Baurecht

Erleichterungen für Campingplätze

Campingplatz (Verkehrsschild)

Das Land verschlankt die Campingplatz-Verordnung zum 1. Juli 2023. Die Erleichterungen für Wohnmobilstell- und Campingplätze ermöglichen mehr Vielfalt und machen Baden-Württemberg auch für Camper attraktiver. Die Neuregelung ist auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung.

Baden-Württemberg streicht zahlreiche baurechtliche Vorschriften zum Betreiben von Campingplätzen und erleichtert das Errichten von Wohnmobil-Stellplätzen ohne Infrastruktur. Dies gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, in Stuttgart bekannt. „Wir machen weniger Vorgaben und erlauben dadurch mehr Vielfalt. Das ist Bürokratie-Abbau im besten Sinne“, sagte sie. Von den Erleichterungen profitierten sowohl die Nutzer von Wohnmobilen als auch die Betreiber von Campingplätzen und auch jene, die einzelne Wohnmobil-Stellplätze bereitstellen, so die Ministerin weiter.

Die bislang geltende Campingplatz-Verordnung des Landes stammt aus dem Jahr 1984. „Es war höchste Zeit, sie zu entrümpeln“, so Razavi. Die neue Campingplatz-Verordnung, die am Tag nach der Verkündung im Gesetzblatt für Baden-Württemberg am 1. Juli in Kraft treten wird, konzentriert sich auf notwendige sicherheitsrelevante Vorgaben. Andere Vorschriften – wie etwa Mindestmaße für Standplätze oder Mindestvorgaben zur Anzahl und Ausstattung von Sanitäreinrichtungen – werden gestrichen. Auch für Stellplätze ohne Infrastruktur für Wohnmobile werden die Vorgaben gelockert.

Beitrag zur Entbürokratisierung

„Mit diesen Erleichterungen tragen wir nicht nur zur Entbürokratisierung bei, sondern berücksichtigen auch die Veränderungen im Camping-Verhalten“, so Razavi. Früher sei man hauptsächlich mit Kleinbussen und Zelten auf Campingplätze gegangen, so die Ministerin. Heutzutage gebe es immer mehr autarke Campingfahrzeuge, die ihre Nasszelle an Bord haben und daher zum Beispiel auf Stellplätzen außerhalb von Campingplätzen nicht mehr zwingend eine Infrastruktur brauchen.

Nach Ansicht von Patrick Rapp, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und dort für den Bereich Tourismus zuständig, stärkt die Verschlankung der Campingplatz-Verordnung auch den Tourismus im Land. „Weniger Vorschriften machen Baden-Württemberg auch für Camper attraktiver und erleichtern es den Campingplatz-Betreibern und den Kommunen, das passende Angebot für ihre Kunden und Besucher zu schaffen“, sagte er.

Die Veränderungen im Einzelnen

Gestrichen werden unter anderem folgende Anforderungen für Campingplätze:

  • Mindestmaße für Standplätze, die für unterschiedliche Klientel (zum Beispiel Wanderer, Radtouristen, Motorradfahrer) künftig auch relativ klein ausfallen können.
  • Mindestvorgaben zu Anzahl und Ausstattung bei Sanitäreinrichtungen (Toiletten, Wasserstellen, Spülbecken, Wäschespülbecken/Waschmaschinen), von denen je nach Konzept und Ausrichtung der Campingplätze von der Kundschaft unterschiedliche Qualitäten erwartet werden.
  • Die Forderung nach Beleuchtung, die bei abgelegenen Situationen unverhältnismäßig und zum Beispiel auf Naturcampingplätzen abträglich für das Erlebnis sein kann.
  • Die Pflicht zum Bereithalten von Feuerlöschern, die bei fragwürdigem Nutzen für das Löschen von Kleinstbränden und der Gefahr der Eigengefährdung der Löschenden bei größeren Bränden angesichts des hohen Aufwands durch Vandalismus, Diebstahl und Wartung, unverhältnismäßig teuer sind. Der Brandschutz bleibt gleichwohl hinreichend gewährleistet. Die Zufahrtswege für die Feuerwehr, die bei größeren Bränden ohnehin zum Einsatz kommen muss, müssen weiterhin freigehalten werden.

Niederschwellige Angebote fördern

Wohnmobil-Stellplätze ohne Infrastruktur werden zudem aus dem Geltungsbereich der Verordnung herausgenommen – zur Förderung dezentraler niedrigschwelliger Angebote. Damit werden auch alternative touristische Angebote unterstützt, zum Beispiel Direktvermarktung im ländlichen Raum. Nach der alten Campingplatz-Verordnung gelten solche Plätze bislang ab vier Stellplätzen als Campingplatz und brauchen Sanitäranlagen und eine breitere Zufahrt. Künftig ist eine Anlage, die ausschließlich für Wohnmobile und Wohnwagen bestimmt ist, erst ab sechs Stellplätzen ein Campingplatz. Sofern auf öffentlichen oder allgemein zugänglichen Parkplätzen nur bis zu zehn Wohnmobile beziehungsweise Wohnwägen ohne besondere Infrastruktur zum Übernachten aufgestellt werden sollen, würde es sich ebenfalls nicht um einen Campingplatz handeln. Und schon bisher und auch zukünftig können Wohnmobile zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit der Nutzenden für eine Übernachtung auf allgemein zugänglichen öffentlichen Parkplätzen aufgestellt werden, sofern dies nicht ausdrücklich untersagt wird.

