Anlässlich der Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart hat die Amtschefin des Justizministeriums Baden-Württemberg, Ministerialdirektorin Inken Gallner, den baden-württembergischen Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen sowie den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Land ihren Dank ausgesprochen.
„Sei es die auch außergerichtliche Rechtsberatung, die konstruktive Begleitung von Gesetzesvorhaben oder etwa die Ausbildung der juristischen Referendare: Das unabhängige Wirken der Anwaltschaft ist ein Eckpfeiler unserer Rechtsordnung und gerade für das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat von unschätzbarer Bedeutung“, sagte Ministerialdirektorin Gallner.
Mit Blick auf die aktuellen Pläne der Europäischen Union zur Deregulierung der freien Berufe warnte Inken Gallner vor voreiligen Änderungen im Berufsrecht der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. „Das Wirken der Anwaltschaft darf nicht allein mit den Augen des Wettbewerbsschützers gesehen werden. Als unabhängige Organe der Rechtspflege leisten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einen immens wichtigen Beitrag zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes und zum Funktionieren des Rechtsstaats insgesamt“, so Gallner. Sie verwies beispielhaft auf die deutschen Regelungen zum Fremdbeteiligungsverbot. Danach ist eine Beteiligung berufsfremder Dritter an einer Rechtsanwaltssozietät nur eingeschränkt möglich. „Hier geht es nicht um eine sachwidrige Abschottung der Rechtsanwälte von anderen Berufsgruppen. Die Vorschrift sichert vielmehr eine unabhängige, neutrale Rechtsberatung und dient damit zentral dem Schutz der rechtssuchenden Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagte die Ministerialdirektorin. Zur Sicherung eines funktionierenden Binnenmarkts sei es selbstverständlich notwendig und sinnvoll, wettbewerbsbeschränkende Vorschriften in den Mitgliedstaaten auf den Prüfstand zu stellen und ungerechtfertigte Handelserschwernisse abzubauen. „Wir müssen aber streng unterscheiden zwischen sachlich nicht gerechtfertigten Regulierungen und solchen Vorschriften, die dem Gemeinwohl dienen und damit sinnvoll sind“, so die Amtschefin des Justizministeriums.