Biodiversität

Land fördert Biodiversitätspfade

Mohn- und Kornblumen blühen in einem Getreidefeld (Bild: dpa).

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstützt Kommunen, die mit Blühflächen und Biodiversitätspfaden einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und zur Stärkung des Biodiversitätsbewusstseins im Land leisten. Bewerbungsschluss für die Förderung von Biodiversitätspfaden ist der 28. Februar 2021.

„Das neue Jahr hat begonnen und es dauert nicht mehr lange, bis der Frühling kommt und Maßnahmen zugunsten der Biodiversität wieder in Angriff genommen werden können. Wir möchten alle Kommunen im Land ermutigen, einen Beitrag für die biologische Vielfalt in Baden-Württemberg zu leisten und sich mit ihren Projekten für Biodiversitätspfade im neuen Förderprogramm Blühflächen und Biodiversitätspfade engagiert zu bewerben“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Mit dem Förderprogramm soll die für Baden-Württemberg bedeutsame Kulturlandschaft erhalten und gepflegt werden und gleichzeitig ein Beitrag zum Schutz der Biodiversität geleistet werden. Zudem soll durch das Förderprogramm das Umweltbewusstsein in der Bevölkerung gefördert werden. Durch die Schaffung von Biodiversitätspfaden in den Gemeinden können Bürgerinnen und Bürger Biodiversität in ihrer Gemeinde aktiv erleben. Informationstafeln und interaktive Elemente an Stationen entlang des Biodiversitätspfades steigern das Wissen zu unserer heimischen Flora und Fauna und laden zum Mitmachen ein. Begleitende Biodiversitätsmaßnahmen flankieren die Pfade.

Stärkung des Biodiversitätsbewusstseins

Das Förderprogramm unterstützt zudem die Biotopvernetzung, den Landesweiten Biotopverbund und die Umsetzung des Generalwildwegeplanes. „Durch die Umsetzung der Maßnahmen des Förderprogramms und dessen vielfältigen Nutzen leisten die Kommunen einen bedeutenden Beitrag zum Schutz und zur Stärkung der biologischen Vielfalt und engagieren sich für ihre direkte Umwelt“, so der Minister. Das Förderverfahren richtet sich ausschließlich an Kommunen. Anträge für Biodiversitätspfade können noch bis zum 28. Februar 2021 eingereicht werden. Daneben kann auch eine Förderung für die Anlage von Blühflächen über das Förderprogramm beantragt werden. Die Antragsfrist für Blühflächen endet allerdings erst am 30. Juni 2021.

Für die Biodiversitätspfade sind pro Pfad Mittel in Höhe von 55.000 Euro vorgesehen. Je Stadt und Landkreis kann in der Regel nur ein Biodiversitätspfad gefördert werden. Sollten sich Kommunen zu einem Gemeinschaftsprojekt zusammenschließen, wird dies ausdrücklich begrüßt. Bei den Blühflächen werden unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit feste Fördersätze pro angelegter Fläche angesetzt. „Die Kommunen sind herzlich dazu aufgefordert, ihr Gemeindegebiet zum Blühen zu bringen und ansprechende, interaktive und lehrreiche Biodiversitätspfade zu konzipieren, um die biologische Vielfalt in ihrer direkten Umgebung zu stärken. Wir können dem Artenschwund nur gemeinsam entgegenwirken. Umso mehr Kommunen sich beteiligen, desto mehr können wir erreichen“, betonte der Minister.

Förderung von Biodiversitätspfaden

  • Biodiversitätspfade müssen eine Länge von mindestens zwei und maximal acht Kilometern haben und über mindestens vier und höchstens 16 Stationen mit Schau- beziehungsweise Informationstafeln oder interaktiven Elementen verfügen.
  • An den Stationen müssen Schau- und Informationstafeln oder interaktive Elemente angebracht werden, die dazu geeignet sind, fachlich fundierte Informationen zu heimischen Arten und Lebensräumen sowie Möglichkeiten zu deren Erhalt und Förderung zu vermitteln.
  • Biodiversitätspfade müssen zudem biodiversitätssteigernde Maßnahmen, wie zum Beispiel die Anlage von mehrjährigen Brachen, die Anlage von mehrjährigen Blühflächen und Blühstreifen auf Ackerflächen, die extensive Grünlandbewirtschaftung und die Anlage von Altgrasstreifen auf Grünlandflächen oder sonstige fachlich geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel die Anlage von Gras-Kraut-Säumen entlang von Waldaußen- oder Waldinnenrändern, beinhalten.
  • Bei der Planung der Biodiversitätspfade und der Herstellung der begleitenden biodiversitätssteigernden Maßnahmen sollen der Fachplan Landesweiter Biotopverbund, vorhandene Biotopverbundpläne sowie der Generalwildwegeplan berücksichtigt werden.
  • Der Fördersatz je Biodiversitätspfad beträgt einmalig 55.000 Euro.
  • Je Stadt- und Landkreis soll maximal ein Biodiversitätspfad gefördert werden.

Förderung von Blühflächen

Blühflächen müssen eine Mindestgröße von 0,5 Hektar (ha) aufweisen. Diese können auch aus nicht zusammenhängenden (Teil-) Blühflächen mit Mindestflächengrößen von je 0,1 ha bestehen. Es werden folgende Maßnahmentypen gefördert:

1. Anlage von mehrjährigen Blühflächen und Blühstreifen auf Ackerflächen unter folgenden fachlichen Voraussetzungen:

  • Verwendung von gebietsheimischem und standorttypischem Saatgut,
  • Verzicht zur Nutzung der Fläche,
  • kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln,
  • Mindeststandzeit fünf Jahre.