Regelung zu Wochenendplätzen

Klarstellend wird zudem eine Regelung zu Wochenendplätzen aufgenommen. Dies ist in der Praxis eine häufige Fragestellung, die regelmäßig auch bauplanungsrechtlichen Handlungsbedarf auslöst, weil der Betrieb eines Campingplatzes alleine keine planungsrechtliche Genehmigungsgrundlage für Wochenendhäuser darstellt. In den meisten Fällen wird die Kommune einen Bebauungsplan aufstellen müssen, um solche Angebote ermöglichen zu können. Solche Angebote sind wünschenswert für Dauercamper oder auch für Urlauber, die mit leichtem Gepäck reisen wollen und trotzdem campen wollen; insofern fördern sie auch das Reisen mit dem Rad oder mit der Bahn. In der neuen Verordnung heißt es dazu wörtlich:

  1. Wohnwagen im Sinne dieser Verordnung sind Wohnmobile und Wohnanhänger, die jederzeit ortsveränderlich sind.
  2. Standplätze sind Flächen, die auf einem Campingplatz zum Aufstellen eines Wohnwagens oder Zeltes und des zugehörigen Kraftfahrzeugs bestimmt sind.

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Neufassung der Campingplatzverordnung

Weitere Meldungen

Die Teilnehmenden der 34. GFMK haben sich im Freien zum Gruppenfoto aufgestellt.
  • Gleichstellung

Für geschlechtergerechte Digitalisierung und gegen Sexismus

AI Incubator 2024, Foto: Cyber Valley
  • Forschung

Start-up-Netzwerk von Cyber Valley wächst weiter

Eine Besucherin der Ausstellung mit dem Titel: „Kunst & Textil“ sieht sich am 20. März 2014 in der Staatsgalerie in Stuttgart die Skulptur „Foud Farie“ aus dem Jahr 2011 von Yinka Shonibare an.
  • Kunst und Kultur

Land schreibt Innovationsfonds Kunst 2024 aus

Ein Bio-Bauer bringt mit seinem Traktor und einem Tankwagen als Anhänger, die angefallende Jauche auf einer Wiese aus. (Bild: dpa)
  • Landwirtschaft

Hauk besucht Hagdorn Tomaten in Hochdorf

  • Bürokratieabbau

Jahresbericht 2022/2023 zum Bürokratieabbau

  • Haushalt

Eckpunkte für den Doppelhaushalt 2025/2026

Ministerpräsident Winfried Kretschmann
  • Landesregierung

Einladung zum Bürgerempfang in Friedrichshafen

Kleinkind auf Rutsche
  • Städtebauförderung

Land fördert sechs nichtinvestive Städtebauprojekte

Container werden auf einem Container-Terminal transportiert. (Foto: © dpa)
  • Wirtschaft

EU-Kommission droht hohe Strafzölle auf E-Autos aus China an

Wort-Bild-Marke der Innovationsallianz Baden-Württemberg
  • Forschung

38,6 Millionen Euro für Forschungsinstitute

Staatssekretär Dr. Andre Baumann überreichte die Urkunden an die neuen N!-Charta Sport Mitglieder
  • Nachhaltigkeit

Neue Mitglieder der N!-Charta Sport

Ein Neubaugebiet von Weissach
  • Steuern

Finanzgericht weist zwei Klagen zur Grundsteuer ab

Stromabnehmer auf dem Dach eines Lastwagen berührt eine Oberleitung.
  • Elektromobilität

Betrieb für Lkw-Teststrecke verlängert

Zwei Mädchen bauen einen von einem Tablet aus steuerbaren Roboter in der Grundschule.
  • Digitalisierung

101 Schulen erhalten Robotik-Sets

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 11. Juni 2024

Die Türme der Stiftskirche ist beim Aufbau des Public Viewing für die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland auf dem Stuttgarter Schlossplatz hinter einem Eingang zur Fanmeile zu sehen.
  • Fußball-EM

Land freut sich auf Gastgeberrolle bei Euro 2024

Zwei Grundschüler stehen an einer Straße vor einer Schule.
  • Verkehrssicherheit

Malwettbewerb für Verkehrssicherheit

Bauteil D Hochschule Heilbronn Vorlesungssaal
  • Vermögen und Bau

Saniertes Gebäude D der Hochschule Heilbronn übergeben

Bahnfahrt 2024
  • Ländlicher Raum

Bahnfahrt rund um den Kaiserstuhl

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte) und Staatssekretär Arne Braun (links) in einem keltischen Streitwagen
  • Kultur

Heidengrabenzentrum eröffnet

Kultusministerin Theresa Schopper (links) und Bildungsministerin von Rheinland-Pfalz, Dr. Stefanie Hubig (rechts)
  • Bildung

Bildungsministerinnen tauschen sich aus

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
  • Ländlicher Raum

Sechs Unternehmen im Ländlichen Raum gefördert

Im Energiepark Mainz ist der verdichtete grüne Wasserstoff aus einem Elektrolyseur in Tanks gelagert.
  • Förderung

„Hydrogen Valley Südbaden“ gefördert

LÜKEX 2023
  • Krisenmanagement

Krisenmanagement-Übung LÜKEX 23 ausgewertet

Ministerin Nicole Razavi MdL bei der Freischaltung der Geobasisdaten
  • Landesentwicklung

Land stellt Geobasisdaten kostenlos zu Verfügung