Hospiz- und Palliativversorgung

400.000 Euro für stationäre Hospizplätze

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Ein Fläschen mit Schmerzmittel liegt auf dem Nachttisch einer sterbenskranken Bewohnerin eines Hospizes. (Foto: © dpa)

Immer mehr Menschen im Land verbringen ihren letzten Lebensweg in einem Hospiz. Für den Auf- und Ausbau neuer stationärer Hospizplätze stellt das Sozialministerium in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung.

Laut einer Erhebung des Ministeriums für Soziales und Integration weisen die stationären Hospize im Land sehr hohe Belegungszahlen auf, Tendenz steigend. Die Landesregierung hat sich vor diesem Hintergrund zum Ziel gesetzt, die wohnortnahe Hospiz- und Palliativversorgung auszubauen. Hierzu soll die stationäre Hospizarbeit durch eine Förderung von Einrichtungskosten gestärkt werden.

„Sterbende auf ihrem letzten Lebensweg so gut wie möglich begleiten“

„Ich halte es für die Pflicht unserer Gesellschaft alles dafür zu tun, dass sterbenskranke Menschen bestmögliche Betreuung, Pflege, Nähe und sehr viel Fürsorge und Empathie bekommen, dass sie auf ihrem letzten Lebensweg gut begleitet werden. Weiße Flecken und eine Unterversorgung mit stationären Hospizen müssen bald der Vergangenheit angehören“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha dazu.

Deshalb werde das Ministerium für Soziales und Integration für den Auf- und Ausbau neuer stationärer Hospizplätze in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung stellen. Mit diesen Mitteln wolle das Land nicht nur Anreize schaffen, bereits bestehende stationäre Hospize auszubauen, sondern den Aufbau neuer Hospize in Gebieten mit Bedarf unterstützen, so Lucha weiter. „Mein Ziel ist, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung in den nächsten zwei Jahren deutlich verbessert wird“, betonte der Minister.

Förderanträge bis 31. Oktober 2019

Die Versorgung der Bevölkerung mit stationären Hospizen erfolgt in Baden-Württemberg aktuell durch 30 Einrichtungen für Erwachsene und einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche.

Vom 1. Juni 2018 bis zum 31. Oktober 2019 können Träger stationärer Hospize Förderanträge beim Ministerium für Soziales und Integration im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel entsprechend dem Förderaufruf „Palliative Care BW – Förderung stationärer Hospize in Baden-Württemberg“ stellen. Für jeden neu entstehenden Hospizplatz können investive Maßnahmen mit maximal 10.000 Euro bei einem Mindesteigenanteil von 10 Prozent der Kosten bezuschusst werden.

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