Corona-Verordnung

Kabinett beschließt weitere Lockerungen der Corona-Verordnung

Fußballer der Altersklasse U-10 trainieren auf dem Spielfeld in großen Abständen.

Ab dem 11. Mai gelten weitere Lockerungen der Corona-Verordnung. So gibt es Erleichterungen bei den Kontaktbeschränkungen und der Sport im Freien ist wieder erlaubt.

Das Kabinett hat am 9. Mai eine Neufassung der Corona-Verordnung im Umlaufverfahren beschlossen. Darin sind unter anderem erweiterte soziale Kontaktmöglichkeiten und die weiteren Öffnungen im Dienstleistungsbereich sowie für den Breitensport im Freien und Profisport geregelt. In einem weiteren Schritt sollen Gastronomie und Hotels geöffnet werden.

„Weil wir in den vergangenen Wochen so umsichtig waren, können wir das öffentliche Leben schrittweise weiter hochfahren“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Durch die Maßnahmen der vergangenen Wochen sei eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden, und damit Menschenleben gerettet worden. „Die Lockerungen verlangen, dass wir uns weiter verantwortungsvoll verhalten. Wir sind noch lange nicht durch“, so Ministerpräsident Kretschmann.

Im Detail regelt die geänderte Verordnung, dass ab dem 11. Mai der Aufenthalt draußen nun auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet ist. In privaten Räumen ist nun auch ein Treffen mit Geschwistern und deren Familien sowie Personen aus einem weiteren Haushalt möglich.

Breitensport und körpernahe Dienstleistungen

Ab dem 11. Mai gelten zudem weitere Lockerungen: So können Sonnenstudios und zusätzlich zu den Friseuren weitere körpernahe Dienstleistungen wieder öffnen (Massage-, Kosmetik-, Nagel- und Tattoo-/Piercingstudios), Sportanlagen im Freien für Sportarten ohne Körperkontakt (etwa Tennis- oder Golfplätze), Anlagen im Freien für Sport mit Tieren (z.B. Reitanlagen, Hundeschulen), Spielhallen und vergleichbare Vergnügungsstätten, Fahr- und Flugschulen, Sportboothäfen, Häfen und Flugsportplätze. Die Öffnungen unterliegen jeweils strengen Hygieneauflagen.

Die Maskenpflicht gilt ab dem 11. Mai neben dem öffentlichen Personennahverkehr auch für den Fernverkehr und für Flughafengebäude.

Die Verordnung sieht zudem vor, dass die Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen geändert werden können. Das Sozialministerium wird voraussichtlich zum 18. Mai hierzu eine eigene Verordnung erlassen, mit der wieder mehr Besuche in den Einrichtungen ermöglicht werden.

Ab dem 18. Mai können auch Speisegaststätten im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze für Wohnwagen etc. (keine Zelte) wieder schrittweise öffnen, ebenso Freizeiteinrichtungen im Freien. Ausgenommen sind Freizeitparks, die ab dem 29. Mai folgen können. Das gilt auch für Beherbergungsbetriebe wie Hotels.

Nach Pfingsten werden weitere Lockerungen folgen, etwa für Fitnessstudios, Tanzschulen und Kletterhallen sowie Indoorsporthallen.

Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen hat oberste Priorität

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut äußerte sich anlässlich der aktuellen Änderung der Corona-Verordnung in Stuttgart: „Ich freue mich sehr, dass wir mit der stufenweisen Öffnung des Gastgewerbes und der weiteren Lockerungen ab kommenden Montag, u. a. für die körpernahen Dienstleistungen wie beispielsweise Massage- und Kosmetikstudios, einen weiteren wichtigen Schritt gegangen sind. Dies ist eine große Erleichterung für unzählige Betriebe, Beschäftigte und nicht zuletzt auch für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass auch die Betriebe, die nach wie vor geschlossen bleiben müssen, zeitnah zumindest eine Perspektive bekommen.“

„Gleichzeitig kommt es nun maßgeblich darauf an, dass wir alle – insbesondere auch die Betriebe – Verantwortung für die weitere Eindämmung des Virus übernehmen. Es ist von oberster Priorität, dass alle die Hygiene- und Abstandsregelungen einhalten. Nur so können erneute Beschränkungen verhindert werden“, so die Ministerin.

Gemäß der neuen Corona-Verordnung dürfen die sogenannten körpernahen Dienstleistungen wieder ab dem 11. Mai angeboten werden und das Gastgewerbe schrittweise ab dem 18. Mai öffnen – jeweils unter strengen Hygienevorgaben. Die gemeinsame Verordnung von Sozialministerium und Wirtschaftsministerium zu den erforderlichen Hygienevorgaben für die körpernahen Dienstleistungen wird noch an diesem Wochenende veröffentlicht.

