Ländlicher Raum

Land fördert sechs innovative Unternehmen im Ländlichen Raum

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Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.

In der 22. Auswahlrunde der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt das Land sechs innovative Unternehmen im Ländlichen Raum. Dies fördert kreative Köpfe zur Stärkung der Technologieführerschaft Baden-Württembergs.

„Baden-Württemberg ist Dank des großen Erfindungsreichtums unserer Unternehmerinnen und Unternehmer Heimat einer großen Anzahl an Hidden Champions und ein starker Wirtschaftsstandort. Technologieführer gestalten die Zukunft und tragen zum Erfolg im Wettbewerb bei. Die gezielte Steigerung der Innovationsausgaben durch unser Förderprogramm ,Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ schafft deshalb nicht nur neue Arbeitsplätze, sondern fördert nachhaltig das Wirtschaftswachstum, treibt den technologischen Fortschritt voran und macht unser Land wettbewerbsfähig. Innovative Produkte zu entwickeln, effizient zu produzieren und anzubieten ist gerade in Zeiten verschiedenster Krisen für kleine Unternehmen mit gewissen Risiken verbunden. Umso wichtiger ist es, diese Firmen zu unterstützen und die passenden Rahmenbedingungen zu bieten. Gerade die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen im Ländlichen Raum bilden die Basis der wirtschaftlichen Stärke Baden-Württembergs“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Entscheidung der 22. Auswahlrunde.

Die Fördermittel der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ stammen aus dem landeseigenen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die in der 22. Runde ausgewählten Unternehmen können nun ihre konkreten Förderanträge bei der L-Bank, der Förderbank des Landes, einreichen. Die L-Bank nimmt eine abschließende Antragsprüfung vor und bewilligt die Zuschüsse.

Besonderes Augenmerk auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz

„Es bedarf zukünftig noch mehr Anstrengungen, auch von Seiten der Politik, um das Wirtschaftswachstum zu fördern. Besonderes Augenmerk wird auch weiterhin auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz gelegt. Wir brauchen Projekte mit bioökonomischen sowie kreislaufwirtschaftlichen Aspekten. In Zeiten, in denen ein nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen gefordert ist, gewinnen Produkte, die sich nach ihrer Nutzung wieder in die Kreislaufkette integrieren lassen, zunehmend an Bedeutung. Deswegen betone ich noch einmal den zusätzlichen Zuschuss von 100.000 Euro für Projekte, die einen erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie erkennen lassen. Wir möchten damit Firmen gerade aus diesen Wirtschaftsbereichen ermutigen, sich für die nächste Auswahlrunde bis zum 31. August 2024 zu bewerben“, erläuterte Minister Hauk. Folgende sechs Unternehmen wurden neu in die Förderlinie aufgenommen:

Fokus auf Zukunftstechnologien, Kompetenzen, Ressourcen und Klimaschutz

Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 2021 bis 2027 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen und Klimaschutz. Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ spricht das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz aufweisen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind. Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Projekte, die einen erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leisten, können einen Zuschuss von bis zu 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte.

Die Antragstellung erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Im Bewertungsausschuss sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e.V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Universität Hohenheim – Fachgebiet für Landwirtschaftliche Betriebslehre, die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vertreten.

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