Justizminister Rainer Stickelberger setzt sich für einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des sogenannten Cyber-Groomings ein. Während der Konferenz der Justizminister der Länder in Perl (Saarland) bringt er eine entsprechende Beschlussvorlage ein.
„Wenn Kinder ausgerechnet in kindgerecht gestalteten Chatrooms, sozialen Netzwerken und Online-Spielen nicht sicher sind vor Pädophilen, dann dürfen wir nicht tatenlos zuschauen“, sagte der Minister. Zwar seien viele Verhaltensweisen Pädophiler im Netz bereits nach geltendem Recht strafbar. „Trotzdem sind weitere Maßnahmen zum Schutz der Kinder möglich und auch nötig.“
Stickelberger wies darauf hin, dass die Strafbarkeit derzeit teilweise von technischen Fragen abhänge. Je nach Art der Kommunikationsform und der im Hintergrund ablaufenden Technik sei es strafbar, auf ein Kind einzuwirken, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen - oder es sei eben nicht strafbar. Das Europäische Parlament habe mit der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie jedoch einen Weg aufgezeigt, wie die Strafbarkeit nicht mehr von derartigen Fragen abhängen müsse. „Nach der Richtlinie ist jede einschlägige Kontaktaufnahme mittels Informations- und Kommunikationstechnologie strafbar“, erläuterte der Minister: „Insofern liefert sie eine gute Grundlage, den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Allerdings ist die Bundesregierung mit der Vorbereitung der Umsetzung klar im Verzug.“
Diskussion um Versuchsstrafbarkeit
Darüber hinaus stellt Stickelberger zur Diskussion, ob das Einwirken auf Kinder zu sexuellen Zwecken und durch Vorzeigen pornografischer Abbildungen weiterhin von der Versuchsstrafbarkeit ausgenommen bleiben sollte. „Damit bleibt es für Pädophile folgenlos, wenn ihr Kommunikationspartner im Netz nicht - wie angenommen und angestrebt - ein Kind ist, sondern ein Erwachsener, also beispielsweise ein ermittelnder Polizist, eine Mutter oder ein Vater“, so der Justizminister.
Er forderte daher, die EU-Richtlinie rasch umzusetzen und mögliche Strafbarkeitslücken zu schließen. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Pädophilen im Internet müsse zudem eine sachgerechte und verfassungskonforme Regelung zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht werden. „Was nützen uns die strafrechtlichen Regelungen, wenn die Täter nicht ermittelt und damit auch nicht von weiteren Übergriffen abgehalten werden können?“, so der Minister.
Cyber-Grooming: Sexuelle Belästigung im Internet
Beim Cyber-Grooming handelt es sich um eine besondere Form der sexuellen Belästigung im Internet. Gemeint ist das gezielte Ansprechen von Personen, das auf eine Anbahnung sexueller Kontakte abzielt. Zu diesem Zweck geben Pädophile gegenüber Kindern und Jugendlichen oftmals vor, selbst noch minderjährig zu sein - damit soll Vertrauen aufgebaut werden.