Jahresbericht 2013

Rückgang der Jugendkriminalität setzt sich fort

Zwei Jugendliche beim Aufbruch eines Autos. Quelle: www.polizei-beratung.de

Der Rückgang der Jugendkriminalität hat sich auch im vergangenen Jahr fortgesetzt. „Wir haben inzwischen wieder den Stand der neunziger Jahre erreicht, das ist sehr erfreulich“, sagte Innenminister Reinhold Gall bei der Veröffentlichung des Jahresberichts Jugendgewalt und Jugendgefährdung des Landeskriminalamts.

Die Zahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren sei 2013 gegenüber dem Vorjahr um 3,4 Prozent auf 56.478 Tatverdächtige gesunken. Im Fünfjahresvergleich bedeute dies ein Minus von 14,3 Prozent, im Zehnjahresvergleich sogar ein Minus von 20,3 Prozent.

Der günstige Trend bei der Jugendkriminalität sei zwar auch auf die demographische Entwicklung zurückzuführen. „Untersuchungen zeigen aber, dass der Rückgang der Jugendkriminalität den Bevölkerungsschwund in der Altersgruppe deutlich übersteigt“, betonte der Innenminister. Die in diesem Zusammenhang relevante Tatverdächtigenbelastungszahl, also die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen bezogen auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils (jeweils ohne Kinder unter acht Jahren), habe für 2013 noch nicht errechnet werden können. Denn aus dem Zensus 2011 lägen noch keine Angaben zu den Altersgruppierungen der Einwohner vor.

Der Rückgang der Jugendkriminalität insgesamt spiegele sich auch in der Entwicklung nahezu aller jugendtypischen Deliktsbereiche, wie Diebstahl um 13 Prozent auf 17.488, Körperverletzung um 10,7 Prozent auf 11.029, Sachbeschädigung um 17,6 Prozent auf 5.037 und Raubdelikte um 15,4 auf 1.161 Tatverdächtige wider. Bemerkenswert sei auch der günstige Trend bei der Gewaltkriminalität. Die Zahl der unter 21-jährigen Tatverdächtigen sei hier im vergangenen Jahr um 13,4 Prozent auf 5.648 gesunken, der Rückgang betreffe alle Altersgruppen. Im Zehnjahresvergleich sei sogar ein Rückgang von 31,2 Prozent ausgewiesen.

Mit Stand 31. Dezember 2013 seien landesweit 354 junge Männer und Frauen im Initiativprogramm „Jugendliche Intensivtäter“, das nunmehr im fünfzehnten Jahr mit positiver Resonanz umgesetzt werde, betreut worden. Bei diesem Programm sollen durch Vernetzung aller der mit den jugendlichen Delinquenten be- und vertrauten Institutionen auf verhaltens- und straffällig gewordene Kinder und Jugendliche aufmerksam gemacht werden. Damit werde ein dauerhaftes Abgleiten in die Straffälligkeit verhindert.

Gewaltdelikte von Jugendlichen würden oft unter Alkoholeinfluss und in der Gruppe begangen. Rückmeldungen der Dienststellen zeigten, dass häufig nicht Händler oder Veranstalter die Abgabe beziehungsweise den Konsum branntweinhaltiger Getränke an Minderjährige förderten, sondern dass dies vermehrt durch volljährige Begleiter der Minderjährigen ermöglicht werde. Nichtsdestotrotz seien auch im Berichtsjahr landesweit die „Alkoholtestkäufe“ fortgesetzt worden, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu kontrollieren.

Dabei seien immer noch viele Verstöße gegen die Altersbeschränkung beim Verkauf von Alkohol oder auch Tabakwaren festgestellt worden, auch wenn die Beanstandungsquote teilweise schrumpfte. Oft werde vom Verkaufspersonal kein Ausweis verlangt. Bei etlichen Händlern habe die polizeiliche Präventionsarbeit und Aufklärung sowie die konsequente Kontrolle aber zur Umstellung der Kassensysteme geführt, so dass etwa beim Scannen alkoholhaltiger Produkte die jeweilige Altersgrenze angezeigt werde und der Abrechnungsvorgang erst nach Bestätigung durch das Kassenpersonal erfolgen könne.

„Der Rückgang bei der Jugendgewalt dürfte auch ein Beleg dafür sein, dass die nachhaltig angelegten präventiven Maßnahmen der Polizei zusammen mit Netzwerkpartnern Wirkung entfalten“, unterstrich Minister Gall. So seien im vergangenen Jahr über 5.800 gewaltpräventive Veranstaltungen durchgeführt und über 143.000 Personen erreicht worden. Durch die bei der Polizeireform vollzogene Neuausrichtung der Prävention, namentlich die Bildung von Präventionsreferaten bei den regionalen Polizeipräsidien und die Zusammenlegung der Verkehrs- und Kriminalprävention, sollten Präventionsthemen noch besser vernetzt werden.

