Bundesrat

Gesetz zum Staatsangehörigkeitsrecht im Bundesrat

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Minister Strobl spricht im Bundesrat

Im Bundesrat wurde das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts diskutiert. Innenminister Thomas Strobl spricht sich für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes aus.

„Gut integrierten ausländischen Personen möchten wir die deutsche Staatsangehörigkeit verleihen – darüber sind wir uns einig. Allerdings verkennt die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetz, dass die Einbürgerung ein hohes Gut ist. Sie kann deshalb erst am Ende einer gelungenen Integration stehen. Die Bundesregierung hingegen sieht die Einbürgerung als Schritt zur Förderung von Integration und Teilhabe. Das ist nach meiner festen Überzeugung die falsche Reihenfolge – sie muss richtigerweise sein: Zunächst integriert man sich, dann erfolgt die Einbürgerung. Es ist der falsche Weg, mit der Einbürgerung erst einen Anreiz zur Integration setzen zu wollen. Der Gesetzentwurf sollte deshalb – und auch aus weiteren Gründen – noch einmal grundlegend überarbeitet werden“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Baden-Württembergs, Thomas Strobl, am 2. Februar 2024 in Berlin anlässlich der Sitzung des Bundesrats. Die vom Bundestag am 19. Januar 2024 verabschiedete Reform des Staatsangehörigkeitsrechts stand am 2. Februar 2024 auf der Tagesordnung des Bundesrates.

„Der Gesetzentwurf hat zahlreiche weitere handwerkliche Fehler: So soll die Einbürgerung künftig bereits nach fünf Jahren möglich sein. Für eine gelungene Integration benötigen die Menschen, die nach Deutschland kommen, erfahrungsgemäß weit mehr Zeit als fünf Jahre. Dies zeigen die statistischen Zahlen der Eingebürgerten in den vergangenen fünf Jahren: Bundesweit erhielten Personen die Einbürgerung nach einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 16,3 Jahren. Die Bundesregierung verfolgt zudem das Ziel, Einbürgerungen schneller und einfacher zu ermöglichen. Die geplanten Regelungen mit vielen neuen unbestimmten Rechtsbegriffen und mit Ermessensspielräumen werden in der Praxis aber das Gegenteil bewirken. Dabei können die Einbürgerungsbehörden in vielen Ländern schon heute die deutlich gestiegene Zahl an Einbürgerungsanträge nicht in einer angemessenen Zeit bearbeiten. Damit bleiben die Einbürgerungsbehörden im Wesentlichen sich selbst überlassen, Lösungen zu finden. Die Bundesregierung lässt die kommunale Familie hier wieder allein.

Auch die Erwartungen der ausländischen Menschen, die auf dieses Gesetz setzen, werden bei Weitem nicht erfüllt werden: Sie werden lange warten müssen, bis über ihren Einbürgerungsantrag entschieden ist. Das wird Unmut auslösen: kein guter Start in die deutsche Staatsbürgerschaft. Den Unmut werden die Einbürgerungsbehörden vor Ort spüren“, so Minister Thomas Strobl.

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