Coronavirus

Initiative zur Sicherung der Löhne in Werkstätten für behinderte Menschen

Mitarbeiter einer Behindertenwerkstatt fertigen Aufsteller für Plakate. (Foto: © dpa)

Seit dem 18. März 2020 sind im Land die Werkstätten für behinderte Menschen geschlossen. Auf Initiative der Landesregierung fordern die Länder den Bund auf, die Werkstattlöhne der betroffenen Beschäftigten auch in diesen schwierigen Zeiten zu sichern.

„Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie hieß das oberste Gebot der Landesregierung: Die schnelle Verbreitung des Coronavirus abbremsen und damit Menschenleben retten. Dieses Ziel hat immer noch oberste Priorität. Dennoch: Wir müssen gleichzeitig auch alles dafür tun, die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Pandemie so gering wie möglich zu halten“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind hiervon besonders betroffen. Bundesweit sind die meisten Werkstätten geschlossen, und das hat für die Beschäftigten gravierende Konsequenzen. Im schlimmsten Fall entfällt ihr Werkstattlohn vollständig. Das müssen wir verhindern“, so Lucha weiter.

Menschen mit Behinderungen zählen häufig zur Risikogruppe

Seit dem 18. März 2020 sind in Baden-Württemberg Werkstätten für behinderte Menschen geschlossen, der Betrieb ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Zu hoch wäre dort das Infektionsrisiko. Alternativen wie Telearbeit sind aber kaum möglich. Hinzu kommt: Viele Menschen mit Behinderungen haben Vorerkrankungen und ein geschwächtes Immunsystem und zählen somit zum besonders gefährdeten Personenkreis. „Die Schließung der WfbM war deswegen ein wichtiger und notwendiger Schritt. Es darf aber nicht sein, dass die Beschäftigten dadurch einen finanziellen Nachteil erleiden“, sagte der Minister.

Das Problem sei, dass die aktuellen Regelungen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld für Werkstätten für behinderte Menschen nicht greifen. „Seit 2009 gilt die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (PDF) in Deutschland. Sie ist unser Kompass und unsere Richtschnur. Und das heißt: Gleiche Rechte und gleiche Chancen für alle – das muss unser Ziel sein, auch in Zeiten der Krise. Es reicht keinesfalls aus, Beschäftigte in WfbM allein auf die Grundsicherung als letztes Auffangnetz zu verweisen“, sagte Lucha.

Gemeinsame Initiative der Länder

Als Vorsitzland der diesjährigen Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) habe Baden-Württemberg deswegen eine Initiative gestartet. In einem gemeinsamen Schreiben aller Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales fordern die Länder Bundesminister Heil auf, die Werkstattlöhne der WfbM-Beschäftigten auch in diesen schwierigen Zeiten zu sichern.

„Wir müssen für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen dringend Regelungen schaffen, die mit dem Kurzarbeitergeld vergleichbar sind. Wir fordern deswegen den Bund auf, die notwendigen gesetzgeberischen und fiskalischen Maßnahmen einzuleiten und die Werkstattlöhne der bundesweit mehr als 310.000 WfbM-Beschäftigten auch in diesen schwierigen Zeiten sicherzustellen“, so der Minister.

Verordnung zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und anderen Angeboten zur Eindämmung der Infektionen mit Sars-CoV-2 (Corona-Verordnung WfMB – CoronaVO WfMB) vom 18. März 2020 (PDF)

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