Biodiversität

Land stellt mehr Geld für Artenvielfalt zur Verfügung

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Mohn- und Kornblumen blühen in einem Getreidefeld (Bild: dpa).

Mit dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl wurde die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen fortgesetzt und auf aktuelle Problembereiche neu ausgerichtet. Das Land stellt nun zusätzliche Gelder zur Verfügung.

„Baden-Württemberg stellt für die Stärkung der Biodiversität zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung. Ein Teil dieser Mittel fließt in das Förderporgamm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT). Dadurch können ab dem Antragsjahr 2020 im Förderbereich E des Agrarumweltprogramms FAKT betriebliche Höchstgrenzen erhöht werden beziehungsweise wegfallen. Darüber hinaus können die Maßnahmen des Förderbereichs F landesweit angeboten werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Um hierfür die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen, werde ein entsprechender Änderungsantrag zum Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III) bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht.

Die Öffnungsmöglichkeiten waren zum Beginn der FAKT-Vorantragstellung für 2020 noch nicht bekannt. Bei diesen Maßnahmen soll folglich bei der Beantragung in 2020 die Vorantragstellung nicht begrenzend wirken.

Förderbereich E – Brachebegrünungen

Konkret soll bei „E 2.1 Brachebegrünung mit Blühmischungen ohne öVF-Anrechnung“ die Begrenzung der Teilnahme von bisher 7 Hektar pro Betrieb auf 10 Hektar erhöht werden. Eine Erweiterung auf mehr als 7 Hektar (bis maximal 10 Hektar) ist allerdings nur bis zu einer Fläche von maximal 50 Prozent der gesamten betrieblichen Ackerfläche im Jahr der Antragstellung möglich. Beispiel: Wenn ein Betrieb die Teilmaßnahme E2.1 in 2020 auf 8 Hektar erweitern möchte, benötigt er in 2020 dazu mindestens 16 Hektar Ackerfläche.

Bei „E 7 Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen“ soll die bisherige Begrenzung auf 2 Hektar pro Betrieb aufgehoben werden. Die Beteiligung soll künftig bereits ab einer Mindestschlaggröße des förderfähigen Einzelschlages von 0,3 Hektar möglich sein.

Förderbereich F

Für die Teilmaßnahmen „F1 ‚Winterbegrünung“, „F2 Stickstoffdepotdüngung mit Injektion“, „F3 Precision Farming“ und „F4 Strip Till“ sollen die Beschränkungen auf die Wasser- beziehungsweise Erosionskulisse aufgehoben werden. Die Teilnahme ist künftig dann landesweit – außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten – möglich. An der Teilmaßnahme „F5 Freiwillige Hoftorbilanz“ kann künftig landesweit teilgenommen werden.

Über die im Vorverfahren bei allen anderen Maßnahmen angemeldeten Verlängerungen, Erweiterungen, Umstiege und Neueinstiege ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu entscheiden.

Weitere Meldungen

Die IBK-Regierungschefs bei der symbolischen Steuerradübergabe im Zeppelin-Hangar Friedrichshafen, im Hintergrund steht ein Zeppelin.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Bodenseeraum als Modellregion weiterentwickelt

Minister Manne Lucha und Staatsministerin Madhuri Misal des indischen Bundesstaats Maharashtra sitzen nebeneinander an einem Tisch und unterzeichnen Dokumente.
Delegationsreise

Baden-Württemberg und Maharashtra vertiefen Partnerschaft

Gruppenbild Agrarministertreffen
Landwirtschaft

Deutsche Agrarminister treffen sich in Brüssel

Blick über Hohenlohe
Ländlicher Raum

Sanierung des Bildungs- und Begegnungszentrums Hohebuch

Straßenbegleitgrün
Artenschutz

Straßenräume grüner gestalten

Kellner im Festzelt des Cannstatter Wasen trägt Speisen
Gastronomie

Mehrwertsteuer auf Speisen in Gastronomiebetrieben gesenkt

Ein Weihnachtsbaumzüchter läuft mit einer Nordmann-Tanne auf der Schulter über seinen Hof, auf dem zahlreiche Christbäume zum Verkauf stehen.
Forst

Heimische Weihnachtsbäume sind gefragt und von hoher Qualität

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Stuttgart: Abgeordnete der Fraktionen sitzen im Landtag. (Foto: © dpa)
Direkte Demokratie

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Vollblutaraber-Stuten stehen in Marbach im Haupt-und Landgestüt mit ihren Fohlen auf einer Koppel. (Foto: dpa)
Tierschutz

Tierschutz-Wettbewerb für Schüler ausgeschrieben

Bescheidübergabe an die IHK Ulm
Berufsbildung

Land fördert Neubau des Bildungszentrums der IHK Ulm

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Staatspreis Baukultur 2024: Anerkennung in der Kategorie Mischnutzung, Alte Brauerei Mannheim
Baukultur

Land fördert Gestaltungsbeiräte in sechs Kommunen

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Mitarbeiter des Bereichs der atmosphärischen Aerosolforschung beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) arbeiten im Wolkenlabor an der Anlage für Aerosol Interaktionen und Dynamik in der Atmosphäre (AIDA). (Foto: dpa)
Ländlicher Raum

Land fördert Innovationen und nachhaltige Technologien