2. Extensive Bewirtschaftung von artenreichem Grünland unter folgenden fachlichen Voraussetzungen:

  • maximal zweischürige Mahd mit Abfuhr,
  • kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln,
  • Mindestlaufzeit fünf Jahre.

3. Entwicklung von artenreichem Grünland mit extensiver Bewirtschaftung unter folgenden fachlichen Voraussetzungen:

  • Aufwertung von artenarmem Grünland durch Nachsaat mit zertifiziertem Regiosaatgut, regionalem Heudrusch oder durch Mähgutübertragung,
  • extensive Bewirtschaftung,
  • Mindestlaufzeit fünf Jahre.

4. Anlage von Altgrasstreifen oder -inseln auf Dauergrünland unter folgenden fachlichen Voraussetzungen:

  • Anlage von über- oder mehrjährige Altgrasstreifen oder -inseln auf mindestens fünf Prozent und höchstens 20 Prozent des Dauergrünlandschlages,
  • kein Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln,
  • mindestens fünf Meter breite Streifen oder Inseln,
  • Mindeststandzeit fünf Jahre.

Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Vor dem Hintergrund des alarmierenden Artenschwundes hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, die biologische Vielfalt im Land durch verschiedene Maßnahmen zu fördern. Mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt und dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) sind schon wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. Mit dem Förderprogramm zu Blühflächen und Biodiversitätspfaden sollen nun auch kommunale Flächen dazu genutzt werden, die Biodiversität zu stärken und unsere Kulturlandschaften zu erhalten.

Die zugrundeliegende Verwaltungsvorschrift (VwV Förderung Blühflächen und Biodiversitätspfade) wurde am 28. Oktober 2020 verkündet.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Biodiversität und Landnutzung

Weitere Meldungen

Logo „VivelaWir. Grenzenlose Partnerschaft“ auf der Internetseite „VivelaWir“ der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich
  • Kommunen

Dritter Zukunftsdialog Städtepartnerschaften

Bauer füttert Ziegen
  • Landwirtschaft

Entlastung für Landwirte

Portrait von Thomas Rupp
  • Verwaltung

Neue Leitung beim Finanzamt Ehingen

Gut Beraten!
  • Ländlicher Raum

Land fördert innovatives und bürgerschaftliches Engagement

Eine Mutter geht mit einem Kinderwagen über einen Zebrastreifen.
  • Fußverkehr

Attraktive Gehwege und sichere Schulwege

Eltern und Kinder turnen in einer Sporthalle in Berlin.
  • Sport

18 Millionen Euro für 117 kommunale Sportstätten

Holzbaupreis 2022: Kirchturm mit Aussichtsplattform in Gutach im Breisgau
  • Forst

Holzbau-Fachkongress Friedrichshafen

Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol, welches Sonderwege für Radfahrende kennzeichnet. Im Hintergrund sind Baumkronen.
  • Radverkehr

Bad Peterstal–Bad Griesbach: Radweg freigegeben

Polizisten kontrollieren eine Gruppe Jugendlicher. (Foto: dpa)
  • Gesetzentwurf

Ministerrat beschließt Änderungen des Landesbeamtengesetzes

Menschen gehen über die Bernhardusbrücke in Bad Krozingen.
  • Kommunen

Bad Krozingen wird Große Kreisstadt

Geschäftsleute in einem Sitzungssaal diskutieren unter der Leitung einer Führungskraft.
  • Gründungskultur

Baden-Württemberg stärkt Start-up-Förderung

Verkehrsminister Winfried Hermann und Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut auf dem Fahrrad mit weiteren Radfahrenden beim STADTRADELN-Auftakt 2024
  • Radverkehr

Auftakt zum STADTRADELN 2024

Neugestalteter Stadtpark am Wuhrloch in Neuenburg am Rhein
  • Städtebau

Städtebaumaßnahmen in Neuenburg am Rhein abgeschlossen

Ein Inlineskater fährt auf einer Fußgängerbrücke.
  • Straßenbau

Rund 46 Millionen Euro für Straßen und Brücken

Die Waldbox
  • Forst

Waldpädagogikangebot „Die Waldbox“

Symbolbild: Ein kleines Rehkitz liegt regungslos in einem Maisfeld. (Bild: picture alliance/Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa)
  • Tierschutz

Drohnen retten Rehkitze vor dem Mähtod

Maimarkt Mannheim
  • Verbraucherschutz

Mannheimer Maimarkt eröffnet

LGS 2024 in Wangen
  • Gartenschau

Landesgartenschau Wangen eröffnet

Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
  • Wolf

Wolf tötet Schafe in Rudersberg

Rinder mit Kälbern auf der Weide
  • Landwirtschaft

Milchwirtschaft nicht zusätzlich belasten

Solar-Carport mit Ladeinfrastruktur in Rheinfelden der Fa. Energiedienst AG, Förderprojekt INPUT
  • Erneuerbare Energien

Weitere Photovoltaik-Anlagen auf Parkplätzen gefördert

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
  • Startup BW

Acht Finanzierungszusagen für junge Unternehmen

Screenshot LEP-Portal
  • Landesentwicklung

Mitwirken am Landesentwicklungsplan

Lothar Mattes
  • Verwaltung

Neuer Leiter beim Finanzamt Freudenstadt

Eine Frau isst in einer Kantine zum Mittag. (Foto: © dpa)
  • Ernährung

Mehr regionales Bio in Gemeinschaftsverpflegung