Die Herbsttagung der 86. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder ist unter dem Vorsitz von Baden-Württemberg erfolgreich zu Ende gegangen. Justizminister Rainer Stickelberger zeigte sich mit den Ergebnissen in der baden-württembergischen Landesvertretung in Berlin sehr zufrieden. „Ich danke den Fachministern des Bundes und der Länder für die engagierten und sachkundigen Beratungen. Gemeinsam haben wir wichtige rechtspolitische Diskussionen angestoßen“, sagte der Minister.
Ein zentrales Thema der Beratungen waren die aktuellen Herausforderungen in der Flüchtlingspolitik. Stickelberger wies darauf hin, dass man vor dem Hintergrund der stark steigenden Zahl von Flüchtlingen nach Deutschland intensiv die strafrechtlichen Bestimmungen im Aufenthaltsrecht erörtert habe. „Im Zentrum stand dabei die illegale Einreise von Flüchtlingen. Nach der derzeitigen Rechtslage verwirklicht fast jeder Flüchtling durch den bloßen Grenzübertritt nach Deutschland einen Straftatbestand, da die meisten ohne Papiere und aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Dies führt zu einer Vielzahl von Verfahren und damit zu einem erheblichen Aufwand, auch wenn viele Verfahren mit Blick auf die Genfer Flüchtlingskonvention wieder eingestellt werden“, erläuterte der Minister. Auf Vorschlag von Baden-Württemberg hat die Justizministerkonferenz beschlossen, dass der Strafrechtsausschuss sowie eine bereits zum Asylrecht eingesetzte Arbeitsgruppe die maßgeblichen Strafvorschriften des Aufenthaltsgesetzes im Lichte ihrer Anwendung in der Praxis auf Änderungsbedarf prüfen werden. „Was wir brauchen, ist eine gründliche und ergebnisoffene Überprüfung der aktuellen Vorschriften. Diese haben wir heute gemeinsam auf den Weg gebracht“, so Minister Stickelberger.
Auf Initiative von Baden-Württemberg wurde außerdem über eine mögliche Reform bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilrechtsstreitigkeiten beraten. Seit 1993 liegt die maßgebliche Zuständigkeitsgrenze bei 5.000 Euro. Wird dieser sogenannte Streitwert überschritten – etwa bei einer Klage auf Zahlung eines Kaufpreises von mehr als 5.000 Euro –, sind nicht mehr die Amtsgerichte, sondern die Landgerichte erstinstanzlich zur Entscheidung des Rechtsstreits zuständig. „Ich stehe für den Erhalt und die Stärkung auch der kleinen Amtsgerichte. Unsere 108 Amtsgerichte in Baden-Württemberg leisten hervorragende Arbeit und sichern auch in der Fläche eine bürgernahe, moderne und leistungsfähige Justiz. Daher sehe ich mit einer gewissen Sorge, dass den Amtsgerichten durch die allgemeine Preisentwicklung und fehlende Anpassungen des Zuständigkeitsstreitwerts eine mittlerweile nicht unerhebliche Zahl an Verfahren abhandenkommt“, sagte Minister Stickelberger. Die Justizministerkonferenz hat sich hier für eine ergebnisoffene Überprüfung ausgesprochen, die auch die Möglichkeit einer Dynamisierung untersuchen soll. „Der heutige Beschluss ist der Startschuss für eine umfassende Untersuchung der aktuellen Zuständigkeitsstreitwerte. Mit Unterstützung der Justizministerkonferenz wird Baden-Württemberg nun diese Prüfung vorbereiten. Auch das Bundesjustizministerium und die Anwaltschaft sind eingeladen, ihre Vorstellungen einzubringen“, so der Minister.
Weiteres Thema des Vorsitzlandes der Justizministerkonferenz war unter anderem die Frage einer geeigneten Rechtsform für bürgerschaftliches Engagement. „Bei vielen ehrenamtlichen Initiativen, etwa beim Betrieb eines Dorfladens oder der Einrichtung einer Kindertagesstätte, stehen engagierte Bürgerinnen und Bürger vor der Frage, wie sie ihr Engagement auf sicherer Rechtsgrundlage und ohne persönliches Haftungsrisiko organisieren können. Bislang hat das geltende Recht hierfür keine angemessene Lösung parat“, erläuterte Justizminister Rainer Stickelberger. Das Bundesjustizministerium hat in den Beratungen nun angekündigt, zeitnah geeignete Vorschläge für Erleichterungen dieses ehrenamtlichen Engagements zu erarbeiten. „Diesen Prozess werden wir gerne eng und konstruktiv begleiten“, sagte Stickelberger und dankte dem Bundesjustizministerium für die angekündigte Initiative.
Zum kommenden Jahr wird Brandenburg den Vorsitz der Justizministerkonferenz von Baden-Württemberg übernehmen. „Meinem Amtskollegen Dr. Helmuth Markov wünsche ich für das anstehende Vorsitzjahr viel Freude und Erfolg. Ich bin fest überzeugt davon, dass wir auch in Brandenburg hervorragende Tagungen mit hochspannenden Themen erleben werden“, sagte Minister Stickelberger.
Justizministerium: Justizministerkonferenz
Die Justizministerkonferenz
Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder, kurz Justizministerkonferenz (JuMiKo), dient dazu, justiz- und rechtspolitische Vorhaben der Bundesländer zu koordinieren und abzustimmen. Sie ist eine ständige Einrichtung, an der die Justizministerinnen und Justizminister der 16 Bundesländer mitwirken. Unter Beteiligung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz tagt die Justizministerkonferenz zweimal im Jahr. Der Vorsitz der Konferenz wechselt jährlich zwischen den Bundesländern.