Katastrophenschutz

Katastrophenschutzeinheiten erhalten Abrollbehälter „Notfallstation“

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Notfallstationen werden zum Beispiel bei einem kerntechnischen Unfall in Turnhallen oder Schulen eingerichtet. Auf dem Abrollbehälter befindet sich die Messtechnik, um eine mögliche radioaktive Belastung feststellen zu können.

„Nach der Katastrophe im japanischen Kernkraftwerk Fukushima haben die Bundesländer ihre Planungen zum Notfallschutz überprüft und an-gepasst. Um unseren Katastrophenschutzeinheiten eine umfassende, technisch aktuelle und für die vielfältigen Einsatzzwecke geeignete Ausstattung an die Hand zu geben, wird heute der erste von elf Abrollbehältern ‚Notfallstation‘ in Dienst gestellt“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, Martin Jäger, in Blaustein.

Notfallstationen werden zum Beispiel bei einem kerntechnischen Unfall in Turnhallen oder Schulen eingerichtet. Auf dem Abrollbehälter befindet sich die Messtechnik, um eine mögliche radioaktive Belastung feststellen zu können. Darüber hinaus ist der Abrollbehälter mit Schutzausrüstung für die Einsatzkräfte bestückt. Doch nicht nur nach einem Unfall in einem Kernkraftwerk, sondern auch bei anderen Unglücksfällen, wie beispielsweise bei radiologischen Notstandssituationen, Unfällen, Störfällen und sonstigen sicherheitsbedeutsamen Ereignissen im Zusammenhang mit dem Umgang oder der Beförderung radioaktiver Stoffe, kann die Einrichtung einer Notfallstation erforderlich sein.

„Baden-Württemberg ist das erste Land, das die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission zu Notfallstationen umsetzt. Das Konzept findet über die Landesgrenzen hinaus Beachtung – das zeigt einmal mehr die hohe Qualität des Bevölkerungsschutzes in Baden-Württemberg“, so Jäger. „Mit der Übergabe des Abrollbehälters beginnt nun die konkrete Arbeit vor Ort. Der Stadt Blaustein gilt der Dank, den ersten der Abrollbehälter bei ihrer Feuerwehr unterzubringen. Damit verbinde ich die Hoffnung, dass er nie zum Einsatz kommen muss.“

Der erste Abrollbehälter steht neben dem Alb-Donau-Kreis auch der Stadt Ulm, den Landkreisen Biberach, Reutlingen und Tübingen sowie dem Zollernalbkreis zur Verfügung. Das Regierungspräsidium Tübingen wird den nun folgenden Planungs- und Umsetzungsprozess begleiten. Bis zum Spätsommer werden die Abrollbehälter, für die das Land insgesamt 2,8 Millionen Euro investiert hat, an die vorgesehenen Standorte ausgeliefert.

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