Finanzen

Land gibt Bundeshilfen für Geflüchtete an Kommunen weiter

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Unterkunft für Flüchtende

Das Land und die kommunalen Spitzenverbände haben ihre Finanzverhandlungen zu den Bundeshilfen für Geflüchtete erfolgreich abgeschlossen. Baden-Württemberg gibt die 130 Millionen Euro vollständig an die Kommunen weiter.

Das Land gibt die Bundeshilfen für Geflüchtete in Höhe von 130 Millionen Euro vollständig an die Kommunen weiter. Das haben das Land und die kommunalen Spitzenverbände bei einer Sitzung der Gemeinsamen Finanzkommission vereinbart. Damit die kompletten Mittel schnell fließen, wird das Land erneut in Vorleistung gehen und das Geld den Kommunen zügig zur Verfügung stellen.

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte: „Städte, Kreise und Gemeinden leisten Herausragendes bei der Aufnahme von Geflüchteten. Sie benötigen dafür zusätzliche Unterstützung und deswegen war es für uns klar, die Bundesmittel komplett an die Kommunen weiterzugeben. Wir investieren dabei auch ganz gezielt in die Verwaltungsmodernisierung vor Ort.“

Sicherheit und Stabilität für die Kommunen

Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl betonte: „Für uns steht außer Frage: Land und Kommunen sind Partner und müssen Probleme partnerschaftlich lösen. Das ist erneut gelungen. Wir haben eine Lösung, die dem finanziellen Rahmen, den wir haben, gerecht wird und Rechnung trägt. Gleichzeitig geben wir den Kommunen Sicherheit, Stabilität und Planungshorizont, was sie in dieser so herausfordernden Zeit besonders brauchen. Das ist für mich als Kommunalminister ein wichtiger Punkt.“

Die Präsidenten von Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag, Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz, Steffen Jäger und Landrat Joachim Walter: „Die rasche und vollständige Weitergabe der Bundeshilfen für Geflüchtete an die Städte, Gemeinden und Landkreise zeigt, dass das Land um die Herausforderungen vor Ort weiß. Für eine dauerhaft gelingende Integration der geflüchteten Menschen braucht es allerdings nicht bloß einmalige Zuweisungen, sondern eine nachhaltige Finanzierung der kommunalen Bedarfe. Hier steht der Bund in der Pflicht.“

Verteilung der Bundeshilfen für Geflüchtete

Die 130 Millionen Euro sollen wie folgt verteilt werden:

  • 90 Millionen Euro werden Städten und Gemeinden im Hinblick auf ihre vielfältigen Aufgaben bei der Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen pauschal zur Verfügung gestellt.
  • 25 Millionen Euro erhalten Stadt- und Landkreise aufgrund der Mehrbelastungen für anerkannte Asylbewerber im Bereich der Sozialhilfe.
  • Fünf Millionen Euro fließen in die Digitalisierung der Ausländerbehörden.
  • Zehn Millionen Euro gehen als Pauschale an die unteren Ausländerbehörden, um sie bedarfsorientiert bei den aktuell erheblichen Herausforderungen zu entlasten.

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