Das Land hat den 3 Millionen Euro umfassenden Innovationsfonds Kunst ausgeschrieben. Dies gab Jürgen Walter, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, in Stuttgart bekannt. Bis 1. August können sich Kulturschaffende im Land mit innovativen Projekten bewerben.
Walter: „Der Innovationsfonds Kunst ist ein Einstieg mit Maß zur Umsetzung der Kunstkonzeption „Kultur 2020“. Mit dem Fonds schafft die Landesregierung neben dem Erhalt des Bestehenden neue Spielräume in der Kunstszene - und zwar für alle Sparten und Bereiche. Die zusätzliche Förderung ermöglicht es, kulturelle Akzente zu setzen und Schwerpunkte mit Leben zu füllen.“ Insbesondere auch spartenübergreifende Initiativen sollten von dem neuen Förderinstrument profitieren.
Das Förderprogramm soll es Kunsteinrichtungen und Kulturschaffende erlauben, neue Ideen und besondere Initiativen zu realisieren. Die zusätzlichen Mittel stellt die Landesregierung im Haushaltsjahr 2012 bereit, um Schwerpunkte aus der Konzeption „Kultur 2020. Kunstpolitik für Baden-Württemberg“ umzusetzen.
„Vernetzung und Kooperation, neue Austausch- und Vermittlungsformen sowie die Erschließung neuer Zielgruppen stehen bei dieser Förderlinie besonders im Fokus. Es geht darum neue Wege zu erschließen, um die Kultur noch stärker in die Mitte der Gesellschaft zu tragen. Denn wir wollen alle für Kultur begeistern“, so Walter.
Die Förderung gliedert sich in drei Linien, die auf innovative Kunstprojekte, Kulturelle Bildung und interkulturelle Kulturarbeit ausgerichtet sind. Über die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Förderlinien wird abhängig von den eingereichten Anträgen entschieden. Die Förderentscheidungen trifft eine mehrköpfige Jury nach der Sommerpause.
Antragsberechtigt sind in der Regel nur gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften, die dem Ressortbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zuzuordnen sind. Projekte von Einzelpersonen können nicht gefördert werden. Der Innovationsfonds ist offen für alle künstlerischen Sparten und Bereiche.
Die Projekte müssen befristet sein und dürfen in der Regel nicht bereits anderweitig durch das Land oder die Baden-Württemberg Stiftung gefördert werden. Außerdem muss die Finanzierung einen gesicherten Anteil Eigen- und Drittmitteln von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten aufweisen.
Die Ausschreibungsunterlagen und Richtlinien zum Innovationsfonds Kunst stehen zum Download bereit unter http://mwk.baden-wuerttemberg.de/service/aktuelle-ausschreibungen/innovationsfonds-kunst
Land schreibt Innovationsfonds Kunst mit 3 Millionen Euro aus
Das Land hat den 3 Millionen Euro umfassenden Innovationsfonds Kunst ausgeschrieben. Dies gab Jürgen Walter, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, in Stuttgart bekannt. Bis 1. August können sich Kulturschaffende im Land mit innovativen Projekten bewerben.
Walter: „Der Innovationsfonds Kunst ist ein Einstieg mit Maß zur Umsetzung der Kunstkonzeption „Kultur 2020“. Mit dem Fonds schafft die Landesregierung neben dem Erhalt des Bestehenden neue Spielräume in der Kunstszene - und zwar für alle Sparten und Bereiche. Die zusätzliche Förderung ermöglicht es, kulturelle Akzente zu setzen und Schwerpunkte mit Leben zu füllen.“ Insbesondere auch spartenübergreifende Initiativen sollten von dem neuen Förderinstrument profitieren.
Das Förderprogramm soll es Kunsteinrichtungen und Kulturschaffende erlauben, neue Ideen und besondere Initiativen zu realisieren. Die zusätzlichen Mittel stellt die Landesregierung im Haushaltsjahr 2012 bereit, um Schwerpunkte aus der Konzeption „Kultur 2020. Kunstpolitik für Baden-Württemberg“ umzusetzen.
„Vernetzung und Kooperation, neue Austausch- und Vermittlungsformen sowie die Erschließung neuer Zielgruppen stehen bei dieser Förderlinie besonders im Fokus. Es geht darum neue Wege zu erschließen, um die Kultur noch stärker in die Mitte der Gesellschaft zu tragen. Denn wir wollen alle für Kultur begeistern“, so Walter.
Die Förderung gliedert sich in drei Linien, die auf innovative Kunstprojekte, Kulturelle Bildung und interkulturelle Kulturarbeit ausgerichtet sind. Über die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Förderlinien wird abhängig von den eingereichten Anträgen entschieden. Die Förderentscheidungen trifft eine mehrköpfige Jury nach der Sommerpause.
Antragsberechtigt sind in der Regel nur gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften, die dem Ressortbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zuzuordnen sind. Projekte von Einzelpersonen können nicht gefördert werden. Der Innovationsfonds ist offen für alle künstlerischen Sparten und Bereiche.
Die Projekte müssen befristet sein und dürfen in der Regel nicht bereits anderweitig durch das Land oder die Baden-Württemberg Stiftung gefördert werden. Außerdem muss die Finanzierung einen gesicherten Anteil Eigen- und Drittmitteln von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten aufweisen.
Die Ausschreibungsunterlagen und Richtlinien zum Innovationsfonds Kunst stehen zum Download bereit unter http://mwk.baden-wuerttemberg.de/service/aktuelle-ausschreibungen/innovationsfonds-kunst