Pakt für Integration

Förderung für Integrationsmanager startet

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Ein Integrationsmanager erarbeitet mit zwei jugendlichen Flüchtlingen aus Eritrea ein Bewerbungsschreiben.

Das Land beginnt mit der Umsetzung des Pakts für Integration mit den Kommunen. Kernelement des Pakts sind die Integrationsmanager zur Sozialberatung für Geflüchtete. Kommunen und Landkreise können ab 24. Juli Anträge auf eine Förderung stellen.

Der Minister für Soziales und Integration, Manne Lucha, hat das Startsignal für die Umsetzung des Pakts für Integration mit den Kommunen gegeben. Kernelement des Pakts sind die so genannten Integrationsmanager, die eine flächendeckende und individuelle Sozialberatung für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung gewährleisten sollen.

Von kommender Woche an können Kommunen und Landkreise entsprechende Anträge auf eine Förderung stellen. „Das ist ein wichtiges Signal an die vielen Kommunen, die schon darauf warten, die Integrationsmanager beschäftigen zu können“, betonte Minister Lucha am Freitag in Stuttgart. „Die Geflüchteten sind inzwischen in den Kommunen angekommen, deshalb ist es wichtig, dass sie nun ordentlich integriert werden.“

Pakt für Integration setzt bundesweit Standards

Lucha informierte die Städte, Gemeinden und Landkreise am Freitag schriftlich über den Start der Förderung des Integrationsmanagements. „Ich bin davon überzeugt, dass mit der Maßnahme ein weiterer wichtiger Schritt für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Baden-Württemberg gemeinsam von Land und Kommunen erfolgt“, so der Minister. Mit dem Pakt für Integration setzten die Kommunalen Landesverbände und das Land Baden-Württemberg gemeinsam bundesweit Standards bei der Integration von Flüchtlingen.

Damit die Förderung der Integrationsmanager möglichst frühzeitig starten kann, werden zunächst als erste Tranche 60 Prozent der Mittel des Jahres 2017 auf einer vorläufigen Grundlage zur Verfügung gestellt. Die abschließende Verteilung der insgesamt für das Integrationsmanagement zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt dann im Herbst.

Die Antragsformulare sind ab Montag, den 24. Juli 2017, auf der Webseite des Sozialministeriums abrufbar.

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