Notfallrettung

Rettungsdienste in Baden-Württemberg schnell vor Ort

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Rettungsassistenten laufen mit den Rettungsrucksäcken zu einem Einsatz. (Foto: © dpa)

Innenminister Thomas Strobl hat die Auswertung der Hilffristdaten – also die Anfahrtsdauer von Rettungsdiensten – für das Jahr 2016 vorgestellt. Das Vorjahresniveau konnte gehalten werden und in mehr als der Hälfte aller Bereiche haben sich die Hilfsfristwerte gegenüber dem Vorjahr sogar verbessert.

„Baden-Württemberg ist im Rettungsdienst gut aufgestellt: Im Durchschnitt erreichten 2016 nach Alarmierung durch die Leitstelle die Rettungswagen nach rund sieben Minuten und die Notarzteinsatzfahrzeuge nach rund acht Minuten den Notfallort. Das ist in einem Flächenland wie Baden-Württemberg eine hervorragende Leistung“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Die Auswertung der von den 34 Rettungsdienstbereichen im Land gemeldeten Hilfsfristdaten für das Jahr 2016 zeigt, dass das Vorjahresniveau trotz vieler Herausforderungen gehalten wurde. In mehr als der Hälfte aller Rettungsdienstbereiche haben sich die Hilfsfristwerte gegenüber dem Vorjahr sogar verbessert. In 33 Rettungsdienstbereichen erreichten die ersteintreffenden Rettungsmittel in über 90 Prozent aller Einsätze den Notfallort innerhalb der Hilfsfrist von 15 Minuten. In 21 Rettungsdienstbereichen trifft die Notärztin beziehungsweise der Notarzt in über 90 Prozent aller Einsätze innerhalb der Hilfsfrist von 15 Minuten am Notfallort ein. Die veranlassten Verbesserungen zeigen Wirkung. Dabei haben sich die Einsatzzahlen der Rettungswagen in den vergangenen fünf Jahren von rund 909.000 Einsätzen im Jahr 2012 auf 1.063.000 Einsäte im Jahr 2016 erhöht.

Land ist auf dem Weg zu umfassender Transparenz im Rettungsdienst

„In Baden-Württemberg sollen Notarzt und Rettungswagen in 95 Prozent der Notfalleinsätze in höchstens 15 Minuten am Notfallort eintreffen. Die Hilfsfrist ist eine planerische Größe für den Standort und die Zahl der Rettungsfahrzeuge. Wird sie nicht erreicht, heißt dies für die Bereichsausschüsse, dass die Vorhaltung von Rettungswagen oder Notärzten zu erweitern ist. Sie sagt nicht aus, dass ein Notfallpatient tatsächlich schlecht versorgt worden ist. Da die Hilfsfrist in der Vergangenheit der einzig messbare Vergleichspunkt war, steht sie freilich immer noch im Mittelpunkt des Interesses“, erklärte Strobl.

„Bisher bundesweit einzigartig ist Baden-Württemberg auf dem Weg zu umfassender Transparenz im Rettungsdienst. Dabei ist es uns wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürgern die Qualität ihrer rettungsmedizinischen Versorgung entlang der gesamten Rettungskette nachvollziehen können“, so Strobl weiter. „Entscheidend ist die gesamte Versorgungszeit, das heißt die Zeit vom Eingang des Notrufs bis zum Eintreffen der Patientin oder des Patienten in dem aus medizinischer Sicht richtigen Krankenhaus. Hier liegt der Mittelwert im Land bei rund 46 Minuten, also innerhalb der notfallmedizinisch relevanten ‚goldenen Stunde‘. Die Hilfsorganisationen und Krankenkassen haben hierzu in den vergangenen Jahren ein umfangreiches medizinisches Qualitätssystem aufgebaut, das von einer zentralen, unabhängigen Stelle für Qualitätssicherung – der SQR-BW – betrieben wird. Das Innenministerium erwartet von den Leistungsträgern im Rettungsdienst, dass die Integrierten Leitstellen weiterhin ertüchtigt werden, der SQR-BW alle notwendigen Daten zu übermitteln.“

Strobl dankt ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern vor Ort

„Von zentraler Bedeutung sind aber auch die lebensrettenden Sofortmaßnahmen innerhalb der ersten Minuten. Diese Sofortmaßnahmen kann jeder erlernen und sollte das auch tun“, betonte Strobl. „Ebenso gilt den vielen ehrenamtlich organisierten Helferinnen und Helfern vor Ort mein ausdrücklicher Dank. Hinter diesem sehr schnellen, dem professionellen Rettungsdienst vorgelagerten Hilfeleistungssystem in den Gemeinden, stehen hochmotivierte Bürgerinnen und Bürger, die im Jahr 2016 landesweit in über 55.000 Einsätzen zur Lebensrettung und Erhaltung der Gesundheit tätig waren“, so der Innenminister.

Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg

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