch angesichts neuer Herausforderungen wie den Auswirkungen des Klimawandels oder neuen Schädlingen wie der Kirschessigfliege. „Um uns für solche Anforderungen besser zu wappnen, brauchen wir mehr Wissen. Durch Vernetzung zwischen den agrarischen Institutionen erhoffen wir uns eine Entwicklung hin zu einem gemeinsamen Wissens- und Innovationssystem“, so Höfken.

Weitere Informationen

Mit der Rahmenvereinbarung bekennen sich beide Länder dazu, die seit vielen Jahren bestehende erfolgreiche und gute Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz sowie seinen Dienstleistungszentren und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg sowie dessen angewandt arbeitenden landwirtschaftlichen Forschungs- und Bildungseinrichtungen weiter zu intensivieren.

Die Rahmenvereinbarung hat folgende Ziele:

  1. Förderung der gegenseitigen Zusammenarbeit im agrarwirtschaftlichen Bereich sowie der Erarbeitung gemeinsamer Forschungsanträge und die Durchführung gemeinsamer Forschungsvorhaben, Projekte und Versuchsvorhaben.
  2. Kooperation bei der Erarbeitung von Beratungsstrategien und Erstellung von Informationsmaterial zum Transfer der gewonnenen Erkenntnisse in die landwirtschaftliche Praxis.
  3. Stärkung des Wissensaustausches zwischen dem MULEWF und dem MLR sowie deren jeweiligen landwirtschaftlichen Einrichtungen.
  4. Schaffung der Möglichkeit zum Abschluss bilateraler Kooperationsvereinbarungen zwischen den landwirtschaftlichen Einrichtungen.
  5. Eröffnung der Möglichkeit gegenseitiger Nutzung von Fortbildungsangeboten.
  6. Schaffung der Möglichkeit von Fachschüleraustauschen zur Förderung der Fach-, Sozial- und Handlungskompetenz von Fachschülerinnen und -schülern.

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