Coronavirus

Ergebnisse des Wirtschaftsgipfels des Bundes begrüßt

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Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau (Bild: © Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg).

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut begrüßt die Ergebnisse des Wirtschaftsgipfels von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und die Verbesserungen bei den Überbrückungshilfen und der Neustarthilfe.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut begrüßte die Ergebnisse des heutigen Wirtschaftsgipfels von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Wir brauchen nun sehr zeitnah ein verlässliches, dem Infektionsgeschehen gleichzeitig angemessenes Öffnungskonzept. Dass der Bundeswirtschaftsminister dies nun in den nächsten Tagen vorlegen wird, ist ein wichtiges Signal für die Wirtschaft. Die vom Bundesgesundheitsminister ebenfalls heute angekündigten kostenlosen Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger sind dabei ein wichtiger Baustein.“

Zu den Bundeshilfen sagte die Ministerin: „Es ist gut, dass die Überbrückungshilfe III und heute auch die Neustarthilfe nun endlich gestartet sind – auch auf unsere Forderungen hin mit wesentlichen Nachbesserungen. Insbesondere der im Zuge der Überbrückungshilfe III heute beschlossene Wegfall der Höchstgrenze für den Jahresumsatz von bislang 750 Millionen Euro ist für eine Reihe der größeren Unternehmen – gerade im Einzelhandel – eine sehr gute Nachricht. Dafür hatte ich mich bis zuletzt eingesetzt und ich bin erleichtert, dass diese Hürde nun beseitigt ist“, so Hoffmeister-Kraut.

Härtefallfonds für Betriebe, die bisher durchs Raster gefallen sind

„Die angekündigte Einrichtung eines Härtefallfonds, mit dem auch den Betrieben unter die Arme gegriffen werden kann, die dennoch durch das Raster der Hilfsangebote fallen, ist ebenfalls ein wichtiger Schritt. Damit bekommen die Länder ein Instrument an die Hand, um im Einzelfall angemessen zu unterstützen.“

Nun bliebe allerdings noch eine Lücke, die es dringend zu schließen gilt: „Die Hilfen müssen dringend um einen fiktiven Unternehmerlohn für tätige Inhaberinnen und Inhaber von Personengesellschaften erweitert werden. Insbesondere für kleine Betriebe des stationären Einzelhandels, für Friseure und Kosmetiksalons oder auch für Menschen, die unsere Nahversorgung in den Städten, vor allem auch im ländlichen Raum sichern, ist diese Unterstützung von essentieller Bedeutung - so, wie auch die Soloselbständigen eine Betriebskostenpauschale erhalten. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen“, so die Ministerin.

Das A und O sei es nun, die Hilfen sehr zügig auszuzahlen. Nachdem die Hürden beim Antragsverfahren nun seitens des Bundes behoben seien, arbeite die L-Bank mit Hochdruck daran.

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