Biodiversität

Land stellt mehr Geld für Artenvielfalt zur Verfügung

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Mohn- und Kornblumen blühen in einem Getreidefeld (Bild: dpa).

Mit dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl wurde die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen fortgesetzt und auf aktuelle Problembereiche neu ausgerichtet. Das Land stellt nun zusätzliche Gelder zur Verfügung.

„Baden-Württemberg stellt für die Stärkung der Biodiversität zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung. Ein Teil dieser Mittel fließt in das Förderporgamm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT). Dadurch können ab dem Antragsjahr 2020 im Förderbereich E des Agrarumweltprogramms FAKT betriebliche Höchstgrenzen erhöht werden beziehungsweise wegfallen. Darüber hinaus können die Maßnahmen des Förderbereichs F landesweit angeboten werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Um hierfür die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen, werde ein entsprechender Änderungsantrag zum Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III) bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht.

Die Öffnungsmöglichkeiten waren zum Beginn der FAKT-Vorantragstellung für 2020 noch nicht bekannt. Bei diesen Maßnahmen soll folglich bei der Beantragung in 2020 die Vorantragstellung nicht begrenzend wirken.

Förderbereich E – Brachebegrünungen

Konkret soll bei „E 2.1 Brachebegrünung mit Blühmischungen ohne öVF-Anrechnung“ die Begrenzung der Teilnahme von bisher 7 Hektar pro Betrieb auf 10 Hektar erhöht werden. Eine Erweiterung auf mehr als 7 Hektar (bis maximal 10 Hektar) ist allerdings nur bis zu einer Fläche von maximal 50 Prozent der gesamten betrieblichen Ackerfläche im Jahr der Antragstellung möglich. Beispiel: Wenn ein Betrieb die Teilmaßnahme E2.1 in 2020 auf 8 Hektar erweitern möchte, benötigt er in 2020 dazu mindestens 16 Hektar Ackerfläche.

Bei „E 7 Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen“ soll die bisherige Begrenzung auf 2 Hektar pro Betrieb aufgehoben werden. Die Beteiligung soll künftig bereits ab einer Mindestschlaggröße des förderfähigen Einzelschlages von 0,3 Hektar möglich sein.

Förderbereich F

Für die Teilmaßnahmen „F1 ‚Winterbegrünung“, „F2 Stickstoffdepotdüngung mit Injektion“, „F3 Precision Farming“ und „F4 Strip Till“ sollen die Beschränkungen auf die Wasser- beziehungsweise Erosionskulisse aufgehoben werden. Die Teilnahme ist künftig dann landesweit – außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten – möglich. An der Teilmaßnahme „F5 Freiwillige Hoftorbilanz“ kann künftig landesweit teilgenommen werden.

Über die im Vorverfahren bei allen anderen Maßnahmen angemeldeten Verlängerungen, Erweiterungen, Umstiege und Neueinstiege ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu entscheiden.

Weitere Meldungen

Bundesrat Berlin
Bundesrat

Hagel zum Vorsitzenden des Bundesrats-EU-Ausschusses gewählt

Justizminister Moritz Oppelt (rechts) auf der Justizministerkonferenz
Justiz

Reform der Politikerbeleidigung gefordert

Logo von Start up BW
Gründungsprogramm

Starthilfe für junge Unternehmen

Ein Arzt hält in einem Behandlungszimmer in seiner Praxis in Deizisau im Landkreis Esslingen ein Stethoskop in der Hand, mit der anderen Hand bedient er eine Computertastatur. (Bild: dpa)
Gesundheitsreform

Nachbesserungen bei Kranken­versicherung-Reform gefordert

Ein Mitarbeiter montiert im Porsche Werk in Stuttgart-Zuffenhausen eine Vorderachse mit Elektromotor. (Foto: © dpa)
Automobilindustrie

Anpassungen bei EU-CO₂-Regulierung gefordert

Kühe stehen auf einer Weide.
Landwirtschaft

60 Jahre Landesverband für Leistungsprüfungen in der Tierzucht

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Klimawandel

Land rüstet sich für Extremwasserereignisse

Regiobahn fährt auf Schienen durch eine grüne Landschaft.
Schienenverkehr

18 Millionen Euro für sichere Schieneninfrastruktur

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Bodenverunreinigungen

1,2 Millionen Euro für PFAS-Forschung

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Anzeige nach der Karenzzeitregelung

Innenminister Manuel Hagel (Mitte) besucht das Reutlinger Umspannwerk, in dem es in der Nacht gebrannt hatte.
Stromausfall

Ermittlungen nach Brand in Reutlinger Umspannwerk

Ministerpräsident Cem Özdemir spricht während des BMDS-Akademiegesprächs „Staatsmodernisierung mit Wirkung“.
Staatsmodernisierung

Schulterschluss für weniger Bürokratie

Ein selbstfahrendes Auto des Forschungszentrumes Informatik fährt während der Eröffnung des "Testfelds Autonomes Fahren" in Karlsruhe mit zwei Entwicklern autonom im Straßenverkehr. (Foto: © dpa)
Autonomes Fahren

Land gestaltet Europas Testfelder für autonomes Fahren mit

Das Bild ist in vier orangefarbene Kacheln unterteilt. Jede Kachel beinhaltet eine Empfehlung zum Umgang mit großer Hitze. Kachel eins: In der Mittagshitze Schatten aufsuchen und große Anstrengungen möglichst meiden. Kachel zwei: Ausreichend trinken, zum Beispiel Wasser oder Saftschorle. Koffein und Alkohol meiden. Kachel drei: Leichte Baumwollkleidung in hellen Farben tragen. Sonnenbrille und Mütze oder Hut aufsetzen. Kachel vier: Auf Menschen achten, die die Empfehlungen nicht selbst umsetzen können und ihnen helfen. Im Zentrum des Bildes ist ein Kreis in dem eine Sonne strahlt. Ein Thermometer zeigt eine Temperatur von 40 Grad Celsius.
Gesundheitsschutz

Wenn Hitze zur Gesundheitsgefahr wird

Eine Mitarbeiterin eines Pharmahändlers bestückt in Stuttgart-Münster in Baden-Württemberg eine Kommissioniermaschine.
Wirtschaft

Investitionen in Pharmaindustrie wandern ab