Die Landesregierung hat gestern die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes Baden-Württemberg für Siedlungsabfälle beschlossen. Der Plan beinhaltet eine Bestandsaufnahme der Entsorgungsstrukturen für Siedlungsabfälle im Land, prognostiziert die Entwicklung der Abfallmengen in den nächsten zehn Jahren und gibt Hinweise zur weiteren Verbesserung der Abfallwirtschaft.
Umweltminister Franz Untersteller bekräftigte bei der Vorstellung des Plans das Ziel, die Sammlung und Verwertung von Abfällen voranzutreiben und Abfallwirtschaft mehr und mehr zu einer zukunftsfähigen, von Vermeidung und Verwertung geprägten Ressourcenwirtschaft zu machen: „Abfälle sind für unseren Wirtschaftsstandort eine wichtige Ressource. Unser Ziel ist es, die Gewinnung von Energie und Wertstoffen aus Abfällen stetig zu verbessern und damit die heute schon hohe Qualität der baden-württembergischen Abfallwirtschaft weiter zu steigern. Damit machen wir nicht nur eine gute Umweltpolitik, sondern auch eine gute Wirtschaftspolitik für unsere heimischen Unternehmen.
Kreislaufwirtschaft in Baden-Württemberg soll optimiert werden
Abfallwirtschaftliche Maßnahmen sollen sich künftig noch stärker als bisher an Maßgaben der Schonung natürlicher Ressourcen, des Klimaschutzes sowie der Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit orientieren, erläuterte Untersteller. Oberster Grundsatz auch der künftigen Abfallwirtschaft müsse aber sein, Abfälle wo immer möglich zu vermeiden.
Darüber hinaus nennt der Abfallwirtschaftsplan 2015 sechs prioritäre Handlungsfelder: Bioabfall, Grünabfall, Wertstoffe, Elektroschrott, Klärschlamm, Bauabfälle. In diesen Feldern will die Landesregierung mit unterschiedlichen Maßnahmen Erfassungsmengen steigern, die energetische und stoffliche Verwertung optimieren sowie die Rückgewinnung von Rohstoffen verbessern.
Zur Frage, ob neue Entsorgungsanlagen in Baden-Württemberg gebraucht werden, enthält der Abfallwirtschaftsplan nur geringfügige Änderungen gegenüber den früheren Plänen. Bis 2020 werden weder zusätzliche Verbrennungsanlagen noch weitere Deponien benötigt. Nur für die Verwertung von Bio- und Grünabfällen werden in nennenswertem Umfang neue Anlagen benötigt.
Nach wie vor Teil des Abfallwirtschaftsplanes ist die so genannte Entsorgungsautarkie, die mittels Rechtsverordnung verbindlich geregelt wird. Damit werden die Entsorger verpflichtet, Anlagen zur Beseitigung von Abfällen in Baden-Württemberg zu nutzen. Auch die Verwertung von Hausmüll muss im Land erfolgen. Diese Regelungen dienen der Auslastung der heimischen Anlagen, verhindern Mülltourismus und sorgen für stabil niedrige Kosten der Abfallentsorgung. Sie haben auch dazu beigetragen, im Land eine international vorbildliche Entsorgungs-Infrastruktur aufzubauen.
Die nächste Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans steht turnusgemäß 2021 an.
Ergänzende Informationen
Aufgrund europarechtlicher und bundesrechtlicher Vorgaben ist jedes Bundesland verpflichtet, Abfallwirtschaftspläne aufzustellen. Für Siedlungsabfälle ist ein eigenständiger Plan aufzustellen. Der bisherige Abfallwirtschaftsplan – Teilplan Siedlungsabfälle des Landes Baden-Württemberg wurde im Jahr 1999 verabschiedet und 2005 mit einem Planungszeitraum bis 2015 fortgeschrieben. Er ist die Basis für die Gestaltung der Abfallwirtschaft in den Stadt- und Landkreisen.
Der Teilplan Siedlungsabfälle beschäftigt sich mit Abfällen, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) überlassen werden oder zu überlassen sind. Der Plan umfasst alle Arten von Abfällen, die in privaten Haushalten anfallen: gemischte Siedlungsabfälle, Wertstoffe und gesondert gesammelte Abfallströme (zum Beispiel Altbatterien und Akkumulatoren, Elektro- und Elektronikaltgeräte oder Sperrmüll). Zusätzlich erstreckt sich der Plan auf Abfälle, die nach Art und Zusammensetzung den Haushaltsabfällen ähnlich sind und zusammen mit diesen eingesammelt und entsorgt werden (Abfälle aus Kleingewerbe oder öffentlichen Gebäuden), sowie auf weitere Abfälle, die bei den Kommunen anfallen, wie zum Beispiel Klärschlämme oder Baurestmassen aus dem Straßenbau.
Der jetzt vorliegende Entwurf des Teilplanes umfasst den Planungszeitraum bis 2025. Er enthält Ausführungen zu den Rechtsgrundlagen sowie zu Art, Menge, Ursprung und Verbleib der Abfälle. Ausgehend vom Ist-Zustand werden die Entsorgungsstruktur und die sie tragenden Planungsgrundlagen dargestellt. Daran schließen sich Mengenprognosen (für 2020 und für 2025) und ein Abgleich von Anlagenbestand und künftigem Anlagenbedarf an. Zusätzlich werden die abfallwirtschaftlichen Ziele für Baden-Württemberg dargestellt.
Umweltministerium: Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle