Öffentlicher Dienst

Haushaltskommission empfiehlt Änderung der Altersermäßigung

Frau liest in Haushaltsplan 2013/2014.

Im Rahmen eines Gesamtpaketes hat die KHV die Änderung bei der Altersermäßigung bei Lehrerinnen und Lehrern bestätigt, Gegenstand des Pakets ist außerdem die Verschiebung der Pensionsgrenze. Hierzu wurde das Kultusministerium beauftragt ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, ohne die Einsparziele zu verändern.

Die Altersermäßigung sieht vor, dass Lehrerinnen und Lehrer ab dem 58. Lebensjahr eine Stunde weniger unterrichten müssen, ab dem 60. Lebensjahr auch teilzeitbeschäftigte Lehrer. Dieses Privileg soll erhalten bleiben, jedoch nicht bei vollem Lohnausgleich. Um Planungssicherheit zu bekommen haben sich die Mitglieder die KHV darauf geeinigt, dass diese Maßnahmen ab dem Schuljahr 2014/15 gilt. Gründe dafür sind ein geringerer Schülerrückrang als prognostiziert vor allem bei beruflichen Schulen und die geplante Einbindung der Verbände in die konkrete Umsetzung.

Diese Beschlussempfehlung zur Altersermäßigung war bereits in den Kommissions-Sitzungen im Juli und November 2012 einvernehmlich so gefasst worden.

Auch am angestrebten Ziel, 1.000 Lehrerstellen einzusparen, ohne die Qualität der Bildung und die Unterrichtsversorgung zu verschlechtern, hält die KHV fest, dementsprechende Beschlussempfehlungen wurden gefasst.

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