Förderprogramm

Land fördert energetische Sanierungsfahrpläne für Wohngebäude

Neubau mit Gerüst

Ab morgen fördert das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft das Erstellen eines energetischen Sanierungsfahrplans für Wohngebäude. Für die Jahre 2015 und 2016 sind für das neue Förderprogramm zusammen rund eine Million Euro veranschlagt, insgesamt sind bis zum Programmende 2020 Fördermittel in Höhe von 4,6 Millionen Euro eingeplant.

„Heizung und Warmwasser sind für 40 Prozent unseres Energieverbrauchs und für fast 25 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen im Land verantwortlich“, erklärte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller. „Für einen wirksamen Beitrag des Landes zum Klimaschutz muss unser Wärmebedarf daher drastisch sinken. Hierzu leistet unser neues Förderprogramm einen wichtigen Beitrag.“

Der Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft wies darauf hin, dass über 1,6 Millionen Wohngebäude in Baden-Württemberg vor der ersten Wärmeschutz-Verordnung im Jahre 1977 gebaut wurden. „Auf diese Häuser müssen wir daher ein besonderes Augenmerk legen.“ Bei insgesamt rund 2,3 Millionen Wohngebäuden im Land beträgt ihr Anteil etwa 70 Prozent.

Je nach individueller Beschaffenheit könne die energetische Sanierung den Energiebedarf eines Gebäudes um bis zu 80 Prozent verringern, betonte Minister Untersteller. „Bei einer schrittweisen Sanierung müssen bei jedem Schritt schon die später folgenden Maßnahmen bedacht werden, damit am Ende alles technisch optimal zueinander passt. Daher sollten sich kostenbewusste Eigentümer schon vor der ersten Maßnahme einen gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplan erstellen lassen.“ Neben den finanziellen Anreizen, die das neue Förderprogramm für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer liefere, erfülle das Programm somit auch eine wichtige Beratungsfunktion.

Eine Sanierung spare dauerhaft Energiekosten, außerdem erhöhe sie den Wohnkomfort im Inneren der Räume, schütze die Bausubstanz des Gebäudes und diene damit dem Werterhalt, sagte der Umwelt- und Energieminister weiter. „Es lohnt sich daher gleich mehrfach, eine energetische Sanierung vorzunehmen und sich hierfür einen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen.“

Kosten für Sanierungsfahrplan

Die Kosten für einen Sanierungsfahrplan betragen für Ein- und Zweifamilienhäuser je nach Aufwand rund 800 bis 1.000 Euro. Die Höhe des Landeszuschusses ist von der Anzahl der Wohneinheiten in den jeweiligen Gebäuden abhängig, für die Sanierungsfahrpläne erstellt werden. Er beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser 200 Euro, für Mehrfamilienhäuser erhöht sich der Zuschuss ab der dritten Wohneinheit um 50 Euro für jede weitere Wohneinheit. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent der Beratungskosten für die einzelnen Sanierungsfahrpläne (inkl. Mehrwertsteuer). Der maximale Zuschuss pro Gebäude beträgt 500 Euro.

Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind sogenannte Ausstellungsberechtigte für Sanierungsfahrpläne im Sinne der Sanierungsfahrplan-Verordnung (SFP-VO). Diese übernehmen eine Bündelungsfunktion und stellen vorab Sammelanträge für die von Ihnen zu erstellenden Sanierungsfahrpläne.

Eine Sanierungsfahrplan-Beratung in Anspruch nehmen können Gebäudeeigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), von Gebäudeeigentümern beauftragte Dritte, sofern alle Gebäudeeigentümer mit der Erstellung des Sanierungsfahrplans einverstanden sind, sowie Gebäudebesitzer (d. h. Mieter oder Pächter) in Abstimmung mit dem jeweiligen Gebäudeeigentümer. Es muss sich um natürliche Personen handeln.

Die Abwicklung des Programms erfolgt durch die L-Bank.

Antragsformulare

Förderung Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (L-Bank)

Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg

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