Ländlicher Raum

Erste neun Schwerpunktgemeinden ausgewählt

Das Land schafft im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) eine neue und spannende Möglichkeit für Gemeinden, sich in dem Wettbewerb um wichtige Strukturfördermittel als Schwerpunktgemeinden zu bewerben. Voraussetzung für die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist die Erarbeitung einer umfassenden Entwicklungskonzeption.

„Die Idee hinter der Entwicklungskonzeption ist es, dass sich die Kommunen noch stärker mit der demografischen Entwicklung, einer flächensparenden Siedlungsentwicklung und dem Schutz von Natur und Landschaft auseinandersetzen und dazu Vorschläge entwickeln. Weitere Themen- und Handlungsfelder können die Kommunen frei festlegen. Die Anerkennung als ELR-Schwerpunktgemeinde ist jährlich nur für wenige Gemeinden in einem Wettbewerbsverfahren möglich und eine Würdigung für vorausschauende Planung. Die neuen Schwerpunktgemeinden profitieren in den nächsten fünf Jahren von einem Fördervorrang und einem höheren Fördersatz für gemeinwohlorientierte Projekte“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, im Vorfeld der Bekanntgabe der diesjährigen ELR-Programmentscheidung am 23. März.  „Mit den Schwerpunktgemeinden wollen wir gezielte Impulse für eine nachhaltige und von der breiten Bevölkerung getragene Entwicklung für zukunftsfähige Ländliche Räume in Baden-Württemberg setzen. Die bereits vorliegenden zahlreichen Anfragen zeigen uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, so Bonde abschließend.

In der ersten Auswahlrunde sind folgende neun Gemeinden als erste ELR-Schwerpunktgemeinden zum Zug gekommen:

  • Lenzkirch (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald)
  • Haiterbach und Oberreichenbach (Landkreis Calw)
  • Rosenberg mit dem Ortsteil Hirschlanden (Neckar-Odenwald-Kreis)
  • Bartholomä (Ostalbkreis)
  • Untermünkheim und Vellberg für die Ortsteile Groß- und Kleinaltdorf (Landkreis Schwäbisch Hall)
  • Bad Wurzach für den Ortsteil Unterschwarzach (Landkreis Ravensburg)
  • Owingen (Bodenseekreis)

Schwerpunktgemeinde

 

Voraussetzung für die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist die Erarbeitung einer umfassenden Entwicklungskonzeption unter breiter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.

Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde gilt für fünf Jahre. Während dieses Zeitraums erhalten die Kommunen einen Fördervorrang und für gemeinwohlorientierte Projekte einen um 10 Prozent erhöhten Fördersatz. Anträge auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde können laufend beim Regierungspräsidium gestellt werden.

Die jährliche Auswahl der Schwerpunktgemeinden erfolgt jeweils im September, so dass die Schwerpunktgemeinden bereits im darauf folgenden ELR-Jahresprogramm in den Genuss der Fördervorteile kommen.

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