Vogelgrippe

Geflügelhandel im Reisegewerbe nur noch nach Untersuchung auf Geflügelpest möglich

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Legehennen im Freien (Quelle: dpa).

Geflügel im Reisegewerbe darf nur noch verkauft werden, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe auf Geflügelpest untersucht wurden. Dies dient dem Schutz der Geflügelhaltungen im Land.

„In Europa werden nach wie vor Ausbrüche der Geflügelpest festgestellt. Die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist daher weiterhin zwingend erforderlich, um einen Seucheneintrag in die Geflügelbestände bestmöglich zu verhindern. Da in den kommenden Wochen wieder Verkäufe von Geflügel im Reisegewerbe angekündigt sind, haben wir für Baden-Württemberg eine Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht, wonach Geflügel im Reisegewerbe nur dann verkauft werden darf, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe insbesondere auf Geflügelpest untersucht wurden. Dies dient dem Schutz der Geflügelhaltungen im Land“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Die genannte Allgemeinverfügung werde am Freitag dieser Woche veröffentlicht und trete am Samstag in Kraft.

Seuchenrisiko nach wie vor hoch

Mit Blick auf das von einem Betrieb in Nordrhein-Westfalen ausgehende Seuchengeschehen hätten die Behörden im Land rasch gehandelt und die entsprechenden Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen. Insgesamt wurden in Baden-Württemberg mit Stand 9. April rund 180 Kontakthaltungen zum Seuchengeschehen in Nordrhein-Westfalen ermittelt. Neben den Seuchenausbrüchen in den Kontakthaltungen wurde in einer kleinen Geflügelhaltung im Landkreis Ravensburg der Seuchenerreger durch Wildvögel eingetragen. Dies ist ein Beleg dafür, dass das Seuchenrisiko nach wie vor hoch ist. Zum Stand 8. April sei somit in insgesamt 64 Haltungen ein Geflügelpestausbruch amtlich festgestellt worden.

Die betroffenen Haltungen wurden gesperrt, die Tiere tierschutzkonform getötet und unschädlich beseitigt sowie Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt. Zudem wurden um die Geflügelhaltungen mit einem Seuchenausbruch größtenteils Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete eingerichtet, in denen beispielsweise Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten aufgestallt werden müssen, die Haltung von Vögeln und verendete gehaltene Vögel unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen sind sowie der Tier- und Warenverkehr in diese beziehungsweise aus diesen Haltungen nur noch mit behördlicher Genehmigung unter Einhaltung der spezifischen tierseuchenrechtlichen Bestimmungen zulässig ist. Durch die sofort nach Bekanntwerden der Seucheneinträge ergriffenen Maßnahmen konnte bislang eine Ausbreitung der Seuche in weitere Geflügelbestände verhindert werden.

Betroffene Landkreise

Ein Ausbruch der Geflügelpest wurde bislang in den folgenden Kreisen amtlich festgestellt:

  • Landkreis Böblingen
  • Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
  • Landkreis Emmendingen
  • Freiburg im Breisgau, Stadt
  • Landkreis Lörrach
  • Landkreis Ludwigsburg  
  • Ortenaukreis
  • Landkreis Ravensburg
  • Rems-Murr-Kreis
  • Landkreis Reutlingen
  • Landkreis Rottweil
  • Schwarzwald-Baar-Kreis
  • Landkreis Waldshut

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Karte mit den Geflügelpestrestriktionsgebieten in Baden-Württemberg (Stand: 12. April 2021) (PDF)

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Vogelgrippe

Weitere Meldungen

Ein Clown der Narrenzunft Rottenburg läuft beim großen Umzug des Weißnarrentreffens in Villingen-Schwenningen durch die Innenstadt (Quelle: dpa).
Verbraucherschutz

Produktkontrollen für ein unbe­schwertes Feiern des Faschings

Eine Frau greift nach einem Apfel aus dem Obst- und Gemüseregal eines Reformhauses. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Land mit vielfältiger Bio-Qualität auf BIOFACH präsent

Eine Frau sitzt an einem Computer.
Verbraucherschutz

Chancen und Risiken von Chatbots im Kundenservice

Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
Wolfsmanagement

Auffälliger Wolf im Nordschwarzwald soll entnommen werden

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Ländlicher Raum

Flurneuordnung in Furtwangen bewilligt

Firma WMB Ventilatoren GmbH in Obersontheim
Ländlicher Raum

Bewerbungsstart für „Spitze auf dem Land!“

Ländlicher Raum
Ländlicher Raum

Modernisierung Ländlicher Wege ist Zukunftssicherung

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Holzbau

Aktualisierte Holzbau-Richtlinie stärkt Klimaschutz und Wirtschaft

Kuhweide mit Kühen
Tierschutz

Impfung hilft gegen Ausbruch der Blauzungenkrankheit

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 3. Februar 2026

Ein Reh springt bei Bodnegg (Baden-Württemberg) über eine Wiese, auf der Löwenzahn blüht. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Naturschutz

5,9 Millionen Euro für Naturschutzprojekte

Kisten mit Gemüse und Obst.
Verbraucherschutz

Produkte mit Qualitätszeichen gemeinsam bekannter machen

Flurneuordnung Schefflenz-Oberschefflenz
Ländlicher Raum

Flurneuordnung in Walldürn schreitet zügig voran

BaWü zu Tisch - Drei Personen sitzen an einem Tisch
Ernährung

Start der landesweiten Ernährungstage

Säue schauen durch die Absperrung eines Stalles auf einem Bauernhof. (Bild: © dpa)
Landwirtschaft

Grundstein für Schlachthof in Gärtringen gelegt