Nachhaltige Umstrukturierungen bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität, wie etwa die 2005 geänderte Verfahrensweise bei der Bearbeitung von Jugendsachen in Baden-Württemberg nach dem Wohnortprinzip und dem damit verbundenen Wechsel von der deliktorientierten hin zur täterorientierten Bearbeitung, zeigten zunehmend Wirkung. „Dies hat sich bewährt“, erklärte Minister Gall, „da bei jungen Delinquenten eine schnelle, individuelle, vernetzte und wohnsitznahe Intervention der beteiligten Stellen und Behörden, etwa von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Eltern, Jugendamt, Allgemeinem Sozialen Dienst und Schule, am wirkungsvollsten erscheint.

Im Gegensatz zur allgemeinen Entwicklung habe sich die Zahl der Jungtäter bei der Rauschgiftkriminalität gegenüber dem Vorjahr um 34,2 Prozent auf 9.672 Tatverdächtige erhöht. Der Anstieg betreffe alle Altersgruppen in den Bereichen der Besitz- und Erwerbsdelikte (allgemeine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz +33,3 Prozent) wie auch der Handelsdelikte (+51,3 Prozent). Im Zehnjahresvergleich sei jedoch auch hier eine starke Abnahme der Tatverdächtigenzahlen um 15,5 Prozent zu verzeichnen, berichtete Minister Gall.

Den Schwerpunkt bei der Rauschgiftkriminalität bilden mit 6.832 Tatverdächtigen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis(-produkten). Im Einzelnen sei bei den Kindern unter 14 Jahren gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 32 auf 102 Tatverdächtige zu verzeichnen, im Zehnjahresvergleich allerdings ein Rückgang um 50 Tatverdächtige. Bei den Jugendlichen (16 bis 18 Jahre) stehe dem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 49,6 Prozent auf 4.186 Tatverdächtige eine Abnahme um 43 Tatverdächtige (-1,0 Prozent) im Zehnjahresvergleich gegenüber. Im Vergleich zum Vorjahr habe sich die Zahl der heranwachsenden Tatverdächtigen (18 bis 21 Jahre) um 24,1 Prozent auf 5.384 Tatverdächtige erhöht. Doch auch bei dieser Altersgruppe werde im Zehnjahresvergleich ein Rückgang um 23,8 Prozent ausgewiesen.

Im Bereich der synthetischen Drogen in Pulver- oder flüssiger Form sei bei den Jugendlichen ein Anstieg um 22 auf 142 und bei den Heranwachsenden um 47 auf 458 Tatverdächtige festzustellen. Bei den synthetischen Drogen in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) seien die Tatverdächtigenzahlen von Jugendlichen um 40 auf 88 beziehungsweise bei Heranwachsenden um 93 auf 255 Tatverdächtige gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen.

Gall hob hervor: „Da es sich bei der Rauschgiftkriminalität um sogenannte Holkriminalität handelt, dürfte der Anstieg bei den Jungtätern im Bereich der Rauschgiftkriminalität auf verstärkte Kontrollen der Polizei an jugendspezifischen Treffpunkten und Veranstaltungen zurückzuführen sein. Allerdings kann auch eine hohe Verbreitung und eine höhere Akzeptanz beziehungsweise Bagatellisierung der schädlichen Wirkung von Betäubungsmitteln unter jungen Menschen festgestellt werden. Zudem werden vermehrt Handels- und Erwerbsdelikte mittels Mobiltelefonen beziehungsweise über Messengerdienste angebahnt. Durch die Auswertung beschlagnahmter Mobiltelefone werden nicht selten umfangreiche Ermittlungsansätze zur Feststellung und Aufklärung von Erwerbs- und Handelsdelikten gewonnen.“

Um einer Bagatellisierung und Verharmlosung jeglicher Form des Drogenkonsums entgegenzuwirken, seien in 2013 über 2.400 der rund 22.000 kriminalpräventiven Veranstaltungen im Bereich der Rauschgiftkriminalität durchgeführt worden. Hierbei habe die Polizei über 70.000 Personen, viele davon Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, erreichen können.

Weitere Informationen

Der Jahresbericht 2013 Jugendkriminalität und Jugendgefährdung in Baden-Württemberg (PDF)

Wichtige Links zum Themenbereich

Time4teen: Wer besser informiert ist, hat den vollen Durchblick
Polizeiliche Beratung des Bundes und der Länder
Stay Gold - eine Initiative der Polizei gegen Komasaufen
Polizei Baden-Württemberg: Prävention
Bleib Klar! Eine Initiative gegen Alkohol- und Drogenmissbrauch
Jugendschutztrainer: Infos zum neuen Jugendschutzrecht

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