Ländlicher Raum

Förderlinie „Spitze auf dem Land“ bis 2020 ausgeschrieben

Blick von Bürg nach Winnenden und Waiblingen (Bild: © Flickr.com/Schub@ (CC BY-NC-SA))

„Innovation ist der Schlüssel für die wirtschaftliche und technologische Stärke Baden-Württembergs in Europa. Diese Spitzenstellung gilt es zu erhalten und auszubauen. Daher haben wir die technologieorientierte Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ bis 2020 gesichert. Wir sprechen damit gezielt kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft haben. In diesem Jahr stellen wir 8 Millionen Euro zur Verfügung“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, zur Veröffentlichung der Ausschreibung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“. Unternehmen können sich bis zum 31. März 2015 für die aktuelle Ausschreibungsrunde bewerben.

Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie die Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen mit dem Programm „Innovation und Energiewende“. Die Fördermittel stammen je zur Hälfte vom Land Baden-Württemberg und der Europäischen Union.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum mit weniger als 100 Beschäftigten. Die Unternehmen müssen hoch innovativ und technologieorientiert sein und das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind.

Der Fördersatz beträgt bis zu 20 Prozent der Investitionssumme, maximal 400.000 Euro. Bezuschusst werden große umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung sowie wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte.

Die Antragstellung auf Aufnahme in die Förderlinie erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen beim jeweiligen Regierungspräsidium. Jährlich sind jeweils zwei Auswahlrunden im April und Oktober geplant.

Im Bewertungsausschuss vertreten sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e.V., die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das MLR. Die abschließende Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Ausschreibung Förderprogramm „Spitze auf dem Land“

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