Justiz

Gesetzentwurf zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

Die Landesregierung hat am den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften“ zur Durchführung der erforderlichen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren freigegeben. Der Entwurf sieht unter anderem eine Erschwerniszulage für Beamtinnen und Beamten des Justizvollzugs vor, die in einer Abteilung für Sicherungsverwahrung tätig sind.

Außerdem sollen Bedienstete des Justizwachtmeisterdienstes eine Stellenzulage erhalten, wenn sie in einer Sicherheitsgruppe der Gerichte und Staatsanwaltschaften verwendet werden. Dies teilte Justizminister Rainer Stickelberger in Stuttgart mit und wies darauf hin, dass die Zulagen als Ausgleich für die qualifizierten Belastungen der Bediensteten dienten und ein deutliches Signal der Wertschätzung für deren hervorragende Arbeit seien.

„Der Umgang mit sicherungsverwahrten Menschen ist zweifellos eine der schwierigsten Aufgaben, die Justizvollzugsbedienstete übernehmen“, sagte Minister Stickelberger. Er verwies darauf, dass die im Jahr 2013 vorgenommenen gesetzlichen Änderungen bei der Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung für die in diesem Aufgabenbereich eingesetzten Beamtinnen und Beamten neue, mit besonderen Erschwernissen verbundene Anforderungen gebracht hätten. „Die Sicherungsverwahrung stellt die Behandlung, Therapie und Resozialisierung in den Mittelpunkt. Mit enormem Einsatz motivieren unsere Bediensteten tagtäglich die Sicherungsverwahrten, die bereits viele Jahre des Strafvollzugs hinter sich haben, zur  Mitwirkung. Nicht selten wird diese Arbeit durch Defizite in der Persönlichkeitsstruktur und im Sozial- und Konfliktverhalten der Untergebrachten erschwert“, so der Minister.

Bedienstete des Justizwachtmeisterdienstes, die in einer so genannten Sicherheitsgruppe der Gerichte und Staatsanwaltschaften (SGS) eingesetzt sind, sollen nach dem Gesetzentwurf künftig eine Stellenzulage erhalten. „Die Sicherheit in den Justizeinrichtungen hat für uns oberste Priorität. Wir haben daher bereits 2013 in enger Zusammenarbeit mit Justizpraxis, Polizei und Staatlicher Hochbauverwaltung eine umfassende Sicherheitskonzeption für die Gerichte und Justizbehörden im Land entwickelt. Unter anderem haben wir die Stellung des Justizwachtmeisterdienstes mit 50 zusätzlichen Stellen gestärkt und ausschließlich für Sicherheitsaufgaben spezielle mobile Wachtmeisterpools geschaffen“, erläuterte Justizminister Stickelberger. Diese flexiblen, dienststellenübergreifenden Sicherheitsgruppen der Gerichte und Staatsanwaltschaften sind von den regulären Wachtmeistereien der Justizbehörden organisatorisch getrennt. Sie unterstützen den örtlichen Wachtmeisterdienst in besonderen Sicherheitslagen, etwa in brisanten Großverfahren, oder bei der Durchführung anlassunabhängiger Einlasskontrollen. „Im Regelfall verrichten unsere Beschäftigten in den Sicherheitsgruppen ihren Dienst an täglich wechselnden Einsatzorten und müssen sich daher ständig auf neue sicherheitsrelevante Situationen einstellen. Die regelmäßig erhöhte Gefährdungslage bei ihren Einsätzen führt zu einer zusätzlichen Belastung“, so Stickelberger. Die nun vorgesehene Stellenzulage trage diesen erhöhten Anforderungen Rechnung. Stickelberger wies ergänzend darauf hin, dass die in abgeschlossenen Vorführbereichen der Gerichte eingesetzten Bediensteten des Justizwachtmeisterdienstes bereits nach geltender Rechtsage eine Stellenzulage erhalten.

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