Biodiversität

Land stellt mehr Geld für Artenvielfalt zur Verfügung

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Mohn- und Kornblumen blühen in einem Getreidefeld (Bild: dpa).

Mit dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl wurde die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen fortgesetzt und auf aktuelle Problembereiche neu ausgerichtet. Das Land stellt nun zusätzliche Gelder zur Verfügung.

„Baden-Württemberg stellt für die Stärkung der Biodiversität zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung. Ein Teil dieser Mittel fließt in das Förderporgamm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT). Dadurch können ab dem Antragsjahr 2020 im Förderbereich E des Agrarumweltprogramms FAKT betriebliche Höchstgrenzen erhöht werden beziehungsweise wegfallen. Darüber hinaus können die Maßnahmen des Förderbereichs F landesweit angeboten werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Um hierfür die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen, werde ein entsprechender Änderungsantrag zum Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III) bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht.

Die Öffnungsmöglichkeiten waren zum Beginn der FAKT-Vorantragstellung für 2020 noch nicht bekannt. Bei diesen Maßnahmen soll folglich bei der Beantragung in 2020 die Vorantragstellung nicht begrenzend wirken.

Förderbereich E – Brachebegrünungen

Konkret soll bei „E 2.1 Brachebegrünung mit Blühmischungen ohne öVF-Anrechnung“ die Begrenzung der Teilnahme von bisher 7 Hektar pro Betrieb auf 10 Hektar erhöht werden. Eine Erweiterung auf mehr als 7 Hektar (bis maximal 10 Hektar) ist allerdings nur bis zu einer Fläche von maximal 50 Prozent der gesamten betrieblichen Ackerfläche im Jahr der Antragstellung möglich. Beispiel: Wenn ein Betrieb die Teilmaßnahme E2.1 in 2020 auf 8 Hektar erweitern möchte, benötigt er in 2020 dazu mindestens 16 Hektar Ackerfläche.

Bei „E 7 Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen“ soll die bisherige Begrenzung auf 2 Hektar pro Betrieb aufgehoben werden. Die Beteiligung soll künftig bereits ab einer Mindestschlaggröße des förderfähigen Einzelschlages von 0,3 Hektar möglich sein.

Förderbereich F

Für die Teilmaßnahmen „F1 ‚Winterbegrünung“, „F2 Stickstoffdepotdüngung mit Injektion“, „F3 Precision Farming“ und „F4 Strip Till“ sollen die Beschränkungen auf die Wasser- beziehungsweise Erosionskulisse aufgehoben werden. Die Teilnahme ist künftig dann landesweit – außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten – möglich. An der Teilmaßnahme „F5 Freiwillige Hoftorbilanz“ kann künftig landesweit teilgenommen werden.

Über die im Vorverfahren bei allen anderen Maßnahmen angemeldeten Verlängerungen, Erweiterungen, Umstiege und Neueinstiege ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu entscheiden.

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