Die von Justizminister Rainer Stickelberger eingesetzte Expertenkommission hat ihren Zwischenbericht mit konkreten Empfehlungen zur Verbesserung der Betreuung und Versorgung von psychisch auffälligen Gefangenen Justizminister Rainer Stickelberger übergeben.
Bestehende Strukturen auf den Prüfstand gestellt
„Unabhängig und mit großem Sachverstand hat die Expertenkommission in den letzten knapp fünf Monaten den Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen auf den Prüfstand gestellt“, sagte der Kommissionsvorsitzende Professor Dr. Rüdiger Wulf und lobe das „konstruktive Miteinander“ bei der Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen. Er wies darauf hin, dass erfahrene Vollzugspraktiker ebenso wie psychiatrische Mediziner und Wissenschaftler, der Bund der Strafvollzugsbediensteten und der Hauptpersonalrat, ein Vertreter des Opferschutzhilfe sowie Strafvollzugsbeauftragte der Landtagsfraktionen in dem 16-köpfigen Gremium vertreten seien. In bislang fünf Sitzungen seien die bestehenden Strukturen intensiv analysiert und mögliche neue Ansätze und Maßnahmen „ohne Denkverbote“ geprüft worden. „Unsere Besuche in das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg, in das Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg und in die Justizvollzugsanstalt Heimsheim haben ebenfalls wertvolle Hinweise für die Kommissionsarbeit gebracht“, so Professor Dr. Wulf.
„Wir stellen unsere Vorschläge bereits jetzt vor Abschluss der Arbeit der Kommission vor, um der Politik die Möglichkeit zu geben, frühzeitig die Weichen für eine Umsetzung der Maßnahmen in einem möglichen Nachtragshaushalt zu stellen“, so Professor Dr. Wulf. Der Abschlussbericht im Spätsommer werde dann vertieft auf weitere Aspekte eingehen, etwa auf die Regelungen für ärztliche Zwangsmaßnahmen, die mögliche Einrichtung von Ethikkommissionen in den Anstalten und das Thema Suizidprophylaxe im Vollzug.
Handlungsempfehlungen der Kommission
Der nun vorgestellte Zwischenbericht sieht 23 Handlungsempfehlungen mit einem Finanzierungsbedarf von insgesamt rund elf Millionen Euro vor. Sie zielen im Kern auf eine Verbesserung der personellen und sachlichen Strukturen ab, um psychisch auffällige Gefangene schnell und zuverlässig zu erkennen und richtig zu behandeln. So geht eine zentrale Empfehlung der Kommission dahin, die großen Anstalten des Landes mit über 400 Haftplätzen flächendeckend mit einer zweiten Arztstelle auszustatten. Außerdem schlägt die Kommission vor, noch mehr externe Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie als Konsiliar- und Vertragsärzte in die psychiatrische Behandlung vor Ort einzubinden. Insgesamt 13 Fachpflegerinnen und Fachpfleger für Psychiatrie sollen nach dem Willen der Kommission die Arbeit der Ärzte in den Anstalten mit großen Krankenabteilungen und im Justizvollzugskrankenhaus ergänzen und eine nachhaltige, kontinuierliche psychiatrische Behandlung der Gefangenen sicherstellen. Der Psychologische Dienst in den Anstalten soll um acht neue Stellen verstärkt werden, den dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll die Approbation zu anerkannten psychologischen Psychotherapeuten durch eine berufsbegleitende Weiterbildung ermöglicht werden. Die Empfehlung der Kommission sieht weiter eine erhebliche personelle Verstärkung des allgemeinen Justizvollzugsdienstes vor, um vor allem im Spätdienst die einzelnen Stockwerke der Gefangenenunterkünfte besser betreuen zu können und um den besonderen Belastungen der Beschäftigten gerade im Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen Rechnung zu tragen. Weitere Vorschläge zielen auf eine Stärkung des Justizvollzugskrankenhauses, wo Diagnose, Therapie und Versorgung von psychisch auffälligen Gefangenen am besten möglich sind. Die Kommission empfiehlt außerdem umfangreiche Fortbildungsangebote für die Beschäftigten.
Notwendige strukturelle Verbesserungen im Justizvollzug möglichst rasch angehen
Justizminister Stickelberger dankte der Kommission für die geleistete Arbeit und sicherte die zeitnahe Prüfung der Vorschläge zu. „Ich werde mich mit voller Kraft dafür einsetzen, dass notwendige strukturelle Verbesserungen im Justizvollzug möglichst rasch angegangen werden. Erste Umsetzungen notwendiger Maßnahmen können bereits in einem möglichen weiteren Nachtragshaushalt erfolgen“, sagte der Minister.
Zwischenbericht der Expertenkommission: Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen (PDF)