Hochschulen

Land sichert Hochschulen substanzielle Verbesserung der Grundfinanzierung zu

Im Zuge der laufenden Gespräche über die weitere Finanzausstattung der Hochschulen bis 2020 sicherten Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und Finanz-und Wirtschaftsminister Nils Schmid den Hochschulen eine substanzielle Verbesserung der Grundfinanzierung zu.

„Um die Innovationskraft Baden-Württembergs zu erhalten, brauchen wir Wissenschaft und Forschung. Wir wollen unseren Hochschulen deshalb nachhaltige und verlässliche Rahmenbedingungen bieten, damit sie ihre wichtigen Aufgaben erfüllen können“, betonten die beiden Minister.

Nachhaltige und verlässliche Rahmenbedingungen

Ministerin Theresia Bauer verwies darauf, dass die Studienanfängerzahlen seit fünf Jahren immer weiter nach oben korrigiert würden. „Inzwischen liegen wir in Baden-Württemberg um rund 30 Prozent über der Prognose von 2009. Mittlerweile dürfte auch dem letzten klar geworden sein, dass im Hochschulbereich bis weit ins nächste Jahrzehnt große finanzielle Anstrengungen vor uns liegen. Ein neuer Solidarpakt muss das berücksichtigen." 

Nils Schmid, Minister für Finanzen und Wirtschaft, betonte die Bedeutung der baden-württembergischen Hochschulen: „Die Hochschulen in Baden-Württemberg sind ein wichtiger Standortvorteil für die Wirtschaft im Land. Wir wollen gemeinsam die Voraussetzungen schaffen, um ihnen die für ihre Arbeit notwendige langfristige Planung zu ermöglichen.“

Die beiden Minister sind sich einig, dass im Spannungsfeld zwischen den notwendigen Investitionen und der Einhaltung der Schuldenbremse kein Bereich bei der Konsolidierung außen vor bleiben kann. Es gelte daher weiterhin, die Gespräche unter Beachtung der notwendigen Haushaltsdisziplin und der Sicherung von Exzellenz und Zukunftsfähigkeit, klug und mit Weitblick zu führen. "Wir sind überzeugt, dass wir gemeinsam im Gespräch mit den Vertretern der Hochschulen eine für alle Seiten tragfähige Lösung finden werden", betonten sie. 

Die finanzielle Grundausstattung der Hochschulen wurde seit 1997 durch die so genannten Solidarpakte I und II geregelt. Es handelte sich dabei um Finanzierungsvereinbarungen über zehn, beziehungsweise acht Jahre Laufzeit. Dabei wurde die Grundausstattung nicht den steigenden Bedarfen und Studierendenzahlen angepasst. Im Endeffekt sank damit die Grundausstattung in Relation zu den Studierendenzahlen. Der derzeitige Solidarpakt II läuft Ende 2014 aus.

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