Bundesverkehrswegeplan

Land setzt beim Straßenbau auf fachliche Kriterien und Achsenkonzept

Autos fahren auf der Autobahn A8 zwischen der Anschlussstelle Pforzheim/Süd und Heimsheim (Bild: dpa).

Das Land will 160 Straßenprojekte im Wert von 9,4 Milliarden Euro für den neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 einreichen. Das Verkehrsministerium wird eine Priorisierung der Projekte vornehmen. Kriterien dafür sind Kosten, verkehrlicher Nutzen und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.

Zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur sein Anmeldekonzept und den Entwurf für einen Maßnahmenpool für den Verkehrsträger Straße vorgestellt. „Transparenz und Effizienz: Das sind die Leitlinien für eine zukunftsfähige Infrastrukturpolitik, die zugleich auch den finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren gerecht wird. Wir plädieren für einen konzeptionellen Ansatz, der mehr das gesamte Verkehrsnetz als einzelne Fälle im Auge hat. Wir müssen die knappen Haushaltsmittel möglichst ökonomisch einsetzen “, sagte Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur. Neben einer zweimonatigen Verbändeanhörung werde im April in jedem Regierungsbezirk je eine Regionalkonferenz zum Thema stattfinden.

Als Hauptachsen wurden das Transeuropäische Netz (TEN-Netz) und großräumige Hauptverbindungs- und Hauptverkehrsachsen definiert. In den Maßnahmenpoolentwurf wurden Straßenprojekte aufgenommen, die an einer dieser Hauptachsen liegen. Daneben wurden Einzelmaßnahmen in einem separaten Korb aufgenommen, die nicht an den definierten Hauptachsen liegen, aber folgende Kriterien erfüllen: eine tägliche Verkehrsmenge (DTV 2010) von mindestens 13.500 Kfz/24h oder einen Lkw-Anteil von mindestens 1.000 Lkw/24 h. Gleichzeitig muss durch die Maßnahme eine hohe Verkehrsentlastung erreichbar sein.

Auf Grundlage dieses Konzepts wurden insgesamt 160 Projekte mit einem Finanzierungsbedarf von rund 9,4 Mrd. Euro benannt. Die Umsetzung aller Projekte würde bei einer 15-jährigen Laufzeit des neuen BVWP jährliche Mittelzuweisungen des Bundes für diesen Bereich von rund 600 Mio. Euro voraussetzen. „Im Sinne einer transparenten und an den finanziellen Rahmenbedingungen orientierten Straßenbaupolitik halten wir eine Priorisierung der Projekte für notwendig“, sagte Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur. „Wir knüpfen hier an Priorisierung der baureifen Bundesfernstraßen im letzten Jahr an.“ Kriterien sind die Kosten, der verkehrliche Nutzen und die Wirkungen der Maßnahme auf Mensch und Umwelt. Wegen der Verschiedenartigkeit der Maßnahmen werden die Ausbaumaßnahmen an Bundesautobahnen, die Neubaumaßnahmen an Bundesfernstraßen und die Ausbaumaßnahmen an Bundesstraßen jeweils getrennt bewertet. Die für die Priorisierung notwendigen Daten werden derzeit von den Regierungspräsidien erhoben. In diesem Zusammenhang wird auch überprüft, inwieweit Alternativen, beispielsweise Verkehrsbeeinflussungsanlagen oder der Umbau eines Knotenpunktes, bestehende Verkehrsprobleme lösen können. Die Priorisierung selbst solle bis September 2013 abgeschlossen sein, so dass dem Bund dann eine priorisierte Liste gemeldet werden könne. „Letztendlich entscheidet jedoch der Bund selbst, inwieweit er unseren Vorschlägen folgt“, unterstrich Staatssekretärin Splett.

Regionalkonferenzen

Neben der zweimonatigen Verbändeanhörung können sich auch die Bürgerinnen und Bürger zu Wort melden. In vier Regionalkonferenzen wird das Landeskonzept noch einmal im Detail vorgestellt und Raum für Diskussionen gegeben:

  • Karlsruhe: 12. April 2013, ab 10 Uhr
  • Tübingen: 18. April 2013, ab 18 Uhr
  • Stuttgart: 25. April 2013, ab 18 Uhr
  • Freiburg: 30. April 2013, ab 13 Uhr

Bundesverkehrswegeplan

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) arbeitet momentan an der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP), der 2015 / 2016 vorliegen und den derzeit geltenden BVWP aus dem Jahr 2003 ablösen soll. Der BVWP enthält alle beabsichtigten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte des Bundes, für die ein Baubedarf während seiner Laufzeit erwartet wird. Wichtigste Grundlage ist die absehbare Verkehrsentwicklung (Laufzeit in der Regel 15 Jahre). Er ist zwar das maßgebende Planungsinstrument, jedoch noch kein Finanzierungsplan oder -programm. Der BVWP bildet die Grundlage für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Ausbaugesetze für Bundesschienenwege und Bundesfernstraßen mit den zugehörigen Bedarfsplänen. Der Bundestag beschließt über die Aufnahme der Projekte des BVWP in die Bedarfspläne der Ausbaugesetze. Nach derzeitigen Planungen soll dieser Prozess im Jahr 2016 abgeschlossen sein. Zur Verwirklichung der Ausbaumaßnahmen nach dem Bedarfsplan stellt das BMVBS Fünfjahresspläne auf.

Die Bundesländer sind aufgefordert, dem BMVBS bis September 2013 mögliche Straßenprojekte zu melden. Dabei hat das Bundesverkehrsministerium jedoch weder Kriterien noch den finanziellen Rahmen für eine Priorisierung vorgegeben.

Ausführliche Informationen zum BVWP-Konzept des Bundes, zum Landeskonzept, zu den Priorisierungskriterien und zum Maßnahmenpool

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