Hochschulen

Hochschulen unterzeichnen Resolution gegen sexuelle Belästigung

Das Land und die Hochschulen haben eine Resolution gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt unterzeichnet. Zudem soll es eine Vertrauensanwältin beziehungsweise einen Vertrauensanwalt für Fragen dazu geben.

Das Land und die Hochschulen des Landes Baden-Württemberg setzen ein deutliches Zeichen gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt: Gemeinsam unterzeichneten Vertreterinnen und Vertreter aller Hochschularten und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer eine Resolution. Als weitere Maßnahme zum Schutz Betroffener finanziert und bestellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine Vertrauensanwältin beziehungsweise einen Vertrauensanwalt für Fragen im Zusammenhang mit sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt für die Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums. Die Ausschreibung dieser Funktion erfolgt in Kürze.

„Es ist mir ein sehr großes Anliegen, deutlich zu machen, dass wir keine Form von sexueller Belästigung oder sexualisierter Diskriminierung in unseren Einrichtungen tolerieren“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.

Resolution und spezifische Ansprechpersonen an Hochschulen

In der Gesellschaft würden nach wie vor Menschen sexuell belästigt und diskriminiert, so die Ministerin. Vor allem Frauen seien davon betroffen. Auch an Hochschulen könne es zu sexueller Belästigung und Diskriminierung kommen. Abhängigkeits- und Konkurrenzverhältnisse im Studium, während der Qualifikationsphase oder am Arbeitsplatz könnten zu unterschiedlichen Formen der sexualisierten Diskriminierung, der sexuellen Belästigung oder Gewalt führen.

„Deshalb haben wir im Landeshochschulgesetz geregelt, dass alle Hochschulen Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung bestellen und dass klare Verfahrensregelungen definiert werden“, sagte Bauer. Maßnahmen zum Schutz Betroffener und zur Prävention werden an jeder Hochschule umgesetzt. Um das Thema noch stärker ins Bewusstsein zu rücken, haben die Hochschulen gemeinsam mit den Landeskonferenzen der Gleichstellungsbeauftragten die nun unterzeichnete Resolution erarbeitet, mit der sie sich gegen diskriminierende und belästigende Verhaltensweisen positionieren. „Ich unterstütze die Resolution und begrüße sie sehr“, betonte die Ministerin.

Vertrauensanwältin /-anwalt für Kunsteinrichtungen und Hochschulen

Die Einrichtung einer Vertrauensanwältin bzw. eines Vertrauensanwalts ist ein weiterer Baustein der Aktivitäten des Ministeriums zur Bekämpfung von sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt. Diese Maßnahme nimmt auch einen Wunsch aus Hochschulen und Einrichtungen auf, denn insbesondere an kleineren Einrichtungen fehlen mitunter Ressourcen für eine fundierte Rechtsberatung in diesem sensiblen Themenkomplex. Aufgrund der besonderen Abhängigkeitsverhältnisse im Wissenschafts- und Kunstbetrieb ist auch von Bedeutung, sich anonym an eine externe Person wenden zu können. Daher soll nun eine unabhängige Vertrauensanwältin bzw. ein Vertrauensanwalt bestellt werden, an den bzw. die sich Betroffene selbst wie auch die bestellten Ansprechpersonen für eine qualifizierte Erstberatung wenden können. Die Maßnahme soll auch dazu beitragen, das Dunkelfeld im Bereich sexueller Belästigung besser quantifizieren zu können. 

Die Vertrauensanwältin beziehungsweise der Vertrauensanwalt soll den Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Verfügung stehen und als unabhängige, außenstehende Person rechtlich beraten sowie gegebenenfalls mögliche weitere Schritte aufzeigen.

Für den Hochschulbereich existieren bereits neben den übergeordneten gesetzlichen Normen die Regelungen des § 4 Absatz 9 Landeshochschulgesetz (LHG, Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und Erarbeitung von Verfahrensregelungen) und des § 62 Absatz 3 Nr. 3 LHG (Exmatrikulation von Studierenden aufgrund von sexueller Belästigung).

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