Fragen und Antworten zu den Änderungen zum 11. Mai

Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten) vom 10. Mai 2020

Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Tattoo-, Piercing-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel- und Friseurstudios sowie medizinischen und nicht medizinischen Fußpflegeeinrichtungen (Corona-Verordnung Kosmetik und medizinische Fußpflege – CoronaVO Kosmetik und medizinische Fußpflege) vom 10. Mai 2020

Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Vergnügungsstätten (Corona-Verordnung Vergnügungsstätten – CoronaVO Vergnügungsstätten) vom 10. Mai 2020

Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Gaststätten (Corona-Verordnung Gaststätten – CoronaVO Gaststätten) vom 10. Mai 2020

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Alle Infos rund um Corona

Weitere Meldungen

LGS 2024 in Wangen
  • Gartenschau

Landesgartenschau Wangen eröffnet

Die Aufnahme zeigt das Atomkraftwerk in Fessenheim in Frankreich.
  • Kernkraft

Stellungnahme zu KKW Fessenheim

Justizministerin Marion Gentges hält am Pult des Bundesrates eine Rede.
  • Justiz

Identität von Vertrauenspersonen schützen

Rinder mit Kälbern auf der Weide
  • Landwirtschaft

Milchwirtschaft nicht zusätzlich belasten

Ein Stempel mit der Aufschrift "Bürokratie" liegt auf Papieren.
  • Wirtschaft

Land treibt Bürokratieabbau voran

Screenshot LEP-Portal
  • Landesentwicklung

Mitwirken am Landesentwicklungsplan

Eine Spritze liegt auf einem Impfpass.
  • Gesundheit

Europäische Impfwoche sensibilisiert für Bedeutung von Impfungen

Schmeck den Süden
  • Ernährung

Drei-Löwen-Auszeichnung für Gutsgaststätte Alteburg

Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei seiner Rede
  • Wohnen und Bauen

Zwölf Projekte für bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen

Die Bewohner einer Wohngemeinschaft für Senioren unterhalten sich. (Foto: © dpa)
  • Quartiersimpulse

660.000 Euro für Quartiers-Projekte

Schloss Mannheim
  • Schlösser und Gärten

Neue digitale Angebote für Schlösser

Stethoskop vor farbig eingefärbtem Kartenumriss von Baden-Württemberg mit Schriftzug: The Ländarzt - Werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg
  • Gesundheitsberufe

390 Bewerbungen für 75 Studienplätze der Landarztquote

Ministerialdirektorin Leonie Dirks steht vor Transfermobil und übergibt Fahrzeugschlüssel an Prof. Dr. Daniel Buhr vom Landeskompetenzzentrum Pflege & Digitalisierung.
  • Digitalisierung

Transfermobil bringt Pflege-Innovationen ins Land

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
  • Innovation

InnovationCamp künftig an drei Standorten

Wengenviertel in Ulm
  • Städtebauförderung

235 Millionen Euro für Städtebaumaßnahmen

Enforcement Trailer der Polizei Baden-Württemberg zur Geschwindigkeitskontrolle.
  • Verkehrssicherheit

Bilanz der Geschwindigkeits­kontrollwoche

Ein von Schatten bedeckter Mann vor blauem Himmel hält ein Telefon in der Hand
  • Gewalt an Männern

Vier Jahre Männerhilfetelefon

Vier Jugendliche sitzen auf einer Freitreppe und betrachten etwas auf dem Smartphone
  • Jugendliche

Jugendliche diskutieren zum Thema „Was dich bewegt“

Die Europafahne weht auf dem Dach der Villa Reitzenstein, dem Amtssitz des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg.
  • Europawahl

34 Parteien zur Europawahl zugelassen

Eröffnungsfeier Animated Week Stuttgart
  • Kunst und Kultur

Erste „Stuttgart Animated Week“ eröffnet

Gruppenbild vor dem baden-württembergischen Gemeinschaftsstand auf der Hannover Messe 2024
  • Wirtschaft

Kretschmann besucht Hannover Messe

Ein Verkehrsschild mit Tempo 30 und darunter dem Hinweis: „22 bis 6 h Lärmschutz“
  • Tag gegen Lärm

Tempo 30 gegen Straßenlärm

Schmeck den Süden
  • Ernährung

Hauk zeichnet Grandls Hofbräu Zelt aus

Gruppenbild mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (vorne, Mitte) und den Ordensprätendentinnen und Ordensprätendenten
  • Auszeichnung

Verdienstorden des Landes an 22 verdiente Persönlichkeiten

Ein Rettungswagen fährt mit Blaulicht. (Foto: © dpa)
  • Rettungsdienst

Neufassung des Rettungsdienstgesetzes auf den Weg gebracht