Das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ ist für die kommenden Jahre finanziell abgesichert: Zusätzlich zu den Zahlungen in Höhe von 1,957 Millionen Euro für das Jahr 2013 hat das Land zugesagt, auch in den Jahren 2014 bis 2017 jeweils etwa zwei Millionen Euro für die Vermittlung Verurteilter in gemeinnützige Arbeit bereitzustellen.
„Das Geld ist gut angelegt“, stellte Justizminister Rainer Stickelberger fest: „Denn zum einen dient das Projekt der Resozialisierung Straffälliger, zum anderen werden damit Haftkosten vermieden.“
Landesweit zuständig für das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ ist das Netzwerk Straffälligenhilfe. Es vermittelt diejenigen in gemeinnützige Arbeit, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können und deshalb mit einer Ersatzfreiheitsstrafe rechnen müssen. Einsatzstellen werden auch dann vermittelt, wenn die gemeinnützige Arbeit als Bewährungsauflage oder als Voraussetzung für die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens auferlegt wurde. Im Jahr 2012 wurden durch das Projekt mehr als 150.000 Tage in Haft vermieden.
„Seit den Anfängen in den 1980er-Jahren hat sich das Projekt ,Schwitzen statt Sitzen‘ in Baden-Württemberg bestens bewährt“, stellte der Minister fest. „Längst ist es zu einer festen Säule unserer Resozialisierungsbemühungen geworden.“ Es bringe Straffälligen, die teilweise lange Zeit ohne Arbeit waren, wieder in einen geregelten Arbeitsrhythmus, was ihnen eine spätere Arbeitssuche erleichtere. „Dass wir das Projekt nun erstmals mittelfristig absichern konnten, gibt allen Beteiligten Planungssicherheit“, erklärte Stickelberger.
Nicht weiter verfolgt wird hingegen das Projekt eines Strafvollzuges mit elektronischer Aufsicht (Fußfessel) im Rahmen eines Hausarrestes oder im Freigang. Das war in einem Modellversuchs vom 1. Oktober 2010 bis zum 31. März 2012 mit Strafgefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafe, Freigängern und Gefangenen in der Entlassungsphase erprobt und anschließend vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg wissenschaftlich evaluiert worden.
Der Justizminister sagte: „Der Modellversuch war für mich nicht so überzeugend, dass eine Fortführung und flächendeckende Einführung zwingend wäre.“ So sei schon die Zahl der Teilnehmer am Versuch deutlich hinter den Erwartungen der früheren Landesregierung geblieben. Statt 75 Probanden in einem Jahr seien es 46 Probanden in eineinhalb Jahren gewesen. „Vor allem hat der Modellversuch aber gezeigt, dass das Tragen einer elektronischen Fußfessel keine Alternative zu einer Ersatzfreiheitsstrafe ist. Denn während des gesamten Modellversuchs hat sich nur ein einziger Gefangener gefunden, der dafür geeignet war.“
Hinzu komme, dass durch eine Fortführung des Projekts Zusatzkosten entstehen würden. „Ein teures Modell für wenige ist mit Blick auf die aktuelle Haushaltslage nicht zu rechtfertigen - zumal wir mit dem Projekt ,Schwitzen statt Sitzen‘ bereits ein bewährtes Haftvermeidungsprojekt haben“, stellte Stickelberger fest.