Justiz

Im Jahr 2014 rund 150.000 Hafttage abgewendet

Ein Beamter der Justizvollzugsanstalt in Offenburg steht im Raum einer Werkstatt der Anstalt. (Foto: © dpa)

Das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ war auch im vergangenen Jahr 2014 erfolgreich. Rund 150.000 Hafttage konnten erfolgreich abgewendet werden, indem die Betroffenen gemeinnützige Arbeit leisteten und so die Durchsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe vermieden. Die Landesregierung unterstützt das erfolgreiche Projekt auch im Doppelhaushalt 2014/2015 mit insgesamt 4,2 Millionen Euro. Dies teilte Justizminister Rainer Stickelberger mit.

„Jeder einzelne Euro für das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ ist bestens investiert. Es werden nicht nur Haftkosten für das Land gespart, allein im Jahr 2014 waren das rund 15 Millionen Euro. Die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit ist darüber hinaus für jeden einzelnen Betroffenen ein enorm wichtiger Beitrag zur Resozialisierung“, sagte Justizminister Stickelberger. Er wies darauf hin, dass Betroffene, die lange Zeit ohne Arbeit waren, durch das Projekt nicht selten einen geregelten Arbeitsrhythmus erlernten. „Das erleichtert die Arbeitssuche auf dem freien Markt und beugt damit im Interesse der Allgemeinheit auch der Begehung von neuen Straftaten vor“, so der Minister.

Stickelberger dankte dem Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg GbR, das seit 2008 umfassend und flächendeckend in Baden-Württemberg Straffällige in gemeinnützige Arbeit vermittelt. „Seit vielen Jahren leistet das Netzwerk Straffälligenhilfe hervorragende Arbeit bei der Wiedereingliederung von straffälligen Menschen in die Gesellschaft. Das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ ist dabei nur ein Ausschnitt aus den umfangreichen und vielfältigen Aufgaben des Netzwerks“, lobte der Minister.

Das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“

Das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ betrifft Personen, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können und deshalb mit einer Ersatzfreiheitsstrafe rechnen müssen. Diesen Personen wird ermöglicht, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch Leistung von gemeinnütziger Arbeit abzuwenden. Der Verurteilte kann in diesen Fällen einen Antrag bei der für die Vollstreckung der Geldstrafe zuständigen Staatsanwaltschaft stellen. Die Anzahl der abzuleistenden Stunden ergibt sich aus der Anzahl der Hafttage, die zu verbüßen wären. Pro Hafttag müssen in Baden-Württemberg derzeit vier Stunden Arbeit geleistet werden.

Seit dem 1. Januar 2008 ist das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR landesweit in allen Fällen für die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit verantwortlich. Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss aus dem Badischen Landesverband für soziale Rechtspflege, dem Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V. und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Landesverband Baden-Württemberg. Das Aufgabenfeld umfasst ein Erstgespräch mit dem Probanden, eine Tilgungsberatung, die Vermittlung der Arbeitsstelle und auch die Überwachung der Arbeitsleistung.

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